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Holstein natürlich gar keine Rede sein; denn kein Kirchhof in Holstein hat eineAbtheilung, aus der die Katholiken nach ihrem Ritus beerdigt werden dürfen,was doch im umgekehrten Falle in Oesterreich stattfindet. Holstein ist „tole-ranter," denn es verbietet dem katholischen Geistlichen den Zutritt zum Kirchhof.
Nun aus der Unzahl der Thatsachen zur Charakteristik der „Toleranz" derSchleswig-Holsteiner nur einige. Im Jahre 18^i3 wurde der erste Geistliche fürdie neu errichtete Station Kiel ernannt; indessen mußte er erst sieben Monatewarten, bis ihm von der holstein 'schen Regierung die Erlaubniß ertheilt ward,Gottesdienst halten zu dürfen. Dem Bau der Kirche in Kiel hat man tausendHindernisse in den Weg gelegt; der damalige Bürgermeister der Stadt äußerteöffentlich, er wolle es noch dahin bringen, daß das neue Gebäude zu einem Tanz-saale würde. Die Kirche ist freilich fertig, der Bürgermeister aber auf der InselSylt gestorben. — Dem Geistlichen wurden allerlei Chicanen bereitet, ja es hatgar den Anschein, als ob man sieh der katholischen Kirchenvorsteher dazu bedienthätte, denn auf deren Antrag wurde, während der Geistliche auf Missionen ab-wesend war, einige Tage vor seiner Rückkehr sein Zimmer gerichtlich erbrochen,ein Inventar aufgenommen, seine Bücher und Papiere durchsucht, die Kirche er-brochen, sogar das Tabernakel, — angeblich um ein Inventar des kirchlichenBesitzes aufzunehmen. Außerdem wurden diejenigen Schubladen, deren Erbrechungman sich doch nicht erlaubte, versiegelt. Wenn nun auch diese Inventaraufnahmeund Versiegelung von den katholischen Kirchenvorstehern ausging und deßhalbdie Kirchencasse selbst die tiefe Schmach bezahlen mußte, so war doch der Magi-strat der Universitätsstadt Kiel gewiß sehr human und edelmüthig, dem Antragesolcher Leute nachzukommen,, namentlich da der Geistliche nach drei oder vierTagen heimkehrte; man hätte glauben sollen, der Magistrat würde sich ehertausendmal bedache haben, als daß er auf diesen Antrag hin das Heiligthumder Katholiken, das Tabernakel, mit schmutzigen Fäusten öffnen ließ. Interessantist außerdem das aufgenommene Inventar selbst. Man erinnere sich, daß derVorsteher den Antrag der Inventaraufnahme nur dahin gestellt hatte das Besitz-thum der Kirche kennen zu lernen; aber es scheint döch ein Hohn zu sein, wennin derselben neben der Bibliothek des Pfarrers und den heiligen Gefäßen auchmehrere Beinkleider paradircn, deren schadhafte Stellen genauer beschriebenwerden. Man sollte glauben, der edelmüthige „deutsche Sinn" und die Bildungdes Magistrates der Universitätsstadt Kiel hätte wissen sollen, daß Bein-kleider nicht zuipr Kircheninvcntar gehören.
Im Jahre 1856 wurden eines schönen Tages alle Eltern, welche in dieneu errichtete katholische Schule zu Kiel Kinder geschickt hatten, Plötzlich vorGericht bcschieden; es verlautete schon, man wolle die Schule unterdrücken. DieKatholiken wendeten sich Schutz suchend an den französischen Consul zuKiel , der sich gleich mit dem dänischen Stadtdirector in Verbindung setzte, unddieser dänische Stadtd irector verbot alsbald dem deutschen Stadtconsistorium,gegen die katholische Schule etwas zu unternehmen. Man hat sogar die Absichtgehabt, die katholische Gemeinde sammt ihrem Pfarrer dem lutherischen Stadt-consistorium zu Kiel zu unterstellen. Das interessante Aktenstück, von der (deut-schen) holsteinischen Regierung erlassen, liegt noch vor. Aber eine Jmmediatein-gabe an König Christian Vlll. hatte den Erfolg, daß dieser Fürst das Damokles-schwert von dem Haupte der katholischen Gemeinde entfernte.
Im Jahre 1852 wollte ein Katholik sein Kind in der Stadt Oldeslohvon dem katholischen Geistlichen in Lübeck taufen lassen. Der Magistrat erhieltKunde davon und ließ ein Aktenstück ausfertigen, in welchem er sich auf dasGesetz berief, daß die Katholiken in nicht privilegirten Orten ihren Geistlichennicht zu sich kommen lassen dürften. Im Jahre 1857 wollte sich ein Katholikmit einer Person lutherischer Confession verheirathen; aber er wollte die Ehe