Knabc nicht in seinem Hause sey, und mich bat, ihm denselben,falls er noch in meinem Hause sey, zuzuschicken, zugleich abcrauchden etwaigen Unwillen des Volkes zu verhüten. Ich konnte nichtgleich antworte», da ich zum Hochamte mußte; eS war Palmsonn-tag. Nach dem Hochamte kam R. selbst zu mir. Ich führte denKnaben, der wirklich noch in meinem Hause war, zu ihm; da die-ser aber ganz blaß aussah und vor Schrecken zitterte, so getrautesich R. nicht, mit demselben über die Straße zu gehen, und batmich, den Knaben bis auf weitere Nachricht bei mir zu behalte»,was ich denn auch mit Freuden that.
Am folgenden Tage Morgens 9 Uhr kam der genannte N.nebst einem Bruder desselben wieder zu mir, und verlangte denKnaben zu sprechen. Ich holte ihn gleich herbei, und bemerktejenen, sie möchten nur Alles ciusbictcn, ihn zum Mitgehen zu be-wege»; ich wollte ihnen nach Kräften behilflich seyn; nur verbatich mir alle Gewalt und alle Schmähung gegen die christlicheReligion. Wir redeten dem Knaben gemeinschaftlich zu; aber ererwiderte: „Ich will gcrue mitgehen, sobald ich nur vom HerrnPastor getauft bin." Und so blieb dcr Knabe. Mittlerweile hatteich auch von dem Pfarrer zu Gcsckc die herrlichste» Zeugnisse überden Knaben erhalten; auch hatte ich eS nicht unterlassen, ihn selbstzu prüfe» und vabci seine Kenntnisse vortrefflich gefunden. Zu-gleich hatte ich ihn auf die Beweggründe und die wichtigen Fol-gen seines Schrittes aufmerksam gemacht; er aber antwortete stand-haft, lieber auf Alles, was die Welt ihm bieten könne, zu ver-zichten, als sein Vorhaben, Christ zu werden, fahre» zu lassen.Ebenso sprach cr zu seinem Onkel, dem genannten Kaufmann R.Nm 11. April Morgens 7 Uhr kam auch die Mutter des Kna-ben, in Begleitung des Bruders desselben. Sie machte ihm inmeiner Gegenwart Borwürfe über sein Benehme» und forderte ihnauf, sogleich mit ihr zu gehen. Der Knabe antwortete: Ja Mut-ter, ich will mitgehen, aber zuerst muß ich getauft werden. Dastürzte die Mutter wilv auf den Knaben los, und schlug ihn soheftig in'S Gesicht, daß ihm das Wasser aus den Augen quollund er in die Ecke des Zimmers flog. Unwillig über eine solcheBehandlung bemerkte ich dcr Mutter, ich würde es ferner nichtzulassen, dcn Knaben i» meinem Hause so zu mißhcmdlen. Siehörte aber aus meine Worte nicht mehr, sondern öffnete die Thüre,stieß dcn Knaben mit Gewalt hinaus, machte Fratzcngcsichter gegenihn und sticß dabei alle Flüche des alten Testaments gegen ihnaus, und bemerkte ihm, sie wolle ihn gar nicht wieder haben,wenn er jetzt auch mitgehen wolle. Der Knabe blieb bei allemruhig und gelassen, und sagte dcr Mutter beim Weggehen: „Ich willfür dich und dcn Vatcr beten, daß ihr auch katholisch werdet."
So blieb denn dcr Knabe bei mir bis zum 12. April. Dakam Nachmittags, in Begleitung des hiesigen Bürgermeisters G.und des pensiomrtc» Bürgermeisters K. von Soest und des älte-ren Bruders des Knaben, dcr Vater desselben und wünschte mitaller Artigkeit und Höflichkeit, den Knaben zu sehen und ihn alleinzu sprechen. Gleich holte ich dcn Knaben und führte ihn zu sei-nem Vater in ein besonderes Zimmer. Nach wenigen Minutenkamen beide wieder auf das Zimmer, wo ich mich mit dcn übrigenHerren unterhielt. Dcr Vater zog ihn freundlich an sich, undsagte: „Nicht wahr, Abraham, du gehst doch mit mir." DerKnabc antwortete: Ja, gewiß! — trat aber i» demselben Augen-blicke vor mich und sagte: „Bon Ihnen, Herr Pastor, muß ichaber zuvor getaust werden!" Nachdem der Vatcr und die übrigensHerren dem Knaben alle mögliche Vorstellungen gemacht hatten,!letzterer aber auf seinem Entschlüsse, nicht eher aus meinem Hauseszu gehen, als bis er getauft sey, beharrete, da verwandelte sich
die Freundlichkeit des Vaters in Heftigkeit und Bitterkeit; er dro-het- dem Knaben, wenn er Christ würde, so solle er die Schweinehüten; dcr Knabe gab zur Antwort: ich will mit Frcuden dieSchweine hüten, wenn ich nur Christ werde. Ich hatte demVater bereits früher bemerkt, daß ich nicht leiden würde, demKinde Gewalt anznthucn; widrigenfalls würde auch ich von mei-ner Amtsgewalt Gebrauch machen, und dem Knaben, der nachden zuverlässigsten Zeugnissen das gcschliche vierzehnte Jahr zu-rückg'leqt habe, und nach meiner eigenen Prüfung hinlänglich imChristenthumc unterrichtet scy, und sich zugleich jederzeit, lautallen Zeugnissen, musterhaft aufgeführt habe, die heilige Taufe,die er so dringend wünsche, sofort ertheilen. Und so entferntensich die Herren und ließen den Knaben zurück.
