ständlichkeit sehr gut angemessen zu seyn. Es schei-net auch wirklich, daß sie einmahl von den Hoch-deutschen, wenigstens in vielen Fallen, dunkel befol-get worden, welches denn einige altere Sprachlehrerheb vorigen Iahrhunderteö veranlasset, sie mit unterdie Bestimmungsgründe der Schrift aufzunehmen,bis endlich Gottsched sie am weitesten trieb, aberguch eben durch seine Übertreibung und unglücklicheAnwendung, ihre Blöße verrieth, und dadurch An-laß gab, paß man sie wieder bey Seite legte»
Zwey Ursach-m stehen ihr im Wege, warum siebey alleni guten Scheine unausführbar ist; dieUnmöglichkeit, mit der hier nöthigen Gewißheit zubestimmen, was verschieden-.' Bedeutungen eines undeben desselben Wortes, und was ganz verschiedenevon einander nicht abstammende Wörter sind; und2. die Unmöglichkeit, auch erweislich verschieden»Wörter durch die Schrift zu unterscheiden.
Was die erste Ursache betrifft, so ist die Etymo-logie, so bald man über die nächste Abstammunghinaus gehet, in den meisten Fallen schwankendund ungewiß; es würde daher bey den Bestimmun-gen, roas verschiedene Wörter, oder nur verschiedeneBedeutungen eines und eben desselben Wortes sind,wieder sehr viel Willkürliches mit unterlaufen, unddieses ist der Schrift eben so sehr zuwider als derSprache, Überdies? ist die entfernte Etymologie einverschlossenes Buch für den größten Theil der Schrei-benden , selbst unter den Gelehrten, und diese wür-den denn doch nur den willksihrlichen Meinungen ei-nes einigen nachbethen müssen. Aber wer sollte die-ser einige seyn, da unter hundert Etymologen niezwei? einer Meinung seyn werden? Was ein Schrej?hegesetz seyn soll , mvß Wenigstens von dem größten
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