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Bd. 2 (1782)
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2.K. Von der Folge der Wörter. §.780. 527

nicht die rollende Sonne, nein, die Tu?gend hat seinen Geist zur Reife gebracht.Kommt daher noch ein anderes Adverbium dazu,welches in den einfachen Zeiten die Hauptbestimmungenthält, folglich am Ende der Rede stehet, so über-läßt in den zusammen geseßten seine Stelle demParticipio, theils weil dasselbe die schärfste Bestim-mung enthält, theils aber auch, weil jenes Adver-bium eigentlich wieder zur Bestimmung des Parti-cipii dienet, alles Unselbständige aber außer demVerbo finito seine Bestimmung vor sich nimmt:er bewirthete uns überaus herrlich; aber,er wurde von uns überaus herrlich bewir-thet. In den dreyfach Zusammen gesetzten Zei-ten , wo das Verbum finitum durch zwey Partici-pia bestimmet wird, stehet dasjenige, welches dieHauptbestimmung der Zeit enthält, demjenigen, wel-ches den vornehmsten Begriff der Sache enthält,nach: rvir sind überaus herrlich von ihm be-wirthet worden.

So auch der Infinitiv, so fern er zur Bestim-mung eines Verbi finiti mit einem unvollständigenPrädicate gebraucht wird, in welchem Falle er wie-der nicht anders betrachtet werden kann, als ein Ad-verbium, daher er auch mit demselben einerley Sttllehat: ich will gehen, laß es fahren, er wirdkommen. Kommen mehrere Bestimmungen dazu,so nimmt auch dieser selbige vor sich, folglich zwi-schen sich und dem Veibo finito in die Mitte: daruhet er unter dem Scharren seiner Lorbern,heißt den Lärm des Hofes stieben, und nureine kleine Fahl weifer Geister stch ihm na-hen; ich sahe diefen Morgen die schwarzeGewitterwolke schnell über dem TVaide da-her fahren.

§. 78!.