Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
719
Einzelbild herunterladen
 

i.Kap. Allgemeine Grundsätze. §.22. 719

schonten. Sie würden alsdann Platz genug übrigbehalten, das wenige Gute oder Nützliche, was siezu sagen haben, auf eine verstandliche und folglichdesto gemeinnützigere Art vorzutragen.

§. 22. Da der Schreibcgebrauch nur alsdann FreyheitStatt findet, wenn er allgemein ist, und er auch vo" demnur in Ansehung der Stammwörter und veraltetenoder zweifelhaften Ableitungen verbindlich ist: so ist^"^° °es keine Verletzung desselben, wenn man in solchenFällen von demselben abweicht, welche ohnehin nichtin sein Gebieth gehören, besonders wenn erweislichist, daß das von der Nation angenommene Schreibe-geseh, schreib wie du sprichst, der besten Aus-sprache gemäß, mit Beobachtung der näch-sten Abstammung, entweder aus Unkunde, oderaus Nachlässigkeit nicht in allen einzelen Fällen ge-hörig befolget wird. Es verstehet sich dabey von.selbst, daß solche Abweichungen nicht willkührlichseyn dürfen, sondern auf erweislichen Gründen beru-hen, auch der Faßlichkeit des größten Theiles derSchreibenden angemessen seyn, folglich die allgemei-ne und möglichst leichte Verständlichkeit nicht stö-ren, sondern vielmehr befördern, auch die beste Aus-sprache nicht beleidigen müssen. Dahin gehören be-sonders folgende Fälle.

Wenn von einem Worte ein bisher ver«kannteö nächstes, wenigstens höchst wahrscheinli-ches und noch nicht ganz vergessenes Stammwortaufgefunden, und durch die Abweichung die Ausspra-che nicht verletzet wird. Durch eine solche Änderunggeschiehet weiter nichts, als daß das von der Nationangenommene Schreibegeseh auf solche Fälle ausge-dehnet wird, welche sich demselben bloß aus Unkundeoder Nachlässigkeit der Schreibenden entzogen haben.

S»

X