s.K. Von der Folge der Wörter. §. 779. 52z
da es nicht selten dunkel ist, welches Glied der Redeschärfer bestimmet, a!6 das andere, so finden, auchsüßer dein Felle des Nachdruckes, manche Abweichun-gen Statt, und oft ist es um eben deßwillen gleich-gültig, wie man eines oder mehrere Worte ordnet.Z. B. ich schickte meinen Bedienten neulichüber Land, und ich schickte neulich meinenBedienten über L.and; obgleich die erste Stellungdie bessere ist. 5?ing?gen in dem Satze, er ver-machte dem Fremden gestern vor Gerichtesein ganzes Vermögen, würden sich die Wortenicht ohne Zwang anders ordnen lassen, weil hier, dieGrade der Bestimmung zu deutlich sind.
§. 779. Dasjenige Unselbständige, wodurch der Von dmBegriff eines Verbi finiti am stärksten bestimmt zusammenwird, macht den Beschluß der ganzen Rede, und ^c^"nimmt folglich alle übrige Bestimmungen zwischen 'sich und dem Verbo in die Mitte. Das gilt nun,
1. sowohl von dem eigentlichen Beschaffenheitsworte:das Pferd gehet sehr sicher; das Pferd gehecselbst auf unebenen N)egen sehr sicher; dasPferd ging neulich auf unserer Reise vonLeipzig nach Dresden , und von da wiederzurück, überaus sicher; wo sicher dasjenige Be-schassenheitswort ist, welches den Begriff des Verbigehen am schärfsten bestimmet, daher es auch denBeschluß der ganzen Rede macht, wobey nur dahinzu sehen, daß es nicht durch allzu viele und langeNebenbestimmungen und Zwischensähe zu weit vonseinem Verbo getrennet werde, weil sonst die Auf-merksamkeit den Faden verlieren, und die höchstemögliche Verständlichkeit leiden würde. Als auch
2. von den trennbaren Partikeln in zusammen ge«setzten Verdis; z. von den Participien in den zu-sammen gesetzten Zeiten, und 4. von den Infiniti-ven,
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