derischcr Grausamkeit ihre Wuth auslasten. Gerade vor dem Bilde stand eitlerder ausgezeichnetsten Prälaten der irischen Kirche, einige Schritte von ihm entferntstand ein Herr mit seiner Tochter. — „O Papa", fragte das junge Mädchen, „wasstellt denn dieses Bild dar?" — „Das, mein Kind", antwortete der wohlunterrichteteVater, „ist eine Scene von der Inquisition ; diese armen Leute werden auf Befehlder Inquisition gefoltert." Der Prälat, welcher diese eigenthümliche Erklärung einessonst ziemlich bekannten Kunstwerkes zu seiner eben so großen Erheiterung wie Ver-wunderung hörte, sah nach dem Sprecher hin, da ihm unwillkürlich der Gedanke kommenmochte, er werde vielleicht in der Kleidung und äußern Erscheinung deS Fremdenetwas wahrnehmen, was die Albernheit seiner Worte entschuldigen konnte. Abernein, es schien ein gebildeter und vornehmer Herr zu sein. — Hätte dieser Gelehrtenur aus den Zettel am Rahmen des Gemäldes blicken wollen, so würde er sich nichtdurch die Bemerkung lächerlich gemacht haben, welche ihm seine Unwissenheit und seine Vor-urtheile eingaben; aber es gibt freilich Leute, welche Augen haben, und doch nicht sehen.Die Tochter eines solchen Vaters ist wahrscheinlich eine junge Dame von großer Wißbegierde;vielleicht hat sie im Laufe des Tages den Vater noch weiter gefragt, ob die Inqui-sition zu Rom auch jetzt noch bestehe, und ob man die Leute auch jetzt noch so fol-tere und martere, wie zn der Zeit, welche „jenes schreckliche Bild" darstelle. Hat sieso gefragt, so hat sie gewiß die Antwort erhalten: „O ja, mein Kind, die Inqui-sition besteht freilich noch , und ich zweifle nicht daran, daß die nämlichen Grausam-keiten auch heute noch verübt werden, nur vielleicht nicht mehr so öffentlich, wie infrühern Zeiten. Wie man eS früher getrieben hat, das hast du auf jenem Bildegesehen, welches auf Befehl des Papstes selbst im Vatican ausgestellt ist." „Himmel!Wie schrecklich!" mag das arme Kind gedacht haben.
Es gibt aber viele Leute, welche von der Inquisition nicht viel mehr wissen undnicht viel besser denken, als dieser gelehrte Fremde. Darum dürsten einige Beiner-kuugen über die römische Inquisition — den es besteht allerdings noch jetzt in derewigen Stadt ein heiliges Officinm — hier am Orte sein.
Was zunächst die Aufgabe und Einrichtung des heiligen Officiums betrifft,so kann dasselbe als ein Gerichtshof bezeichnet werden, dessen Pflicht cS ist, überdie Reinheit und Unversehrtheit des Glaubens zn wachen, dem Eindringen von Irr-tümern in die Kirche zu wehren, und den Bischöfen in schwierigen und zweifelhaftenAngelegenheiten der Art Belehrungen und Weisungen zn ertheilen. Präsident diesesGerichtshofes ist der Papst selbst; wenn sehr wichtige Sachen verhandelt und ent-schieden werden, führt er persönlich den Vorsitz, und die Sitzungen werden dann impäpstlichen Palaste gehalten; gewöhnlich aber versammeln sich die Mitglieder in demDominicanerkloster neben der schönen gothischen Kirche an der Piazza di Minerva.Die Cougregation der Inquisition hat mehrere Cardinäle, lauter bejahrte, ehrwürdige,gelehrte und erfahrene Männer, zu Mitgliedern. Ihnen stehen die „Consultoreu"zur Seite, Erzbischöfe und Bischöfe, welche zu Rom wohnen, hochgestellte Prälatenund die gelehrtesten Obern der religiösen Orden. Der General der Dominicaner,der Llggi-itkr 8k>cri pglatii, der Commissarius des h. Officiums und sein 8r>cius odererster Assistent sind geborne Consultoreu. Au der Spitze der Consultoren, deren eSgewöhnlich fünfundzwanzig bis dreißig gibt, steht der Assessor des hl. Officiums.Sie haben die Fragen, welche ihnen vorgelegt werden, zu stndiren, und ihr Gut-achten darüber abzugeben. Verbunden mit dem heil. Officium ist die Kanzlei unterder Leitung deö Custos der Archive, welche von der größten Wichtigkeit sind, dadarin alle seit Jahrhunderten von diesem Tribunal erlassenen dogmatischen Ent-scheidungen aufbewahrt werden. Zn den Beamten des h. Officiums gehören fernerein erster Notar mit 8 Assistenten, welche alle Priester sind, ein Sommista und eineAnzahl Secretäre und Schreiber. Einer der Consultoren heißt Fiscal-Advocat, undfungirt in Cciminalsache» als Ankläger, ein anderer hat den Angeklagten zu vertreten.