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Unter diesen liest man sämmtliche Schriften des Priesters Vincenz Gioberti.Schon vor einigen Jahren hatten mehrere Bischöfe Italiens auf einer Provincial-Synode vereinigt den heiligen Vater gebeten, die Werke jenes TageShelden unter-suchen zu lassen und sein Urtheil darüber der Christenheit bekannt zu machen.Es handelte sich aber vornehmlich um die früheren Schriften Gioberti'S — denn seinl-ssuits moclsrno wurde eben um jene Zeit schon verurtheilt — um die früherenSchriften Gioberti'S, sage ich, durch welche er sich nicht nur in Italien , sondernauch in dem übrigen Europa den Namen eines christlichen Philosophen erworbenhatte. Viele, auch Gelehrte waren durch ihn getäuscht worden, jedoch nicht Alle.UebrigcnS ist eS durch Briefe und zur Zeit Pseudonyme Aufsätze deS Verfassers ineiner Zeitschrift deS jungen Italiens jetzt gewiß, daß Gioberti jene philosophischenSchriften, durch die er die Religion zu vertheidigen schien, mit kalter Bosheit zurUntergrabung deS Glaubens verfaßt halte. Möchte man nach so vielen Betspielenendlich aufhören, neuen Systemen, wenn sie nur glänzend sind, voreilig zu huldigen.Ein anderes Werk, daS durch jeneö Decret den verbotenen Büchern beigezählt wird,ist die Geschichte der gallicanischen Kirche von dem Priester Guett6e. Der Ver-fasser ist bemüht, die sogenannten gallicanischen Freiheiten und andere Grundsätze,die man gegen ältere kirchliche Institutionen in neuerer Zeit geltend machen wollte,auf solche Weise in Schutz zu nehmen, daß sie zugleich den socialistischen Plänendienen könnten. — Endlich sind durch dasselbe Decret auch die Werke ProudhonS und Eugens Sue'S verdammt. Dieß könnte vielleicht in so fern Verwunderungerregen, als derlei abscheuliche Schriften schon durch die öffentliche Meinung hin-länglich gebrandmarkt zu seyn scheinen. Allein die Erfahrung lehrt, daß eS nichtohne heilsamen Einfluß ist, wenn auch über diese die von Gott zur Lehrerin derVölker bestellte Kirche ihr Urtheil feierlich auSspricht. Daher ist eS denn auch derGebrauch, nicht zwar alle derartigen Schriften, wohl aber jene, die größeres Auf-sehen erregen und ihren Verfassern eine traurige Berühmtheit verschafft haben, demVerzeichniß der verbotenen Bücher einzuverleiben. (M. Sbl)cknu? di ,ttizMKr'»W-«2sMutStz »nSlMiNn .,',5 5kMV 'm»z
Stockholm , 6. Febr. Vorgestern, den 4. Febr. —nach unserm Kalender nochheute der Gedächtnißtag des heil. AnSgariuS, Apostel der Schweden — begann vor demhiesigen Swea-Hofgericbt der Religionsproceß gegen den kath. Pfarrer und die Vorstehe-rin der kalh. Mädchenschule, welche deS ProselytismuS und der Aufnahme luth. Kinder indie kath. Schule angeklangt worden. Der Pfarrer erschien ohne Advocaten, die Vorstehe-rin in Begleitung deS Baron Th. Cederström, ihres Advocaten, und deS Baron Armfeldt,deS vom Gericht ihr angewiesenen Dolmetschen. Die Vorsteherin versteht nur Französisch.An diesem Tage handelte eS sich nur um gerichtliche Feststellung der Thalsache, wobei derAnkläger, ein armer Mann (ein Norweger ), der sichtlich zu dieser Sache bedungen wor-den, eingestand, keine Zeugen zu haben, daß der kath. Pfarrer oder die Vorsteherin irgendUeberredung oder Verlockung zum Abfall von der Staalskirche angewendet hätten; — undda alle Jeue, welche zur kathol. Kirche übergetreten, ihr Geständniß längst dahin gemacht,daß sie diesen Schritt aus voller Ueberzeugung und mit Wissen der strafgesetzlichen Folgengethan, ohne anderes Zuthun deS Pfarrers, als daß er ihnen auf ihre Bitten hin die Auf-nahme in die kathol. Kirche nicht verweigert habe, so ist man hier gespannt darauf, zu er-fahren, welche Strafbestimmung der StaaiSanwalt auf diese passive Theilnahme am „Ver-brechen" hin beantragen werde. Ueber die Wahl des TageS von Seite deS Hofgerichteszur Eröffnung dieses Processes bemerkte der Pfarrer vor Gericht, daß er an diesem Tage,dem Erinnerungstage deS h. Ansgar , wegen derselben Lehre vor Gericht stehe, welche vortausend Jahren (i. I. 853) dieser Apostel Schwedens dem Lande verkündet habe, und daßer somit aus dieselbe Unbefangenheit von Seite deS christl. Gerichtes hoffen dürfe, welchedas heidnische Gericht dem hl. AnSgar angedeihen ließ. (D. V. H )
Verlags-Juhaber: F. C. Kremer.