2.K, Von der Folge der Wörter. §.8lO. 561
schiebung des Nachsatzes zwischen dem Vordersatzeund seiner Partikel, welche nebst andern ähnlichengewaltsamen Verschlingen mehr zu den widrigenSchönheiten des Curial-und Kanzelley. SlyleS,besonders in den Oberdeutschen Provinzen gehö-ret: daß Ew. XVohlgcb. mit diesem Schrei-ben beschwerlich zu fallen, ich mir die Frey-heit nehme; und damit er, daß man ihmrvohl gerathen, durch den Ausgang erfahre.
§. 8io. Die Versetzung geschiehet allein um des Fehlerhaft»Nachdruckes willen, und dieser gründ. t sich, wie in Wersetzun«dem vorigen gezeiget worden, darauf, daß ein Ne- sen,benbegriff in die Stelle des Hauprbegriffes gesetzet,und dadurch zum vornehmsten Gegenstände der Auf-merksamkeit gemacht wird. Die Abänderung devRede kann nur in so fern die Verfßung berechtigen,als sie zugleich mit dem Nachdrucke verbunden ist,d. i. einen fruchtbaren Nebenbegriff in die Stelle dessonst gewöhnlichen Hauptbegriffeö sitzet. So sehrnun die Versetzung unter den gehörigen Umstän-den eine Schönheit ist, so verwerflich und fthl-rhaftwird sie, wenn ihr die nöthigen Erfordernisse fehlen.Die vornehmsten Fälle, in welchen sie unerlaubt ist,find etwa folgende:
1. Wenn sie bloß um des Reimes und Sylben-maßes willen geschiehet: eh Treu zu schwörenward zur Runst, für eh Treu zu schwörenzur Nunst ward; wo der Nachdruck durch dieVersetzung nichts gewinnet, zumahl da die Verse-tzung des Verbi in den meisten Fallen unerlaubt ist.So auch, wer heilig zu leben sich wagt, unddie 5Vege der Tugend zu gehen. Nichts ist beyältern und neuern Dichtern gewöhnlicher, als Ver-setzungen dieser Art; allein sie we den um deswillenÄd-l. D. Spr. 11. N. N n keine