Reichsten, die größere Einfachheit der höhern Stände müßte unzweifelhaft diegrößere Einfachheit der minder Vornehmen und minder Reichen herbeiführen,wie auch die Prunksucht von den Angesehenern auf die Geringeren übergegangen ist.
(Schluß folgt.)
Die Katholiken in Schleswig-Holstein .
Schleswig-Holstein gehört gegenwärtig wieder zu den Ländern, die denPolitikern viel zu schaffen machen. Bei dem Drucke, den Dänemark auf dieHerzogthümer ausübt, um deutsche Sitte und deutsche Sprache zu vernichten, regensich allerwärts die Sympathien der Deutschen für die „Meerumschlungenen," undherüber und hinüber erschallt der Hilferuf gegen die Unterdrücker eines der„edelsten" deutschen Stämme. Dänemark hat das Recht der „Meerumschlungenen"schwer gekränkt; das bestreitet Niemand, der noch ein offenes Auge hat. Niemandwird aber auch bestreiten, daß die Schleswig-Holsteiner einen harten Druckausüben gegen ihre deutschen Brüder, die Katholiken, und dieser Druckmuß die Sympathien bedeutend schwächen, welche die „Meerumschlungenen" be-anspruchen. Und die Presse muß Act nehmen von jenem Druck. Wir wissenwohl, daß wir dadurch nach der Ansicht gewisser Leute einen „Mißton" anschlagen;aber das soll uns nicht abhalten, unsere Pflicht zu thun: als eine Pflicht abersehen wir es an, diese schwarze Seite in dem Leben der Schleswig-Holsteinerzu zeigen, in der Hoffnung, daß auch sie endlich ihre Brüder nicht mehr knechten,sondern ihren billigen Forderungen Gerechtigkeit widerfahren lassen werden.Denn wer Gerechtigkeit von Anderen fordert, muß erst selber ge-recht sein.
Schleswig-Holstein, eine lutherische Feste, ist intolerant gegen Katholikenund Reformirte. Das Loos Aller, die sich nicht zur lutherischen Landeskirchebekennen, ist wahrhaft abscheulich; Zeugniß davon geben die vielen Gesetze, diegegen die Nichtlutherischen vorhanden sind und bis auf den heutigen Tag mitaller Strenge gehandhabt werden; die Gesetze sind erlassen worden kurz nachdem Westfälischen Frieden und nach Emanirung der deutschen Bundesacte. Indenselben herrscht ein Geist der Intoleranz, wie erste selbst in derTürkei nicht zufinden ist. Indem wir dieselben näher in's Auge fassen, berühren wir natürlichnur das Loos der Katholiken, und zwar in Holstein, als dem eigentlich deutschenLande. Die Holsteincr können das Läuten katholischer Glocken nicht hören, —vielleicht bekommen sie Nervenzucken davon, — deshalb sind die Glocken verboten.Die Holsteincr können keinen katholischen Kirchthurm anschauen, darum darf einsolcher nicht errichtet werden. Die Holsteincr können den Anblick eines katho-lischen Bischofes nicht ertragen, darum darf derselbe ihr Land nicht betreten.Es gibt nur vier „privilegirte" Orte — Alton«, Glückstadt, Kiel undRendsburg, — an denen ein katholischer Priester Gottesdienst halten darf,während die Katholiken in anderen Orten nicht einmal die Erlaubniß haben,einen Geistlichen auf eigene Kosten zu sich kommen zu lassen, es sei denn, daßein schwer Ertränkter des geistlichen Beistandes bedürfte. Gemischte Ehen dürfenvon einem katholischen Geistlichen nicht eingesegnet werden- selbst wenn LeideBrautleute es wünschen. Kinder aus gemischten Ehen dürfen durchaus nichtkatholisch erzogen werden, selbst wenn der lutherische Ehetheil vollkommen mitder katholischen Erziehung einverstanden ist, oder sie gar wünscht. Sollte einHolsteincr lutherischer Confession das Bedürfniß fühlen, sich der katholischen Confession anzuschließen, so darf der katholische Priester oder ein katholischerLaie ihm dabei nicht behilflich sein, wenn anders er unter den „edelmüthigen"Holsteinern noch länger verweilen will. Don katholischen Begräbnissen kann in