Am 13. April (am grünen Donnerstage) Nachmittags er-schien der hiesige Vürgcrmciftcr bei mir und überreichte mir eineBeschwerde, die dcr Vatcr des Kindes bei der landräthlichen Be-hörde zu Soest wegen gewaltsamer Vorcnthaltung seines Kindesgegen mich eingelegt hatte. Zugleich war unser Bürgermeisterbeschuldigt, daß er ven polizeilichen Schutz verweigert habe. Ichverfehlte nicht, der landräthlichen Behörde alsbald meine Verthei-digung zuzustellen. In Betreff des verweigerten polizeilichenSchutzes bemerkte der Bürgermeister in seinem Berichte an dielandrälhlichc Behörde unter andcrm Folgendes:
„Nach genauer Erwägung des Sachverhältnisscs kann eS hiermeines ErachtcnS aus einen polizeilichen Schntz gar nicht ankom-men. Dcr Herr Pastor A. verweigert dem Löwcnbach das Kinddurchaus nicht; cr führte es ja gestern in dessen Arme zurück. DcrKnabe weigerte sich aber, uugctauft mitzugehen. Sobald dcr Va-tcr also zugibt, daß sein Sohn getauft wird, geht letzterer mitihm. Dem Verlangen des Sohnes steht gesetzlich nichts im Wege,und hört bei dcr Frage, zu welcher Religion ein fünfzehnjährigesKind sich bekennen will, die väterliche Gewalt auf. Löwcubachwill durch sein jetziges Verfahren lediglich die Taufe seines Soh-nes verhindern; cr hat dieß durch seine Worte nicht bewerkstelli-gen können; nunmehr ruft er die Polizei zu Hilfe, also zur Ver-hinderung einer gesetzlich erlaubten Handlung. Hiczu ist aber diePolizei nicht ermächtigt, da vorliegend weder ein Verbrechen be-gangen, noch irgend Jemand an Leben, Ehre und Gütern ge-kränkt werden soll. Ich werde mich also zu gewaltsamen Maaß-regeln gegen dcn Herrn Pfarrer unter meiner Leitung nicht verste-hen können, da ich indessen Benehmen durchaus nichts Ungesetz-liches erblicke, und zudem befürchte, daß bei wirklicher Anwen-dung von Gewalt eine Aufregung hier entstehen könnte, derenFolgen ich nicht verantworten will."
Die landräthliche Behörde zu Soest hielt sich wahrscheinlich,nachdem sie den Sachverhalt vernommen, für incompctent hiereinzuschreiten, weil sie weiter keine Maaßregeln gegen mich ergriff.Jedoch kam dcr Gendarm, welcher mit obiger Beschwerde nachWcrl geschickt war, zweimal in mein Haus, um mir dcn Knabenzu entführen. Weil ich nun, falls die landräthliche Behörde, wie -ich dieß noch immer befürchtete, mir den Knaben wegnehmenwollte, mir die unruhistcn Auftritte Seitens dcr hiesigen Stadt-bewohner, die wegen der Verfolgung des Knaben schon in dergrößten Aufregung waren, befürchtete, so ließ ich denselben heim-lich zu dcr Frau v. L. in'S Haus bringen, holte ihn aber in Be-gleitung deö hiesigen PolizcidicnerS zurück, und ließ ihn in mei-nem Hause bcwachcn. Es war der heilige Abend deö Grünen-Donnerstags.
Um nun allem Unheile, was hier aus längerer Verzögerungdcr Taufhandlung hätte entspringen können, um auch dcr Unruhe