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nur Das mit anderen apostolischen Vicariaten gemein, daß fie in einer unmittelbarenStellvertretung des heiligen SluhleS bei unS besteht und unser Land weder von einemBischof noch von einem Metropolitan abhängig macht; übrigens können die Verhält-nisse und Missionszustände der anderen Vicariate gar keine Anwendung bei unS finden,denn die kirchlichen Verhältnisse waren von jeher genau und bestimmt bei unS geordnet.Unser Land ist immer erclusiv katholisch gewesen, und als die Ketzerei deS tötenJahrhunderts so Vieles um unS herum niederriß, gelang eS ihr doch nicht, ihre tät-lichen Fittige über Luxemburg auszubreiten; wir sind der alten Kirche treu geblieben,wie eS der heilige Willibrord unsere Vorfahren gelehrt hatte, und je nachdem wirnach der damaligen kirchlichen Eintheilung des Landes bis dahin entweder zu Metzoder Trier oder Lüttich gehört hatten, so fuhren wir auch in den folgende» Jahr-hunderten fort, unsere Bischöfe, unsere Domcapitel, unsere Seminare in einer dergenannten Städte zu haben, bis unser jetziges Großherzogthum endlich »cm BiSthumNamur einverleibt wurde, waS aber keinerlei Abänderung an der vollständig organi-sirten geistlichen Administration des Landes zur Folge hatte. Doch da Wilhelm I. später nicht gerne sehen mochte, daß die Jurisdiktion eines belgischen Bischofs sichüber einen ihm treu gebliebenen Staat erstreckte, so trug er zu Rom auf die TrennungdeS letzteren und auf die Einsetzung einer eigenen geistlichen Verwaltung für dasGroßherzogthum an, worin sich der heilige Vater denn auch um so willfähriger zeigte,als die Errichtung eines eigenen Bischofssitzes sür das deutsche Luxemburg dein wahrenInteresse dieses deutschen BundesstaateS mehr entsprach, als der Anschluß an einefremde Diöcese, in der französische Sprache und Sitten herrschten. Wenn nun auchdurch die besagte Trennung die kirchliche Verbindung mit Namur gelöst ward, soblieb doch der durch das Concordat von 1827 geregelte innere Diöcesanzustand; Allesward beibehalten, was wir in der geordneten Administration hatten, und auch dieAussicht auf einen eigenen Bischofssitz ward unS nicht vorenthalten. DaS neu errich-tete Priesterseminar sollte als sicheres Unterpfand dienen, daß bald ein eigener LandeS-bischof die Verwaltung deS Landes übernehmen würde; einstweilen nur erhielten wireinen apostolischen Vicar. Aber die Regierung gab bald zu erkennen, daß eS ihrnicht um das wahre Interesse deS Landes zu thun war; sie begnügte sich damit, denVerband mit Belgien gelöst zu sehen, und hat bisher weder auf den Wunsch deSheiligen Vaters, noch auf die in der Synode vom 2. Mai 1343 vom LuxemburgerKlerus feierlich ausgesprochenen Bitten hinsichtlich deS zu errichtenden Bischofssitzesgeachtet. Beim Provisorium könnte eS ja ihrer Meinung nach bleiben, ja daS Prie-sterseminar wollte die Kammer sogar geschlossen wissen; die Abschließnng eines Con-cordatS, die Errichtung deS Bischofssitzes in einem apostolischen Vicariate stoße beiden jetzigen Umständen auf gar zu viele Schwierigkeiten — so ließen sich die Ermini-ster öfters verlauten, aber dessen thaten sie keine Erwähnung, daß die gcfürchtetenHindernisse bei uns gar nicht vorhanden sind. Wir sind ja in keinem MissionSlande;die Vicarie, das Pro bezieht sich bloß auf daS Haupt der Verwaltung, nicht aberauf die innere Organisation. Wir haben 13 Deccmate in 239 Pfarreien kanonischeingetheilt; 112 Stellen, denen aus der Staatskasse je 500 FrcS. Gehalt angewiesensind, sind gegenwärtig zwar ans Mangel an Priestern unbesetzt; aber mag ein Con-cordat abgeschlossen werden, oder nicht, der Staat muß in jedem Falle den von deman der Spitze der Administration stehenden Chef angestellten Geistlichen den verlrags-mäßig angewiesenen Gehalt zahlen. Es werden also auch in dieser Hinsicht keineneuen Forderungen an die Regierung gestellt. Ist eS somit noch nicht bis zum Ab-schlüsse des ConcordatS gekommen, so liegt dieß lediglich an der böswilligen Hartnäckig-keit der vorigen Landesregierung. Doch die Lage der Dinge hat sich seit dem letztenHerbste merklich verbessert. Der königlich-großherzogliche Statthalter, Prinz Hein-rich, hat eS bei der letzten Kammereröffnung feierlich ausgesprochen, daß die Unter-handlungen mit dem heiligen Stuhle behufs der Abschließnng eines ConcordatS wiederaufgenommen seyen; den neueu Ministern oder Generaladministratoren scheint eS eben-falls höchst erwünscht, die kirchlichen Angelegenheiten endlich definitiv geregelt und daSimmerwährende Provisorium beseitigt zu wissen. Der Herr RegierungS - Präsident