Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
521
Einzelbild herunterladen
 

2. K. V. d. Folge d. Wörter. §. 776.777. 521

unsern Freund in Berlin . Wenn daher einervon den Casibus des Verbi ein Pronomen ist, so ste-het es den Umständen allemahl vor, und folget un-mittelbar auf das Verbum.

Werden Zeit und Ort zugleich durch Präposi-tionen mit ihren Substantiven bestimmet, so gehetdie Zeit als die schwächere Bestimmung, deni Ortevor: der N)ind zerbrach vor drey Tagen indem N)a!de einen Daum; ich sprach ihn vorvielen Jahren in Mien.

§. 776. Wird ein Verbum durch mehrere Prä- Fort-posttionen mit ihren Substantiven bestimmet, so fol- sttzung.gen sie wieder nach dem Grade der schärfern Bestim-mung auf einander. Zeit und Ort stehen, so fernsie bloße Umstände bezeichnen, und also am schwäch-sten bestimmen, allen übrigen vor, und da die Zeitdie schwächste Bestimmung enthält, so gehet sie demOrte vor: du rechnest ihn ohne Ursache unterdie Ungetreuen; er trat wegen seiner Unsschuld mit fröhlichem Gesichte vor das Ge?richt, wo die letzte Bestimmung nicht bloß den Um-stand des Ortes, sondern die Hauptbestimmung desVerbi enthält, daher sie auch zuletzt stehet; dasGlück stehet mir dem Tode in einem grausa-men Bündnisse; der Gefühllose blieb andiesein Tage, auf der schönsten Flur, bey al-ler Errveckung der zärtlichen Narur dennochohne alle Empfindung, wo die Bestimmung mitjeder Präposition und ihrem Casu steiget.

§. 777. Auf eben dieselbe Art stehen alle uncon- Stelle dercrescierte Bestimmungswörter hinter dem Verbo Adverbien,sinito, und zwar wiederum nach dem Maße ihrerBestimmung, so daß die Umstandswörter, und un-ter diesen die der Zeit und des Ortes voran gehen,

KtS die -