Ausgabe 
14 (19.11.1854) 47
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bis zum Tage des Herrn beigelegt seyen (47), die Strafe aber richte sich nach derGröße deS Vergehens (48). Der Ankläger und Angeklagte hat vor dem Richter zuerscheinen und jener bringe da seine Klage vor; hierauf sollen die Richter erwägen,welchen Leumund dieser Kläger besitz!, ob nicht Feindschaft oder Mißgunst u. s. w.zwischen beiden Contrahenten bestehe und ob der Kläger Zeugen von zuverlässigem gutenRufe habe; ebenso werden dessen Lebensverhältnisse untersucht (49); ein früherer Fehlerdes Angeklagten gilt nie als Beweis für die vorliegende Klage. Stell! sich eine Ver-leumdung heraus, so werde sie strenge bestraft; ist aber der Angeklagt überwiesen,dann erst kann gegen ihn verfahren werden (50). Kein Urtheil darf somit gefälltwerben, ohne daß beide Theile vernommen wurden (51), wie dieses auch die weltlichenGerichte bei den Heiden beobachten, damit kein Unschuldiger vernrtheilt werde (52).Die Nichter seyen gerecht, friedliebend, ohne Zorn und Feindschaft, denn diese sollenunter Christen überhaupt gar nicht vorkommen (53), deßhalb lasse der Bischof vor demGebete, damit dieses vor Gott augenehm und fruchtbringend sey, jedesmal durch dieDiaconen zur Ablegung aller Feindschaft crmahnen (54); ebenso wie Gott zu allenZeilen das Volk durch seine Propheten zur Buße crmahnen ließ (55). Emmüihigsollen sich die Gläubigen zum Lobe Gottes versammeln, und die Vorsteher der Kirchehaben dafür zu sorgen, daß Friede und Eintracht in der katholischen Kirche crhaltenwerden (56). Beim Gottesdienste soll der Bischof in der Mitte auf seinem Thronesitzen, zu beiden Seiten der übrig- KleruS; die Diaconen haben dafür zu sorgen, daßdas Volk sich ruhig und mit Anstand versammle, die Frauen von den Männerngetrennt. Der Lector lese nun von einem erhöhten Orte in Mitten der Kirche dieSchriften deS MoseS und der Propheten, darauf folge der Psalmengesang, uns nunsoll die Apostelgeschichte oder die Briefe Pauli gelesen werden; ein Priester oder Diaconverkünde das Evangelium und halte eine Ermahnung, und endlich folgt die AnrededeS Bischofs. Die Ostiarier und Diaconissincn haben für Ordnung während deSGottesdienstes zu sorgen. Darauf sollen Klle sich erheben und nachdem die Katechn-menen und Büßenden die Versammlung verlassen haben, soll ein Gebet verrichtetwerden und die einen der Diaconen haben am Allare zu dienen, die andnn dieAussicht beim Volke zu halten; der assistirende Diacon crmahnt das Volk zur Anlegungaller Feindschaft und alles Hasses, und hierauf geben sich die Männer unter einanderund die Frauen unter einander den Friedenskuß; der Diacon betet nun für die gcsammteKirche, für die ganze Welt, für zeitlichen Wohlstand, für die Priester und Vorgesetzten,daö kirchliche Oberhaupt, den König, und um Frieden für Alle; der Obcrpriestcrsegnet darauf das Volk und betet für dasselbe. Run beginnt das heilige Opfer undnach der Aufwandlung sollen Alle mit Würde uud Andacht zum heiligen Abcudmcihlehintreten (57). Wenn ein Fremder mit Empfehlungsschreiben ankommt, so werde ermit aller Zuvorkommenheit und Auszeichnung aufgenommen, und behandelt, und dabeisoll nicht auf den Rang, das Ansehen oder Vermögen deS Gastes Rücksicht genommenwerden (58). Jeder soll fleißig beim Morgen- und Abendgebete in der Kirche erscheinen,besonders aber am Tage des Herrn zur Lesung der heiligen Schrift, dem heiligen Opferund der heiligen Communion (59); oder sollen uns die Juden und Heiden beschämenmit ihrem eitlen Gottesdienste (60)? Keine weltlichen Geschäfte sollen daher vomKirchenbesuche abhalten (61). Ihr sollet euch auch ferne halten von dem Treiben derUngläubigen und Ketzer, uud an ihren Festen, Gebräuchen und Vergnügen, Zaubereiund Wahrsage, ei, Schauspielen und Fechterspielen, selbst an ihren Jahrmärkten keinenTheil haben (62). Gebet euch auch nicht dem Müssiggange hin, so daß ihr der Kirchezur Last fallet, denn auch die Apostel, obgleich sie das Wort des Herrn verkündeten,suchten sich durch Handarbeit ihren Lebensunterhalt zu erwerben (63).

(Fortsetzung folgt.)

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