Z.Kap. Sätze. 2. Patticip.Constr. §.832. 6u
weg, könnte alsdann bedeuten, daß er geschlagen ha-be , und sey geschlagen worden. Auch das Verbumwerden darf nur alsdann verschwiegen werden,wenn es mit seyn gleich bedeutend ist, weil dessenWeglassung in andern Fällen wieder eben dieselbeDunkelheit verursachen würde. Z. B. der an demNerven des Lebens reißt, welcher ein wenigmehr gerissen, die Glocke läuten wird; wo dieanstößige Dunkelheit von dem verschwiegenen Ver-bo werden, welches hier nicht durch seyn ersetzetwerden kann, herrühret. Ein Geschlecht, welches,von dem Verhängnisse verschlungen, in ewi-ge Nacht versinken mußte, d. i. nachdem es ver-schlungen worden. Da sich indessen hier das wersden auch durch seyn ersetzen lasset, welches vondem — verschlungen ist, und daher — mußte,so läßt sich die Verkürzung hier noch vertheidigen. Sobald ein Mensch, durch die Zeit erfahrner, denSchlüssel des Lebens gesunden, so offner erihm die Thore des Lebens; wo bey erfahrner,geworden ist, oder gemacht worden ist, hinzuge-dacht werden muß; übcrdieß ist die Verkürzung hiersuch darum fehlerhaft, weil sie nicht unmittelbar aufdas Verbum, sondern auf das Subject ein Menschgehet. Lasset mich sterben, von grausen Gespen-stern in U>olken zerrissen, wo wieder beyde Fehlerzusammen kommen, indem zerrissen mehr aufmich,als auf sterben gezogen werden muß, und überdießwerden bey demselben verschwiegen ist.
An dem erschrecklichen A?«gen gespannt, erscheinet zurrechten
Schnaubend und stolz, hoch seyend, die Mähne g»r
sträubet, die Brust breit,Eines der tapfersten Rosse vom Hüget, Deniö;
wo die fehlerhaften Verkürzungen die Mahne ge-»sträubt und.die Brust breir das ganze Bild ver°
s derben.