i.Kap. Allgemeine Grundjatze. §.18. 697
sich nicht aus andern hier gültigen Gründen ent-scheiden läßt. Beyde sind nichts weniger als will-kührlich, weil in der Sprache eigentlich nichts will-kührlich ist; allein sie beruhen auf Gründen, welcheuns jetzt bey der so sehr veränderten Art unserer Er-kenntniß in ähnlichen Fällen nicht mehr bestimmenund bestimmen können, die wir aber doch als ver-bindlich beybehalten und beybehalten müssen, weil siezur Erhaltung der Übereinstimmung und folglich derallgemeinen und möglichst leichten Verständlichkeitunentbehrlich sind. Man hatte bey Einrichtung derSprache gewiß einen Grund, und einen für die da-mahlige A>t der Erkenntniß gewiß sehr guten undgültigen Grund, warum man geben, ich gab,gegeben, oder lieben, ich liebte, geliebt zu eon-jngiercn gut befand, warum man den Plural vonHans, Mann und lVald, Häuser, Männerund TVäldcr, und nicht Haufe, Manne und^Valdc, oder Hände, Männe und VVäldemachte. Bey der irregulären Co-ijugation und beyder Bildung des Plurales, war es so, wie in so vie-len andern Dingen, die dunkele Empfindung des Hör-baren ; da unö aber diese in der Sprache nicht mehrbestimmt, und bey unserer gegenwärtigen Art derVorstellung nicht mehr bestimmen kann, so sind wiruns auch dieses Grundes nicht mehr bewußt, behal-ten ihn aber bey, weil der größte Theil der ganzenEinrichtung unserer Sprache darauf beruhet, undnennen ihn alsdann den Sprachgebrauch. Istdieser in irgend einem Falle allgemein, so ist er vonder höchsten Verbindlichkeit, und alle übrige Be-trachtungen müssen demselben nachstehen. So gleich-gültig eö uns auch jetzt seyn kann, ob der Plural vonMann, Manne, Mannen, Manner oder Män-ner heißt, so verbindlich ist doch diejenige Form, wel-
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