Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
366
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z66 i.TH. 4. Abschn. Syntax.

der Nahme des Subjectes ausdrücklich genannt ist,indem jcdes Substantivum ohne ein persönlichesPronomen für die dritte Person gehalten wird: ich,derAönig, will. Es ist daher wider die Natur derDeutschen Sprache, das Pronomen in der erstenund zwenten Person zu verbeißen: armer Sper-ling hast gemacht, daß mir die Augen rochgeweiner habe. Die niedrigen Sprechmten ver-schweigen dasselbe zwar oft, Habs gesehen, willkommen, bins zufrieden; allein dieser darf sichdie gesittete Schriftsprache ohnehin nicht gleich stel-len. Man halte es für keine Weglassung des Pro-nominis, wenn es durch eine Apposition oder Erklä-rung von seinem Verbo getrennet wird: ich, ar-mer Mann, habe ihn so lange vergebens ge-sucht; du, himmlische vpeisheir, hast michbisher geflohen. Ist der Zwischensaß ein weniglang, so kann die Wiederhohlung oft nothwendigwerden: du, der du dich jo sehr vergangenhast, der du alle menschliche und göttlicheGeseye übertreten hast, du mußt Strafe lei-den. Wenn, wie hier, ein persönliches Pronomenvermittelst des Relativ! der wiederhohlet wird, sodarf es in der ersten und zweyten Person gleichfallsnicht verschwiegen werden: du, der du das ge-than hast; ich, der ich dich so zärtlich liebe.Wohl aber in der dritten, wo im Singular weg--bleiben muß: er, der sich meiner so treulich an-genommen hat; im Plural aber auch stehen kann:sie, die sie dieses nicht glauben wollten. Inder ersten und zweyten Person das Verbum in diedritte zu seßen, du, der das gethan hat, ich,der dich so zärtlich lieber, ist zwar kein Fehler,«ber doch in der edlern Schreibart nicht so üblich.

Da