l.Kap. 6. Verbum. §.665.666. 365
6. Fragende Pronomina.
§. 665. Nach dem, was §. zZi f. bereits von Fragendediesen Pi-onommib»5 gesagt wvlden, ist hier wenig Pronvmi-mehr z» erinnern übrig. Man merke nnr noch, daßin eben dnn Casu geantwortet werden müsse, in wel-chem gesraget worden: rvcm gehöret dieses «^aus ^Artw. mir, unserm Lrcunde. Nur wenn mitdem Verbo seyn und dem Dativ oder Genitiv einesPionominiö nach dem Besitzstände gefragt wird,kann, wenn mit einem Pronomine geantwortet wer-den muß, nur das Adverbium eines Possessivs ste-hen: wessen ist diellhr:' oder wem ist dieMr?Anrrv. sie ist mein. Indessen kommt die Fragemir dem Genitive im Hochdeutschen selten vor, diemit dnn Dative aber gehöret in die Sprache des ge-meinen Gebens. S. auch §. 648.
VI. Gebrauch des Verbi.
1. Gebrauch der Personen.
§. 666. Das Verbum bezeichnet zwar die Per- Jhre Be-sonen schon an sich selbst, vermittelst des Endlautes; Zeichnungallein, da diese Endlaute aus den frühesten Zeiten der dieSprache entlehnet sind, folglich nach und nach sodunkel wurden, daß man von ihrer Bedeutung kei-nen klaren Begriff mehr haben konnte, so fanden dieDeutschen nothwendig, die Perfvn des Subjectesbey dem Verbo noch besonders zu bezeichnen, welchesdenn durch die persönlichen Pronomina geschiehet,welche dem Verbo gewöhnlich vorgesetzet werben.Diese Pronomina sind daher bey dem Verbo so noth-wendig, daß eigentlich kein Verbum das persönlicheVerhältniß ohne dieselben ausdrucken kann. Dieerste und zweyte Person können es am wenigsten ent- -Kehren, ich fliehe, du rasest; selbst nicht, wenn
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