Ausgabe 
14 (26.11.1854) 48
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Kinder adoptiren, oder wenn sie selbst Kinder haben, für die Waisen dadurch sorgen,daß sie diese mit ihren Kindern zn verhcirathen snchen (1). Die Pflicht der Bischöfeaber ist eS ganz vorzüglich, überall zn helfen, wo sie können, sie sollen sich um somehr die Sorge für die Waisen angelegen seyn lassen, indem sie für daS Forlkommenderselben sich bemühen (2); wer aber geizig genug ist, Niemanden von seinen aufge-häuften Schätzen etwas zu gönnen, ist ein Gräuel vor Gott (3). Wittwen undWaisen sollen dagegen mir Ehrfurcht und Dank die empfangenen Wohlthaten genießenund den Geber alles Guten dafür loben und preisen (4); und weil Wohlthaten vonungerecht erworbenem Gute nie Segen bringen können und der Herr daS Gebet deSEmpfängers für einen Räuber, Mörder, Betrüger und Lasterhaften nie erhören wird,so sollen sie sich wohl hüten, von solchen gottlosen Menschen eine Gabe anzunehmen (5),denn solche hartnäckige Sünder sind Gegenstand des göttlichen Zornes, die heiligenPropheten haben sich auch niemals mit deren verbrecherischen Gaben vernnreiniget (6),und eS ist besser, von dem rechtlich und saner erworbenen Gute ein geringes Almosenzugeben, als durch Ungerechtigkeit sich in den Stand zu setzen, mehr geben z» können,so wie es besser ist Hnnger leiden, als von den Verbrechen Anderer sich zn fälligen (7).Die Priester sollen zur Wohlthätigkeit und zur Linderung deS menschlichen ElendSermähnen (8), ist aber wider ihren Willen solch' ungerecht erworbenes Geld in ihreHände gekommen, dann sollen sie davon keineswegs die Wittwen, Waisen und Armenunterstützen (9). Ihr aber, christliche Väter/erziehet eure Kinder in der Furcht deSHerrn, lasset sie eine anständige Arbeit lernen und besorget nicht, ihr möchtet ihnendurch Strafe wehe thun, ihr werdet sie vielmehr retten; denn wer eS gut meint mitseinen Kindern, der züchtiget sie, wie schon daS alte Testament sagt; unterrichtet sievon Jugend auf im Worte des Herrn, und lasset sie die Jngendzeit nicht mit NichlS-thun und sinnlichem Genuß vergeuden, sorget auch für ihre ehrbare Verheirathung;ihr werdet einst Rechenschaft für sie ablegen müssen (10), Dienstboten sollen gefälligseyn gegen ihre Herrschaften, aber nicht wie Sclaven gegen ihre Herren, fondern mirLiebe, wie gegen ihre Ettern; wenn sie auch nicht alle ihre Handlungen loben können.Herrschaften aber sollen ihre Dienstboten nicht als Sclaven delrachten, sondern bedenken,daß sie ihnen wenigstens als Menschen und Mitchristen gleich sind(ll). DaS gött-liche Gesetz gebietet ferner, die wellliche Obrigkeit zu ehren, ihr in allem, was demWillen GolteS gemäß ist, zu gehorchen und die schuldigen Abgaben zu cntrich-cn (12).Was die Jnngfräulichkeit betrifft, so ist dieselbe dem freien Willen eines Jeden über-lassen; man sey nicht leichtsinnig und übereilt bei einem derartigen Gelübde; hat manaber dasselbe übernommen, dann gebe man sich auch Mühe, ihm treu zu bleiben.

(Fortsetzung folgt.)

Kirchliche Notizen.

Ans Wien wird uns unter cmderm geschrieben: Sichtbar ruht die segnendeHand Gottes über den Frauen vom guteu Hirten und der von ihnen geleilclen 'Ausla l;ja, in Folge der in dieser entwickelten Wirksamkeit ist es geschehen, daß ^lenwänizschon sieben ähnliche Hänser in der Monarchie in Bau und Einrichtung begriffen sind,die ab^r von den barmherzigen Schwestern verschen werden müssen, da der Orden derFrauen vom gulen Hirten uns nicht so viele deutsche Frauen abgeben kann, als dazunöthig sind.

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Linz. Vom 7. bis 17. v. M. wurde in Rainbach bei Freistadt durch diehochwürvsgen PP. Redemptoristen aus Pnchheim: Rcindl, Drick, Brosch, Schinv-lauer und Töchterle eine Mission abgehalten.

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Auch in der Kölner Erzdiöcese ist nun der P. Joseph Deharbe 'sche Katechismus