558 r. Th. 4.Mschn. Syntax
Verschung zu hart, man spreche nun, sagen hättrest du cs sollen, oder sagen sollen harrest du es»Bey dreyen findet sie gar nicht Start: du hättestes mir sollen wissen lassen, leidet diese Versetzungnicht.
Ein Umstand, oder eine Präposnion mit ih-rem Casu: bloß für andere ist dieser Überflußda, für, dieser Überfluß ist bloß für andereda. So auck: wenn von ihrem Genusse un-sere ganze Seele erfüllet ist; auf diese Areweiß man doch, woran man ist; selbst in die-ser !7?achr der Schwachheit schenkt sie derSeele Ruhe.
4. D.'r Casus Verbi: eine solche Ruhe ge-nießc die sterbende Unschuld, für, die sterben-de Unschuld genießt eine solche Ruhe. Soauch: die Elenden und Armen gibst du ihm,(dem Tode,) die Jugend und die Fröhlichenraubet er; ihm sollte ich ungehorsam seyn ^dir grünet das Thal, dir sprießen die Blu-men; sein ganzer Reichthum ist eine elendeglitte. Von einem Fehler, weicher hier sehr ge-wöhnlich ist, wird sogleich §. 810, Num. 4 geredetwerden.
5. Gehören dahin auch die Impersonalia, wel-che mit dem Dativs verbunden werden, und sich aufmehr als eine Art versetzen lassen: es grauet mirdavor; mir grauer es davor; davor grauetco mir; und mit Weglasiung des es: mir grauerdavor; davor grauer mir.
6. In der ersten abweichenden oder fragendenWortfolge stehet das Subject allemahl hinter demVerbo; allein es kann auch, um eines besondernNachdruckes willen, demselben zuweilen vorgesetzetwerden. Allein da dadurch das wesentliche Merk-mahl