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tmigSvollen, erbaulichen Bewegung darbot. Man hörte von Leuten sprechen, daß siehalbe und ganze Tage in den Kirchen standen, um zur Beichte zu gelangen. ESgab Leute, welche die Kirchendiener baten, ihnen zu gestatten, ihre Andacht durchdie ganze Nacht in dem Hause Gottes fortsetzen zu dürfen. Aus einigen benachbar-ten Pfarren, so von Hallstadt und Döringstadt, wie vorher von Trunstadt:c. kamengroße Wallfahrten Hieher. Doch die großartigste Erscheinung war die Procession,welche sich am letzten Sonntag zur Verehrung Maria aus der St. Martinskirche indie obere Pfarrkirche zu unserer lieben Frau bewegte. Sie wurde eröffnet von derJugend; hierauf folgten zwölf Jünglinge, welche daS silberne Standbild der heiligenJungfrau Maria, umgeben von etwa 15V weißgekleideten, theils Lilien, theils bren-nende Kerzen in den Händen habenden Mädchen, trugen; darnach der zahlreicheKleruS der Stadt mit dem hochwürdigsten Domcapitel, in dessen Mitte sich unserhochwürdigster Herr Erzbischof zur allgemeinen Freude des Volkes befand; endlicheine unübersehbare Masse des Volkes. Wie ein Meer rauschte der Gesang „MutterChristi hocherhoben" und „Sey gegrüßt, o Jungfrau rein" auS dem Munde vonTausenden und Tausenden. Zwischen den beiden genannten Kirchen stand nach derganzen Breite der Straße Mann an Mann. Es war ein Triumphzug ohne Gleichen.Wer, der noch Sinn hat für das Ewige und Geistige, bewunderte nicht die Machtdes Glaubens in der Stadt und dem Hochstiste des heiligen Heinrich! Am nächstenSonntag Nachmittags 2 Uhr findet die Schlußfeier der Mission statt
Wie soll (wenn von Kirchenfreiheit anders nur noch von Ferne her geredetwerden kann) die katholische, zunächst die publicistische Presse gegenüber der Kirchen-behörde und gegenüber der Staatsbehörde stehen? Von der Beantwortung dieserFrage hängt für das Heil der Kirche vieles ab. DaS fühlen die Männer der Kirche,daS fühlen aber auch die' Feinde und Gegner der Kirche von allen Farben sehr gut.Wir wollen versuchen, darauf zu antworten. Daß die katholische Presse nicht bean-sprucht, im Staatsregiment mitarbeiten zu wollen, versteht sich von selbst; daß sieaber aus kirchlichem Gebiete immer innerhalb deS kirchlichen Gesetzes freie Bewegungverlangt, versteht sich auch von selbst. Jeder Bischof hat offenbar das Recht, einenPriester oder auch einen katholischen Laien, welcher Irrlehren verbreiten oder gegendie Kanones der Kirche schreiben wollte, vor sich zu citiren und mit ihm kanonischzu verfahren; ja jeder Bischof hat sogar die Pflicht dazu. Zu diesen wie zu andernBchufen sind ja auch die kirchlichen Gerichte in den Diöcesen anbefohlen, und siewerden sicherlich auch ins Leben treten, wenn die provisorischen Zustände einmal zuEnde gehen werden. Jeder katholische Publicist soll also schreiben, daß er sich vordem Gerichte seines Bischofs über das Geschriebene jederzeit verantworten kann.Wie traurig wäre es selbst mit den Ueberresten freier kirchlicher Bewegung bestellt,wenn eine Kirchenbehörde deßhalb, weil ihr geschriebene Wahrheiten mißliebig sind,sich an die weltliche Behörde wenden wollte mit dem Ansuchen, eS soll eine Schriftoder eine Zeitung eines Geistlichen von Seite der weltlichen Behörde unterdrückt wer-den? Läge nicht schon im Betreten eines solchen heimlichen Nebenweges daS tief-innerliche Gefühl, daß man eine unrechte That vorhabe, für welche man vor derOeffentlichkeit nicht wagt die Verantwortung auf sich zu nehmen? Das wäre alsooffenbares Unrecht einer kirchlichen Behörde, ja eS wäre dann sogar eine großePflichtverletzung, wenn eine solche Schrift für daS Recht der Kirche kämpfend einsteht;denn in einem solchen Falle ist es ja sogar Pflicht der Kirchenbehörde, dem Worteder Wahrheit Geltung und Eingang zu verschaffen und sür dasselbe einzustehen.Emen solchen Fall haben wir so eben in Bayern . Die vortreffliche Schrift: „DaSRecht der Kirche und die Staatsgewalt in Bayern" wurde für Bayern mit Beschlagbelegt. Die Schrift enthält in Mäßigung, aber auch in Entschiedenheit die Forderung,daß daS Concordat solle aufrecht erhalten werden, und zeigt durch die trockene Er-