Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
711
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r.Kap. Allgemeine Grundsätze. §.2r. 7»

für jede bürgerliche Gesellschaft? Sonderbar ist es,daß selbst diejenigen, welche das Gesetz, schreib rviedu sprichst, als das einige Grundgesetz der Schriftansehen, eben dieses Gesetz nicht selten auf das gröb-lichste zu übertreten gebiethen. Ich werde in demfolgenden zu zeigen suchen, daß die Deutsche Ge-wohnheit, nach geschärften Hülfslauten den folgen-den Eonsonantcn zu verdoppeln, ganz in dem Natur-gesetze der Schrift, schreib wie du sprichst, ge-gründet ist. Und doch wollen eben diese Herrenfalen, cgclere, stelen, se;en, hemetl, nenen,Gores, rvisen, lasen, zeren, (zerren,) misen,srosen u. s. f. geschrieben wissen, obgleich kein Deut-scher so spricht. Sollte man nicht denken, sie hat.ten das Deutsche Publicum nur äffen und zum Be-sten haben wollen?

Wer das, was im vorigen gesagt worden, zuüberdenken im Stande ist, wird hoffentlich hinläng-lich überzeugt werden, daß weder die Aussprache al-lein, noch auch die Absiammunng allein hinreichendist, die Schrift zu bestimmen; daher ich mich nichtweiter dabey aufhalten will. Allein es gibt noch einPaar andere Gründe, welche als Bestimmungsgrün-de der Schrift angegeben werden, und daher einenähere Untersuchung verdienen.

1. Der erste und wichtigste ist die Verschie-denheit der Bedeutung solcher Wörter, welcheder Aussprache nach gleich lauten, und da habenviele die Regel aufgestellet, gleichlautende Wör-ter verschiedener Bedeutung, und die nichtvon einander abstammen, unterscheide manso viel möglich ist, durch die Buchstaben.Diese Regel hat vieles für sich, und fchein-r der höch-sten Absicht der Schrift, der möglichst leichten Ver-

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