r.Kap. Allgemeine Grundsätze. §.17. 69z
erweisliche. Daß dieser Satz nicht willkührlichangenommen, sondern ganz in dem Wesen nicht al-lein der Deutschen , sondern einer jeden Sprache nndSchrift, gegründet ist, laßt sich leicht erweisen. DieAbsicht der Schrift ist, die Töne des Mundes dar.zustellen, und dadurch die allgemeine und möglichstleichte Verstand ichkeit für das Auge zu befördern.In denjenigen Fallen, wo einerley Töne des Mun-des auf verschiedene Art bezeichnet werden können,würde die möglichst leichte Verständlichkeit gestöretwerden, wenn sie wirklich ans verschiedene Art ge-schrieben würden, wenn man z.B. bald Vilhcir,Vielheit, Vielheit», Liilheit, Fielheid, oder garVihlheir oder Lihiheit schreiben wollte. Es mußalso ein Bestimmungsgrund vorhanden seyn, der die-se mannigfaltigen Schreibarten auf eine einige zu-rück führen kann. Dieser darf nicht willkührlichseyn, weil nichts Willkürliches allgemein werdenkann, und des einen Willl'ühr hier so gut ist, als desandern; er muß auch einleuchtend seyn, d.i. er mußzur Absicht der Schrift, der allgemeinen und mög-lichst leichten Verständlichkeit das seinige beytragen;und dieser Beytrag muß die höchste mögliche Be-greisiichksit haben, und wenigstens von dem aller-größten schreibenden Theile nicht allein eingesehen,sondern selbst dunkel befolget werden können. Dafindet sich nun kein anderer, als die nächste Abstam-mung, welche dnrch Darlegung des nächsten Stamm-worteS die allgemeine und möglichst leichte Verständ-lichkeit befördert, und in den allermeist«» Fällen, wosie zur Bestimmung der Schrift gebraucht wird,auch die möglichst leichte Begrciffichkeit hat. Indem angeführten Beyspiele lehret sie mich, daß unterden vielen möglichen Schreibarten Vielheit die eini-ge richtige ist, weil sie mich so gleich an das nächste
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