auch Andere zu leiten, in allen Dingen Ordnung, Zucht (und Frieden zu schaffen, besaß er in hohem Maße. Er jbesaß die Gabe des ächten Pädagogen — daß ihm dieAngehörigen von verschiedenen geistigen und physischenAnlagen, von verschiedenen Bildungsgraden frei und gernegehorchten, weil sie in ihm Gerechtigkeit und Liebe har-monisch gemischt fanden. Daher die sämmtlichenSchwestern, Kinder und Pensionäre ihm eine Liebeentgegengebracht, die stärker ist als der Tod, die überdas Grab hinüberreicht.
Zur Geld- und Kreditwirthschaft im 16 . Jahr-hundert.
(Schluß.)
Für Kriegszwecke wurde vom Fürsten ein besondererKriegsschatz angesammelt, eine Maßregel, die jedoch nurvereinzelt vorkam; der Fürst griff viel häufiger zu an-deren Mitteln, wie zu einer oft schwunghaft betriebenenMünzverschlechterung, Verkauf von Aemtern oder Ver-äußerung bezw. Verpfändung von Krongütern. Eineneigentlichen Staatskredit in unserm Sinne gab esnoch nicht; der Kredit war vorzugsweise Realkreditoder Personalkredit der Person des Fürsten. DieVorstellung von einer uns geläufigen ewigen Dauer desStaates und ein darauf basirender öffentlicherKredit war noch unbekannt oder jedenfalls erst imEntstehen begriffen. Die Uebernahme der Schuldeneines Fürsten durch seinen Nachfolger galt keineswegsals selbstverständlich, weßhalb häufig der präsnmtiveNachfolger bereits bei Aufnahme einer Schuld die per-sönliche Haftung übernehmen mußte. Fand der Fürstwirklich Kredit, so mußte er meist seine Einkünfte aufJahre hinaus verpfänden und dazu meist hohe Zinsenentrichten. Eine andere Art der Geldbeschaffung fandendie Fürsten im Laufe der Zeit in der Zwang sän leihe.Dieses Mittel wurde hauptsächlich solchen Unterthanengegenüber angewendet, welche auf den besondern Schutzdes Fürsten angewiesen waren, besonders den Juden.Allein thatsächlich waren diese sogenannten Anlchen meisteine Art Steuer. Die Fürsten anticipirten Abgaben inder Art, daß sie wohlhabende Unterthanen Zwangen,ihnen gegen Ucberlassuug künftiger Abgaben, diewillkürlich geschätzt wurden, den Betrag der letzteren vor-zuschießen, ohne jedoch eine spezielle Anweisung aufdiese zu ertheilen.
Anders wurden die freiwilligen Anlchenseitens der Fürsten behandelt. Für diese wurden meisthohe Zinsen, welche die Fürsten erst recht zu Grunderichteten, ferner Sicherstellung durch Bürgschaft oderPfand geboten. Diese Bürgschaft wurde entweder, wiebereits hervorgehoben, vom Thronfolger oder den Groß-wnrdenträgern des Fürsten , den Ständen oder ange-sehenen Städten geleistet.
Ein gestelltes Pfand bestand in Faustpfand(Juwelen und sonstige Kostbarkeiten), regelmäßig jedochin der Verpfändung bestimmter Einkünfte. Gerade dieseVerpfändungen haben eine weitgehende Zersplitterung undSchwächung der fürstlichen Einkünfte zur Folge gehabt.
Die Anleihen der Fürsten waren regelmäßig zu-nächst Anticipatiouen, also, modern ausgedrückt: schwe-bende Anleihen. Diese wirkten besonders verderblich,einestheils wegen der außerordentlich hohen Zinsen, andern-theils deßhalb, weil die Einkünfte immer wieder auf Jahre
hinaus in einer Weise belastet wurden, welche derenLeistungsfähigkeit oft weit überstieg.
Fundirte Anleihen im heutigen Sinne kamendamals bei den Fürsten noch nicht oder nur vereinzelt vor.
Dagegen finden wir solche im 16. Jahrhundert schonziemlich häufig bei den Städten in der Form vonNentenan leihen. Wie die Fürsten , fielen auch dieStädte gegen Ende des Mittelalters immer steigenderVerschuldung anheim. Diese hatte ihren Grund in denKriegen, die auch die Städte um diese Zeit vielfachführen mußten, ferner in der Nothwendigkeit starker Be-festigung, die auf die Umgestaltung der Kriegsführungdurch Anwendung der Feuerwaffen zurückzuführen ist.
Der Kredit der Städte war ein weit größerer,als der der Fürsten . Sie konnten ohne Mühe durch frei-willige Anleihen oder Nentenverkäufe die nöthigen Summenaufbringen. Es herrschte geradezu eine außerordentlicheNeigung, das Geld bei Städten anzulegen, so zwar, daßdiese ihrerseits wieder mit dem aufgenommenen GeldeKredit gewährten und somit in gewissem Sinne Bank-geschäfte trieben. Bei den Städten hatte sich eben bereitsdie Anschauung von einer ewigen Dauer, die von dem Be-stehen des jeweiligen Geschlechtes unabhängig ist, gebildet;die Städte genossen bereits einen öffentlichen Kreditim Gegensatz zu den Fürsten , deren Kredit vorzugsweisePersonalkredit war. Dieser Umstand war von wesent-licher Bedeutung für die Ausgestaltung eines öffentlichenKredites im modernen Sinne. Hiezu trug vor allem auchder Umstand bei, daß für die Schulden der Städte nachdamaliger Nechtsanschauung nicht allein die Stadt, dieGemeinde, als juristische Person, sondern vielmehr da-neben jeder einzelne Bürger mit seiner Personund seinem Vermögen solidarisch für die Gesammtheitverhaftet war. Hierin lag ein großes Sicherungsmittelfür den Gläubiger, ein Umstand, der das Vertrauen indas Zahlenkönnen des Schuldners als unerläßliche Voraus-setzung des Kredits in hohem Grade bestärkte. Von einerderartigen unbeschränkten Solidarhaft konnte bei denFürsten keine Rede sein.
Auch die ältesten städtischen Anleihen waren in derRegel Anticipatiouen bestimmter Einkünfte, mit der bessernAusgestaltung des öffentlichen Kredits wurde aber dieForm des Rentenverkaufs die normale Art derVerschuldung. Gerade dieser Schuldtypus, dessen Wesenin einer einmaligen Hingabe eines Kapitals besteht, wo-für die Gegenleistung seitens des Schuldners eine regel-mäßig wiederkehrende Leistung von ewiger Dauer bildet,wofern nicht der Schuldner es vorzieht, seine Schuld ab-zulösen, gerade diese Schuldform, bei welcher dem Gläubigerein Kündiguugsrecht nicht zustand und deßhalb regelmäßigdessen Ansprüche auf eine lange Zeitdauer sich erstreckten,setzte bereits ein großes Vertrauen in eine ewige DauerdeS städtischen Gemeinwesens voraus.
Am meisten entwickelt war das städtische Kredit-wesen in den Städten Oberitaliens , in welchendie sogen, uaonvi eine hervorragende Rolle spielten.Das Wesen dieses Instituts ist sehr bestricken. Der Ver-fasser findet die Hauptwnrzel derselben im Steuerpacht-syftem und ist der Ansicht, daß in dieser Einrichtungdie Keime mehrerer moderner Einrichtungen zn findenwären.
Und in der That muß man zugeben, daß dieselbenmit unsern Aktiengesellschaften, Syndikaten vonStaatsgläubigcrn und den eigentlichen Staats-anleihen Manches gemein haben. Soviel ist gewiß,