Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
703
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-.Kap. Allgemeine Grundsätze. §.20. 70z

Es kommt nur darauf an, ob die Hochdeutschenin Anwendung dieses Grundsatzes eben so glücklichgewesen, und mit eben so vielem Verstände zu Wer-ke gegangen sind, als bey Enrwerfung desselben, undda wird sich in dem folgenden Kapitel zeigen, daßdie Deutsche Orthographie auch darin vor der Schriftaller bekannten Völker wesentliche Vorzüge har.Hier will ich nur noch die vornehmsten Folgen anfüh-ren, welche unmittelbar aus dem Grundsätze derHochdeutschen Orthographie herfiießen. Es sindfolgende.

1. Unter der Hochdeutschen Orthographieverstehet man die Orthographie der Deutschen Schriftsprache, und da die Bezeichnung der Ausspra-che das erste ganz in der Absicht der Schrift gegrün-dete Gesetz derselben ist, so kann nur die Hochdeut-sche Aussproche, d. i. die Aussprache der obern Clas-sen, in welchen das Hochdeutsche einheimisch ist, zumGrunde der Schrift gcleget werden, weil man sonstnicht Hochdeutsch, sondern Provinzial-Deutsch schrei-ben würde. Man schreibt folglich Dampfs Pferd,propf, Nlädcben, ergeben, u. s. f. und nichtDamf, Lerd, Frof, Mägdchen , ergöyen, weilkein Hochdeutscher so spricht.

2. Die Aussprache ist selbst im Hochdeutschen,bey dem bekannten Mißverhältnisse der Schristzei-chen zu den Tönen deö Mundes, nicht hinlänglich,die Art zu schreiben auf eine einförmige Art zu be.stimmen, weil einerley Aussprache auf verschiedene Artgeschrieben werden kann, verschiedene Schreibarteneines und eben desselben Wortes aber die möglichstleichte Verständlichkeit stören, und zugleich den gu-ten Geschmack beleidigen. Sie muß also näher be-stimmt werden können, und diese nähern Bestimmun-gen