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Bd. 2 (1782)
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2. Kap. Einzeler Buchstaben. §.55-57. 77z

hält, kann sie immer so schreiben, ob sich gleich nochvieles wider ihr Bürgerrecht einwenden lässet, solltees auch nur.die fremde Stellung deö Toncö seyn.

§. 55. Daß qu'r kw stehet, ist bereits in dein Von demersten Theile des Lehrgebäudes gezeiget worden. Da q»>indessen Hl! seit dem ersten Ansauge des Schreibensim Deutschen eingeführet worden, und daher so all-gemein und verständlich ist, als nur irgend etwas inder Sprache seyn kann, so ist nicht abzusehen, wasniit einer Veränderung gewonnen werden könnte.Das u mit dem v zu vertauschen, winde eine falscheAussprache geben.

§. 56. Wenn dasjenige, was in dem ersten Thei- Von denle des L.chrn.cb. §. 40 f. von dem dreyfachen Sause- SMselau-laute und dem vierfachen Zeichen desselben gesagt ^n.worden, gehörig erwogen wird, fo bleibt hier wenigmehr davon zu erinnern übrig. Das s stehet alle,mahl zu Anfange und in der Mitte einer Sylbe,s aber am Ende: suchen, Rose, weislich, bös-lich. Das erstere wird auch beybehalten, wennein e verschlungen wird, welches aber alsdann alle-mahl durch den Apostroph bezeichnet werden muß:aufgeblasener, verwais't, weis' und gütig;obgleich diese Verbeissung nur den Dichtern über-sehen werden kann. Wenn die Ableitung die Weg-werfung deö e erfordert, so ist der Apostroph, uni>folglich auch das lange s unnöthig, weil der Sause-laut hier wieder an das Ende der Sylbe zu stehenkommt, und zugleich einen geschärften Laut annimmt,böslich, weislich, Röschen, als wenn es boß-lich , weißlich, Roßchen geschrieben wäre, vonböse, weise und Rose.

§.57. Nicht leicht werden Buchstaben in allen Fort-Deutschen Provinzen so sehr mit einander verwech- sthung.

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