704 2.TH. Von der Orthographie.
gen dürfe» nicht willkührlich seyn, sondern müssenaus der Absicht der Svra6)e und Schrift hergenom-men werden. Sie müssen zugleich faßlich und bs->greifflich seyn, so daß sie von dem größten Theile derSchreibenden dunkel empfund. n und befolger werdenkönnen. Diese Bestimmungen sind nun i. für abge«leitete Wörter von bekannter Ableitung, die erweis-liche nächste Abstimmung, und für 2. ungewisseund dunkele abgeleitete und alle Stammwörter derallgemeine Gebrauch.
Die Abstammung ist folglich bloß einHülfs-Mittel der Aussprache in zweifelhaften Fallen, d.i. insolchen Fallen, wo einerley Aussprache auf verschie-dene Art bezeichnet werden kann. Sie ist also keineBeherrscherinn der Aussprache, welche immer daserste und höchst? Gesetz bleibt, sondern nur ihre Die-nerinn, welche sich nickt an der Aussprache vergreif-fen darf, so bald sie im Hochdeutschen allgemein ist.Sie darf folglich Zettel nicht in Schedcl, Rirchenicht in Tvürche, Helleparre nicht in Helmbarte,Mädchen nicht in Mägdchen , Eingeweideund einheimisch nicht in Iugervcide und inhei--misch, hindern nicht in hintern, dreyßig nichtin dreyßig, u. s. f. verwandeln, wenn gleich die letz-tern Schreibarten der Abstammung gemäßer seynsollten. Der Einwurf, daß eö auch fehbrhatte Au6-sprachrn gebe, sagt nichts, weil in einer Spracheund in einer Mundart nichts fehlerhaft ist und sei,»kann, was in derselben allgemein ist. Denn siößtgleich ein Wort, oder eine Forin wider eine bekannteAnalogie an, so sind sie doch gewiß einer andern Ana-logie gemäß, wenn diefe gleich jetzt nicht mehr aufden erst?" Blick zu entdecken ist, und am Ende isteine Analogie immer so gut, als die andere.
4. Aber