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nur unter den Bedingungen eingehen, daß er 1) katholisch getraut würde, 2) seinezu erwartenden Kinder katholisch erzogen würden. Von Seiten der Braut wardnichts dagegen erinnert, desto mehr aber von den Predigern. Um allen Wider-wärtigkeiten auszuweichen, geht der Mann mit seiner Braut nach Hamburg undwird dort in der katholischen Kirche getraut. Nach seiner Heimkehr aber wirddie Ehe einfach annullirhund der Mann lebt vor dem Gesetze im Concubinat. —In demselben Jahre 1857 wurde der Geistliche in Alton« verklagt, weil er zurWinterzeit in dem nichtprivilegirten Bellingen ein Kind katholischer Elterngetauft habe. Posfirlich war die Klageschrift des lutherischen Predigers; er zogebenfalls obiges Gesetz an und setzte dem Gerichte zugleich auseinander, daß anch demConcil von Trient der lutherische Prediger das Kind eben so gut hätte taufenkönnen, denn das Concilium Tridentiuum erkenne solche Taufe an. 0 s-metasiinchwims! — Der Graf Hahn wurde 1858 zur Rechenschaft gezogen, weil erin seiner Hauscapelle die heil. Messe hatte feiern lassen. — In demselbenJahre 1858 convertirte eine Dame, v. Woliser, die an einer PrivatschuleLehrerin war. Durch ihre Conversion wurde sie nicht allein von dieser Schule,an der sie keinen Religionsunterricht gab, entfernt sondern es wurde ihr auchuntersagt, irgendwo und in welchem Fache auch immer Privatunterricht zu er-theilen, wodurch die Arme, die bis dahin auch ihre alte Mutter unterstützt hatte,in die äußerste Noth gerieth. — Bei einer Vernehmung seitens des Magistratesin Kiel, betreffend die „strafbare Trauung" eines k. k. österreichischen Haupt-mannes mit einer lutherischen Holstcinerin durch den katholischen Geistlichen,wurde dem Geistlichen vor dem ganzen Magistrate von einem Mitgliede desselbenöffentlich gesagt, alle katholischen Geistlichen achteten sich protestantischen Behör-den gegenüber nicht zur Wahrhaftigkeit, verpflichtet. Diese Aeußerung wurdeweder von dem Vorsitzenden, dem noch jetzt fungirendcn Syndikus der StadtKiel, Witt, gerügt, noch auch von einem der übrigen Herrn Senatoren miteinem Zeichen der Mißbilligung begleitet. Als der beleidigte Geistliche sichwegen dieser Aeußerung klagend an das Stadtdirectorium wandte, dem der Baronv. Plessen, der Präsident des letzten holsteinischen Landtages, vorstand, wurdeer von demselben zwar artig, aber doch abschlägig beschicken, so daß es ihm nichtmöglich wurde, seine Klage anhängig zu machen. Ueberhaupt haben diese zuverschiedenen Malen stattgehabten Verhöre vor dem Kieler Magistrate in be-sonderer Weise den liebenswürdigen Edelmuth der Holsteiner gezeigt. Und dasAlles in Kiel , das sich rühmt, eine Hauptleuchte der Bildung und Humanität,ein Hauptfitz deutscher Sitte und deutschen Lebens zu sein!
Wegen allen diesen Bedrängnissen, die der holsteinische Edelmuth denKatholiken auferlegt hat, wandte man sich von Seiten der Katholiken an denvorigjährigen Landtag zu Jtzehoe. Der Graf Hahn brachte ihre Petitionvor und vertheidigte dieselbe. Aber Keiner der Versammelten schloß sich ihm,dem einzigen Katholiken des Landtages, an; Advocat Lehmann aus Kiel , einerder Vorsteher und Festesser des Nationalvereines im englischen Hause,hüllte sich bei den Bedrängnissen der Katholiken in unverwüstliches Schweigen,er, dem ein dänisches Wort schon Fingerzucken macht, Lehmann, der den Toastdes Professors Mommsen auf Holsteins edlen Bruderstamm gemüthlich einstrich —Lehmann sagte nichts. Und Deutschland mußte es vernehmen, daß die Holsteinerüber die himmelschreienden Leiden ihrer katholischen Brüder zur Tagesordnungübergegangen. So handeln die freisinnigen, edlen Holsteiner!
Worin hat nun diese Intoleranz ihren Ursprung? Bei den Einen zumgrößten Theil in der Unwissenheit, bei den Anderen in der Gewinnsucht. Manmöge es dem gemeinen Holsteiner nicht verdenken, wenn er gegen die Katholikenso eingenommen ist, die er kaum für Christen hält. Daß das so ist, liegt indem Unterricht; bezüglich des Katholicismus herrscht in Holstein ein System