Ausgabe 
14 (1.10.1854) 40
Seite
315
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Disraeli, dem Führer derconservativen" Partei im Unterhause, am 3. August beiGelegenheit der Maynooth -Debatte gehaltenen Rede:

. . . Wir haben n'ne DiScussion gehabt über die Frage, ob eine Dotation derrömisch-katholischen Erziehung staltfinden solle, dann über den römisch-katholischenEid, seine eigentliche Bedeutung, seinen Zweck und seine Tragweite, dann über dieAnstellung von römisch-katholischen Caplänen für die Gefängnisse. Alle diese Fragenwurden von sogenannten unabhängigen Parlamentsmitgliedern angeregt, die aufverschiedenen Seiten deS HauseS sitzen und in der Regel in politischen Fragen nichtharmoniren. Ist eS möglich, gegen eme so auffallende Erscheinung blind zu seyn?Ich halte diese Fragen für sehr wichtig und glaube nicht, daß eS gut wäre, wolltenwir die DiScussion derselben umgehen und unS bemühen, einer Lösung derselbenauszuweichen. Was ist die Bedeutung aller dieser Fragen? Zu welchen Conscaueuzenwerden sie führen? Sicher sind eS Fragen, welche von Staatsmännern ausS sorgfältigstegeprüft zu werden verdienen. Mir scheint, ihre Bedeutung ist diese, daß das Landmit dem politischen StatnS nicht zufrieden ist, welchen unsere römisch-katholischen Mitunterthanen mit Bezug auf die protestantische Verfassung unseres Landes einnehmen.In welcher Form die Frage sich auch darbietet, das liegt immer zu Grunde und waswird die Folge davon seyn, wenn diese Unzufriedenheit auf so mannigfaltige Weiselaut wird, in Diöcussionen über die Dotation römisch-katholischer Collegien, über dieInterpretation römijch-katholischer Eide oder über die Anstellung römisch-katholischerCapläne? Was muß die Folge davon seyn, wenn solche Fragen stets controverSbleiben, ohne daß Jemand auftritt und die öffentliche Meinung über die Sache aufklärt?Die Folge kann nach meiner Ueberzeugung keine andere seyn, als innere Zwietracht,vielleicht Gewaltthaten und Unordnungen und eine grobe Verletzung des Princips derbürgerlichen und religiösen Freiheit ... ES darf nicht geduldet werden, daß in jederSession eine wichtige Frage in Bezug auf das Verhältniß unserer römisch-katholischen Milunterthanen zu der protestantischen Verfassung unseres Landes aufgeworfen undnicht gelöst wird und ein Gegenstand der öffentlichen Cvntroverse bleibt, so daß jedeseinzelne Parlamentsmitglied, welches auch seine politischen Ansichten im Allgemeinenseyn mögen, aufstehen und daS Volk ausregen und durch solche Discussionen denganzen Gang der Staatsgeschäfte unterbrechen kann. Ich glaube, eS ist jetzt mitdieser Frage so weit gekommen, daß eS die Pflicht der Regierung ist, der Schwierigkeitentgegenzutreten nnd sie zu lösen und die Controverse zu entscheiden, welche in sovielen Formen und von so vielen Seiten ausbricht. Haben wir eine protestantischeVersassung oder nicht? Wenn wir eine protestantische Verfassung haben, was bedeutetdas? Möge die Regierung auftreten und durch Gesetze bestimmen lassen, welches dieFunktionen, welches die Attribute, welches der Einfluß und welches die Tragweitedieser protestantischen Verfassung ist. Möge sich ein Jeder, Protestant und Katholik,darüber klar werden, welche Rechte und Privilegien er unter dieser Verfassung genießt,was er thun und was er nicht thun darf. Ich glaube, das ist eine Frage, die gelöstwerden muß, daS sind Gegenstände, welche die Aufmerksamkeit der Staatsmännerverdienen, welche entschieden angegriffen und in befriedigender Weise erledigt werdenmüssen... Ich glaube, es ist die Pflicht der Regierung, nach gehöriger Ueverlegungund gehörigem Studium dieser Frage auszutreten und ein Princip festzusetzen, wonachdie Rechte der Privilegien der Unterthanen Ihrer Majestät genau geregelt werdensollen^ die der Protestanten sowohl, wie die der Mitglieder der römisch-katholischenKirche . Ich glaube, es darf nicht fast jeden Abend der Session darüber gestrittenwerden, ob die Römisch-Katholischen das Recht haben sollen, Klöster zu gründen, obder Staat Collegien doliren soll zur Erziehung des Klerus, welcher nicht der KleruSdeS Staats ist, ob der Eid eine Bedeutung hat, welchen die römisch-katholischenMitglieder ablegen, oder ob die Bestimmungen über die Gefängnisse und andereAnstalten eine Verletzung der protestantischen Verfassung des Landes involviren odernicht? Ich glaube, wenn man sagt, man wolle die protestantische Verfassung aufrechthalten, so vertritt man die Rechte der römisch-katholischen Unterthanen Ihrer Majestät