i.Aap. Allgemeine Grundsätze. §. 2r. 715
schiedene Wörter dieses jautes angenommen. DieVolkssprachen werden deren vielleicht noch mehrhaben.
Da nun unsere Schriftzeichen in den wenigstenFällen hinreichen, gleichlautende Wörter verschiede«nen Stammes ohne Nachtheil der Aussprache durchdie Schrift zu unterscheiden, und auch bey diesenwenigen mehr Willkürliches mit unterlaufen muß,als die Sprache verstattet, so ist der Unterschied derBedeutung ein sehr untauglicher Bestimmungsgrundder Art zu schreiben.
Daraus folget aber nicht, daß man nun Rechthabe, solche gleich lautende, aber in der That ver-schiedene Wörter, auf einerley Art zu schreiben, wel-che der einförmige oder doch allgemeinste Gebrauchwirklich durch die Schrift unterscheidet, weil dieseWörter wieder in das Gebieth des SchreibegebraucheSfallen, welcher ohne die höchste Noth nicht verletzetwerden darf. Dergleichen sind z. B. Aal und Ahle;Bar und Beere; Ü.eib und das Oberdeutsche Laib^obgleich beyde eines Stammes sind; leer, die L.eesre und die Lehre; Meer und mehr; man undMann; mein und meynen, wofür doch jetzt mei-nen üblicher ist; Noch, die Note; Rain,Rhemund rein; Saite, cKoi^z, und Seite, Isw«;sein und seyn; Tod,mor8, und todt, mortuus;Uhr und ur; rvahr und er war; währen,dauern, und sich wehren; der N)aife, orplisnuz,der lVeife, lspienz; wider und wieder u. f. f.Zumahl da sich von den allermeisten, wo nicht vonallen, beweisen läßt, daß nickst der Unterschied derBedeutung, sondern gegründetere Ursachen, die ver-schiedene Sckreibart veranlasset haben. So istwdr, dss Participium eines alten Verbi rode,^
sterben.