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wenige Mitglieder des Unterhauses, denen persönlich alle konfessionelle Diskussionensehr g!eichgiltig oder sehr zuwider sind, die aber sich dabei betheiligen oder wenigstensim antipapistischen Sinne stimmen, weil sie bei einem großen Theile ihrer Wählerdadurch in Gunst bleiben oder weil sie eS bei der Wahl ausdrücklich versprochen.Herrn ChamberS sagt man z. B. nach, seine Anträge und Reden gegen die Klosterseyen hauptsächlich für seine Wähler berechnet. Solche Gegner der Kirche mögenminder gefährlich oder wenigstens minder eifrig seyn, sie stehen sittlich viel tiefer alsdie erstgenannte Classe. — Es ist nicht zu verkennen, daß bei den Abstimmungen deSParlaments über kirchliche so gut wie über andere Fragen Manche sich weniger voneiner festen Ueberzeugung, als von Parteigeist leiten lassen. Die Erscheinung ist jaim parlamentarischen Leben Englands nicht selten, daß eine Maaßregel, welche dieRegierung vorschlägt, bei der Opposition hauptsächlich darum auf Widerstand stößt,we>l diese eS für ihre Aufgabe hält, dem Ministerium Schwierigkeiten in den Weg zulegen. So haben auch in dieser Session offenbar manche Mitglieder der Opposilionsp>>r>eifür antipapistische Anträge gestimmt, weil sie von Spooner, Ncwdegale, Whitesideund andern Mitgliedern der jetzigen Opposition ausgingen und von Mitgliedern derRegierung bekämpft wurden; und von mehrern der jetzigen Minister, namenilich denPeeliten, ist wohl anzunehmen, daß sie entschiedener zu Gunsten mancher Fvrderungender Katholiken auftreten würden, wenn sie nicht durch ihr Partei-Interesse dazuveranlaßt würden, Alles zu vermeiden, was der Opposition dem ohnehin schwachenCabinet gegenüber Waffen in die Hände geben könnte.
Blinde Vorurtheile und Partei-Interessen sind eS hauptsächlich, welche dieOpposition gegen die Kirche unterhalten. Indeß hat die Kirche in England dochauch Gegner, die auf einem andern Standpuncte stehen. In wenigen Ländern sindKirche und Staat rechtlich so enge miteinander verwachsen, wie in England ; dieenglische Verfassung, wie sie sich in den letzten Jahrhunderten gestaltet hat, kann mitRecht eine protestantische genannt werden, sofern die anglicanisch-protestantische Confessiondarin als StaatSkirche im strengsten Sinne des Wortes, ja eigentlich nur alsDepartement der Staatsverwaltung erscheint. Die Bischöfe sitzen im Hause deS LordS,aber das Parlament ist auch in kirchlichen Dingen compelent, die jedesmaligen Ministerernennen die Bischöfe und ein halb geistlichis, halb weltliches Kollegium unter demVorsitz der Königin entscheidet in letzter Instanz in allen kirchlichen Fragen, sogar inGlaubenssachen. Zu diesem System paßt offenbar eine Gleichberechtigung der Katholikenund Difscnters mit den Anglicanern nicht, und die Katholiken-Emancipation war, sogerecht und nothwendig sie auch war, eine große der bestehenden Verfassung geschlageneWunde. Der englischen Verfassung droht aber überhaupt jetzt von manchen Seilender Untergang; im Parlamente wird der Radikalismus und der moderne Liberalismusimmer mächtiger und fast mit jeder Session kommt die englische Verfassung ihremUntergange näher. ES gibt im Parlamente Männer, welche diesen Proceß erkennenund vergebliche Anstrengungen machen, ihn aufzuhalten, und diese streiten darumconsequenl auch gegen Alles, was dem „protestantischen" Charakter der VerfassungGefahr droht. Ein sehr interessanter Repräsentant dieser Richtung war das frühereParlamentsmitglied für die Universität Orford, Sir Robert JngliS. Er stimmteund sprach, wie gegen alle Neuerungen, so auch gegen jede den Katholiken zu machendeConcession; aber Niemand konnte ihn einer eigentlichen Intoleranz oder einer ungerechtenund unbilligen Gesinnung gegen die Katholiken beschuldigen; er galt für einen durchausgraden und ehrlichen Charakter; er sprach scharf und strenge, aber selten kränkendund beleidigend gegen die Katholiken, und war gewiß bereit, ihnen alle Concessionenzu machen, wenn sie nicht seiner Auffassung der englischen Verfassung widersprachen.Einen so reinen und consequcnten Vertreter hat diese Richtung jetzt im Parlamentenicht mehr; aber daß sie noch jetzt fortwirkt, ist nicht zu bestreiken, und mitunter wirdder Gedanke wohl schon offen und klar ausgesprochen, daß die Verfassung auch inkirchlicher Hinsicht einer gründlichen Revision bedürfe. Manche treffende Gedankenneben einigem hohlen Raisonnement enthält darüber folgendes Bruchstück aus einer von