Ausgabe 
12 (31.10.1852) 44
Seite
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Der Klosterabt, d. h. Klostervatcr hatte zu sorgen für das leibliche und geistlicheWohl der Seinigen, und zwar so viel wie möglich mit Liebe, mit verständigerVaterliebe. Ihm lag eS ob, die Werke der Mildthätigkeit im Namen der Kloster-gcmeinde zu üben, Kranke zu pflegen, Nothleidende zu unterstützen und Fremde zubeherbergen. Diesem Beispiele zufolge sollte auch der HandwerkSvater die christlichenLiebeSwerke gegen die Genossenschaft selbst, so wie auch gegen Fremde zu erfüllenhaben. Er sollte Sorge tragen für das Beste der Handwerker-Innung überhauptund für die einzelnen Mitglieder derselben insbesondere. Der HandwerkSvater warverpflichtet, im Namen der Innung die Werke der Nächstenliebe auszuüben, für Witt-wen und Waisen, besonders verstorbener Mitglieder zu sorgen, fremde Meister undGesellen aufzunehmen, zu beschenken, und zu beherbergen; darum heißt er auchHerbergsvater.

Der HandwerkSvater nimmt darum in der Innung eine sehr ehrenvolle Stel-lung ein. Er hat mit den Meistern deS Handwerkes den Vortritt bei feierlichenGelegenheiten, bei Processionen. Er hat das Recht, von jedem Zunftgenossen denGruß zu fordern. In seinem Hause finden die Zusammenkünfte und Berathungen derInnung, die Aufnahme der Lehrjungen, die Freisprechung der Gesellen statt. Erbewahrt die Jnnungslade mit dem Siegel, mit den Schriften und Dokumenten derInnung. Der HandwerkSvater ist der Vertrauensmann der Innung. Er steht mitder Innung in dem Verhältnisse eines Vaters zu seinen Kindern, in jenem Verhält-nisse also, daS nur durch das Christenthum in seiner wahren Schönheit begrün-det wurde.

AIS eine besonders schöne, wahrhaft christliche Einrichtung muß auch der soge-nannte HandwerkSgruß bezeichnet werden. Jede Handwerker-Innung hat ihreneigenen HandwerkSgruß. Dieser drückt einerseits den Glauben und die höchste Ver-ehrung gegen Gott auS, denn der Handwerksgruß beginnt ja mit jenem wunder-schönen Gruße, der von jedes Christen Mund gern und ehrfurchtsvoll gesprochenwerden soll, mit: Gelobt sey JesuS Christus . Andererseits drückt der HandwerkS-gruß die Brüderlichkeit aus, die unter allen Menschen herrschen soll. Wenn einfremder Geselle, der demselben Handwerke angehört, zu einem fremden Meister kommt,so entrichtet er von Meistern und Gesellen seiner Heimat den HandwerkSgruß, erbittet damit um brüderliche Aufnahme zur Arbeit und Pflege; und der Meister istverpflichtet, ihm seinen Gruß zu erwiedern, zu danken, und ihn als Zunftgenossenund als christlichen Mitbruder zu behandeln.

So wie nun die bisher angeführten Einrichtungen auf rein kirchlicher, christ-licher Grundlage beruhen, so find auch jene Vorschriften, die über das sittliche Ver-halten der JnnungSmitglieder gegeben worden, ganz dem Evangelium entnommen,und ganz mit dem Geiste desselben übereinstimmend. In den alten Jnnungsbüchernwerden die dem Christen schon durch das Evangelium gebotenen Tugenden neuer-dings eingeschärft, unter diesen besonders der Gehorsam gegen die Vorgesetzten,Ehrlichkeit und Redlichkeit und ein guter, unbescholtener, reiner Lebenswandel, nachdem Sprichworte:Die Zünfte müssen so rein seyn, als wenn sie von Taubengelesen wären."

Diesen religiösen Einrichtungen verdankten aber auch die Handwerker-Innungenihren langen dauerhaften Bestand durch so viele Jahrhunderte. Diesen auf christli-chem, kirchlichem Grunde stehenden Einrichtungen ist eS zuzuschreiben, daß mancheHandwerker-Innungen so viel Großes und Herrliches geleistet, und eine so großeAchtung genossen haben, waS besonders von dem deutschen Handwerkerstande gilt,der selbst in fremden Ländern hochgeschätzt und geachtet wurde. Wären die uraltenchristlichen Einrichtungen deS JnnungSwesens nie vernachlässigt worden, oder zur leerenFörmlichkeit herabgesunken, gewiß der Handwerkerstand würde noch heut zu Tage aufeiner weit höhern Stufe deS Glaubens und der Sittlichkeit stehen, als er leider kanngefunden werden. Hier gibt es viel zu thun, viel Unkraut auszurotten, viel gutenSamen zu säen. Gott wird helfen!

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