Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
710
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7IO 2. Th. Von der Orthographie-

weiten Umfange zu bestimmen, als diese Herren ver-suchten. Von bey nahe hundert Sprachrichtern,welche die Schrift nach der Abstammung reformie-ren wollen, sind auch nicht zwey mit einander ein-stimmig, selbst nicht in den leichtesten und am mei-sten in die Augen leuchtenden Fällen. Beweises ge-nug , daß eine auf die Etymologie allein gegründeteOrthographie nicht anders eingeführet werden kann,als daß sich einer zum Despoten aufwirft, dessenEinsichten und Willkühr die ganze Nation sich ohneweitere Prüfung unterwerfen muß; eineZumuchung,welche, so viel ich weiß, noch in keiner andern Spra-che gewaget worden»

Man sahe ferner, daß im Deutschen die Aus-sprache die Schrift bestimmt, aber man sahe nicht,wie fern sie selbige bestimmt, und daß sie wegen ih-rer eigenen Unzulänglichkeit Hülfsgründe bedarf,wenn sie bestimmen soll. Daher machte man denÄbereilten Schluß, Aussprache allein und sonst nichtssst das Grundgesitz der Schrift, und manche gingengar so weit, daß sie nicht einmahl die HochdeutscheAussprache zum Grunde gelegt wissen wollten, son-dern jede Provinzial» Aussprache dazu für hinläng-^lich hielten« Das hieß denn alle feit tausend Jahrenim der Sprache gemachten Fortschritte auf einmahlwieder vernichten, und die Ration wieder in dieRohheit und Barbarey zurück setzen wollen, worinsie sich im fünften, sechsten und siebenten Jahrhun-dert befand; denn damahls schrieb jeder, so wie ersprach oder zu sprechen glaubte. Was würde man.von den Einsichten eines Gesetzgebers denken, der,ÄttS einigen deutlichen Spuren von der Grundlagedes Naturgesetzes in allen bürgerlichen Gesellschaften!den Schluß machen wollte, das Naturgesetz, thueN?as du willst, sey das einige und höchste Gesetz