i.Kap. 6. Verbum. §.666.667. 367
Da fast in allen bekannten Sprachen ein jedesSnbstantivum, wenn es kein Pronomen der erstenund zwerten Person bey sich hat, für die dritte Per-son gehalten wird, so ist auch das Pronomen derdritten Person unnöthig, so bald das Subject der-selben ausdrücklich genannt ist: Anst dichter, derN?ind brauset. Wäre e6 auch nur durch ein Pro-nomen oder anderes Bestimmungswort: rver lügt,der stiehlt; zwey sind schon da; es heißt; eslebe der Röntg. Dock können das Pronomenund der Nahme des Subjectes auch in der drittenPerson zugleich vor einem Verbo stehen, wenn bey-de um des Nachdruckes, eine Apposition machen:er, der Röntg, hacs befohlen; sie, diese recht-schaffenen Männer, bezeugen es alle; für diemartern, der Rönig hacs befohlen, diefe —bezeugen es alle.
§. 667. Indessen gibt es doch Fälle, wo das Verschwe!-persönliche Proncmen verschwiegen wird, und ver- gnng desschwiegen werden kann, wovon die vornehmsten sol- Pronsmi-jgende sind:
1. Die Mode-Höflichkeit, welche der Gram-matik schon manche Furche abgepflügtt hat, hat esals ein Merkmahl der Bescheidenheit eingeführet,in Briefen an Höhere, das Pronomen der erstenPerfon, wenn es hinter dem Verbo stehen sollte, zuverschweigen: denenselben habe hiermit melsden wollen; Ero. Excellenz kann hiermitversichern; aus Dero Schreiben habe ersehen.Doch hat wohl noch niemand versucht, es wegzulas-sen, wenn es vor dem Verbo stehen muß.
2. Wenn zwey oder mehr Verba in einem undeben demselben Sahe zu einer und eben derselbenPerson gehören, so kann und muß das Pronomen,
wenn