692 2.TH. Von der Orthographie.
und Höhe, Hahn und Henne, serzen, styen,Say, anscissg und seßhaft, Borste und Dürfte,Vetter und Vater, fließen und Fluß, genießenund Genuß , Mensch und Mann, Geld undgelten, hinter und hindern, und tausend andere,welche zwar Verwandte sind, wo sich aber nicht einesfür das nächste Stammwort des andern annehmenläßt. Bey der Lehre von den irregulären Verdis istbereits bemerket worden, daß die vornehmsten Zeitenderselben von einander unabhängig nach der dunkelnEmpfindung des Hörbaren gebildet worden, siezen,saß, gesessen, fließen, floß, geflossen, Fluß.Hier lässet sich keines für das nächste ^lcnnmwortdes andern annehmen, und zur Bestimmung derSchrift anwenden, z. Überhaupt hüte man sich,daß man die ganze Absicht und Bestimmung dieserEinschränkung nicht verkenne. Sie ist bloß dazuda, das Mangelhafte in der Aussprache zu ergänzen,wenn diese allein nicht hinreichend ist, die Schrift zubestimmen, besonders in denjenigen Fällen, wo einLaut auf mehr als eine Art bezeichnet werden kann.Die Aussprache bleibt immer das höchste Gesetz, unddie nächste Abstammung kommt ihr nur zu Hülfe,wenn sie allein nicht hinreichet; allein sie ist nicht dasGrundgesetz. Sie muß daher allemahl nachstehen,so bald sie der allgemeinen besten Aussprache wider-sprechen würde. Man schreibt folglich dreyßig,zwanzig, Rnoblauch u. s. f. weil jedrr Hochdeut-scher so spricht, was auch die nächste Abstammungdawider einzuwenden haben mag, weil sie bloß einHülfsmittel der Aussprache in zweifelhaften Fällen,nicht aber ihre Beherrscherinn ist»
Diejenige Abstammung, welche die Schrift indenjenigen Fällen, wo die Aussprache allein nichthinreicht, bestimmt, ist 1. die nächste, und 2. die
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