Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
709
Einzelbild herunterladen
 

Kap. Allgemeine Grundstitze. §.??. 709

8. Da nun einzele Glieder der Gesellschaft nichtberechtigt sind, den Sprachgebrauch eines Volkeszu ändern, so muß ihnen auch der Schreibegcbraucheben so heilig seyn, weil man ihm da, wo er bestim-men muß, d. i. wenn Aussprache und nächste Abstam-mung nicht hinreichen, nichts entgegen sitzen kann,waö nicht sehr willkührlich wäre, ober doch wenig-stens in die ganze Absicht der Schrift nicht paßt.Daß in der Anwendung der Deutschen Schreibe«.?-sehe ans einzele Falle immer noch Gelegenheit genugübrig bleibt, sich nach eigener Einsicht und Willkührzu bestimmen, wird aus dem folgenden erhellen.

§. 21. Seit dem man über die Sprache nachzu- Irrige Be-denken angefangen hat, ist kein Theil der Sprach- stunnnmgs-lehre so sehr gemeistert, und mit Vorschlägen ohne snmde derZahl zu ihrer Verbesserung bereichert worden, alseben die Orthographie. Ich wüßte hiervon keineandere Ursache anzugeben, als weil es hier bey ein-geschränkter und mangelhafter Erkenntniß am leich-testen ist, Fehler zu entdecken und Verbesserungenvorzuschlagen. Daß in der That mangelhafte Ein-sicht die Ursache davon ist, ist daraus erweislich,weil noch keiner von ihnen die wahren Gründe an-gegeben hat, worauf sie beruhet. Alle sahen etwas,aber nicht alles. Man sahe, daß die Abstammungeines der Grundgesetze der Orthographie ist, aberman sahe nicht, wenn sie es ist, und wo sie es ist,und schloß nunmehr, daß die Abstammung das eini-ge höchste Gesetz der Schrift ist, und daß es bloßaus Unwissenheit und Nachlässigkeit so sehr aus derAcht gelassen worden. Allein, das nicht zu wieder-hohlsn, was bereits in dem vorigen über diesenPunct gesagt worden, so ist der Erfolg dieser Bemü-hungen schon der sicherste Beweis von der Untaug-lichkeit der Abstammung, die Schrift in einem so

By Z weiten