2.K. Von der Folge der Wörter. §.780. 525
tikel, als der am schärfsten bestimmende Theil, gleich-falls an dem Ende der Rede, und nimmt alle übrigeBestimmungen zwischen sich und dem Verbo in dieMitte: meine Hoffnungen fahren erschrockenauf, und schauen über den fchmahlen Randdes L.ebens hinab; er schenkte mir den De,eher der Trübsal voll ein; Tiberifche Künstehüllen feinen Anschlag in die dunkelfte Nachrder «elften Verstellung ein; wo die Verba in«finita auffahren, hmab schauen, einschenkenund einhüllen heissen.
§. 780. Eben dasselbe gilt auch von den so ge- Stelle dernannten zusammen gesetzten Zeiten, wo die Stel- Particivimlung des Pam'cipii nach dem Hülfsworte keine ""bAusnahme von der Regel machen kann, so bald""""'man nur einiger Maßen deutliche Bgriffe von ei-nem Perbo stnito und von einem Participio hat.Allein, da sich Sprachlehrer unter allen GeschöpfenGottes bisher am wenigsten um klare und deutlicheBegriffe bekümmert haben, so haben sie auch hierdie Sachen ganz verkehrt angesehen, und das Par-ticipium für das eigentliche Verbum, das Hülss-wort aber, für — nun für das Hülfswort gehal-ten, und da wollte denn freylich die Regel, daß dasVerbum finitum seine Bestimmungen nach sichnimmt, nirgends passen. Es ist sihr erbaulich zusehen, wie sie sich theils winden, theils auf gespitztenZehen über die Sache wegeilen, wenn sie auf diesenPunct in der Wortfolae kommen. Man scblagez. B. Gottscheds und aller übrigen Sprachlehrennach, welche ihm in der grammarischen Kunst ahn-lich sind.
Die so genannten zusammen gesetzten Zeiten derDeutschen Conjugation bestehen aus einem Verbo
finito