Ausgabe 
20 (27.10.1860) 44
Seite
349
 
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Pilgerzügen in das heilige Land; ferner gehören hieher die mehr als 20 weib-lichen Hospitalorden nach der Regel des hl. Äugustin; jene frommen Seelen, dieerfaßt von der Liebesglut des heil. Franz von Assist sich in den dritten (regulirten)Orden aufnehmen ließen u. a. m. Diese Orden waren in Folge ihres abge-legten Gelübdes zur strengen Clausur verflichtst; ganz verschieden davon sinddie derartigen neueren Frauengenossenschaften.

Es war offenbar, daß bei der durch das eigentliche Ordcnswesen bedingtenZurückgezogenheit und ascetischen Lebensweise viele Ideen der Humanität, derenAusführung ein Bedürfniß war, Seitens der weiblichen Orden unberücksichtigtbleiben mußten. So drängte denn theils das allgemeine Bedürfniß, theils derdem strengen Ordensleben feindliche Charakter der Zeitalter, wie in natürlicherEntwicklung zur Bildung frommer Vereine und Genossenschaften, in denen fürchristliches Wohlthun begeisterte Frauen und Jungfrauen ihren Eifer nach denBedürfnissen der Zeit und der Menschen ungestört walten ließen, und ohne dieStrenge des eigentlichen Klosterlebens aus sich nehmen zu müssen, dennoch dieVortheile des klösterlichen Lebens genießen konnten.

Die Schöpfung des hl. Vincenz von Paul, der in den Töchtern der christ-lichen Liebe (barmherzigen Schwestern) eine solche Genossenschaft ins Leben rief,wirkte wahrhaft elektrisch. Eine lange Reihe der wohlthätigsten Schöpfungender christlichen Charitas sind seitdem in's Dasein getreten. Zeugniß geben hie-für die mannichfachen Arten der Hospitaliterinnen, die in der Sorge für diePflege des Nächsten miteinander wetteifern. Aber es ist ein Unterschied zwischenden Hospitaliterinnen, die wirkliche Klosterfrauen sind, und zwischen jenen, dieden genannten Genossenschaften angehören. Während bei den Ersteren dieKrankenpflege dem eigentlichen Ordenswesen untergeordnet erscheint, ist bei denLetzteren von Kloster und Klosterwesen nur so viel adoptirt, als sich mit derHingabe an den speciellen Zweck der Armen- und Krankenflege verträgt. Diebarmherzigen Schwestern sind keine Nonnen, sondern Frauen, welche kommenund gehen, wie weltliche. Und es war gut, daß der heil. Vincenz mehr aufden Geist als aus die Form seiner Stiftung sah, indem gerade dadurch ihreVerbreitung in den verschiedenen Ländern und ihre Verträglichkeit mit den be-stehenden Gesetzen und Verhältnissen ermöglichet wurde. Es haben die barmher-zigen Schwestern als Klöster die Häuser der Kranken, als Zellen ein durstigesZimmer, das oft nur gemiethet ist, als Capelle ihre Pfarrkirche, als Kreuzgangdie Straßen ihrer Stadt, als Clausur den Gehorsam, als Gitter die FurchtGottes, als Schleier die hl. Bescheidenheit. Von diesem Gesichtspuncte aussind in den neueren religiösen Instituten die Verhältnisse der Frauen zurKrankenpflege geregelt. Diese besorgen sie in ihrem Hause außer demselben,als ambulante Krankenwärterinnen ohne Unterschied des Standes und Altersder Hilfsbedürftigen ohne Unterschied des Bekenntnisses ohne Unterschieddes Geschlechtes.

Wie in der Natur nur ein Gesetz herrscht, das Alles, vom Größten biszum Kleinsten in Harmonie und Einheit leitet; wie nur jene Religion diewahre sein kann, die durch ihre Einheit den göttlichen Ursprung offenbart; wieja Jesus Christus nur deshalb auf die Erde gekommen ist, um die zerstörte Ver-bindung zwischen Gott und Menschen wieder herzustellen, so sehen wir denn auchin allen religiösen Genossenschaften, welche durch freiwillige Uebernahme derdrei evangelischen Räthe, der Armuth, Keuschheit, des Gehorsams, sich zu eineminnigen Bunde vereinigten, daß sie diese Einheit nicht blos als ein äußerescharakteristisches Merkmal erstrebten, sondern daß dieselbe sogar mit der Existenzder Genossenschaft als gleichbedeutend erscheint. Diese Einheit wird zunächstbedingt durch eine gemeinsame Regel. Die Frauenvereine der neueren Zeit be-schränken sich nicht, wie ehemals, auf einzelne Länder, sondern sie haben die