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(30.1.1897) 5
 
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welcher Stilla zu einer Tochter des Grafen Wolfram H.von Abenberg erhob, dabei aber Greiser selbst in seinenoffenkundigen Fehlern nachschrieb, tvornach Bischof Wil-helm von Reichenau im Jahre 1382 das Kloster Marien-burg errichtet haben soll (Lutignitates Xorässav. I, 52,Schwabach 1733), obwohl beide Historiker sonst ganzrichtig anzugeben wußten, daß genannter Bischof erst 1464den Stuhl des hl. Willibald bestiegen hat. (Kreis. 6a-talvA. episeox. LMeti. X, 870; k'alosteQstein,^ntig. Xorckgav. I, 210.) Der Exjesuit AntonCrammer (Heiliges u. gottseliges Eichstädt 1780 S. 173bis 184) und der Rebdorfer Angnstinermönch MaximilianMünch, welcher 17761783 Beichtvater in Marienburgwar, vermochten über Stillas Leben keine neuen Resul-tate zu bieten. (Kurze Geschichte des FranenklostersMarienburg 1781.) H

In unserm Jahrhunderte haben Asam, ehemalsStadtpfarrer in Abenberg (Snlzbacher Kalender für kath.Christen 1857 S. 96.106), Snttner (Pastoralblatt desBisthums Eichstätt 1856, S. 118 ff.), Jocham (Lavariasanota II, S. 121128) und Müller (Die sel. Jung-frau Stilla, Regensburg 1885) der Stillalegende ihreAufmerksamkeit zugewendet und die abenbergische Ge-schlechtsabfolge Stillas festzuhalten versucht; ja Müller,der eifrigste Verfechter dieser Meinung, behauptet ge-radezu :Die ganze Legende der seligen Stilla mit allenihren Einzelheiten beruht auf eben dieser Voraussetzung."(1. o. p. V.)

Unsere Aufgabe soll es nun sein, historisch-kritischdiese Voraussetzungen zu prüfen.

(Fortsetzung folgt.)

Stieve und Vetter.

In den mittelalterlichen und nachtridentinischen ka-tholischen Schulen wurde die bedingte Erlaubtheit desTyrannenmordes sehr häufig behandelt; besonders regeund lebhaft wurde die Frage erörtert, als in Frankreich König Heinrich III. durch den Dominikaner Jacob Element1598 ermordet, als König Heinrich IV. bei einer Fahrtdurch Paris von Navaillac getödtet worden war. Unterden deutschen Jesuiten an der Wende des 16. Jahr-hunderts stand der urderbe Conrad Vetter , als Schrift-steller sich gewöhnlich Conrad Andrae benennend, imVordertreffen gegen die Angriffe Heilbrunner's undanderer neugläubiger Theologen.

Hinsichtlich der Erlaubtheit des Tyrannen-Mordesnun soll Vetter nach der Darstellung Stieve's (Briefe undActen zur Geschichte des 30 jährigen Krieges, V. Band. DiePolitik Baherns 1591-1607, II. Hälfte S. 612) dieAnsicht vertheidiget haben: Als Tyrann sei ein recht-mäßiger ketzerischer Fürst nur dann zu betrachten, wenner die Katholiken verfolge; in diesem Falle sei auch der

Geistlichen zu sich kommen, der ihm mit Conniveuz derObrigkeit die Sakramente nach römischem Gebrauche, ob-wohl insgeheim, administrirte. Vergl. Strauß, viri in-sisai p. 106; Sax, Die Bischöfe und Neichsfürsten vonElchstadt S. 608.

°) Gegen Münch veröffentlichte S. W. Oetter, Hochs,brandenburgischer Geschichtsschreiber, Leipzig 1783: Be-trachtung über den Handschuh der Gräfin Stilla vonAbenberg , welchen sie bei Erbauung der Peterskirche indie Höhe geworfen. Suttner, bidl. LMstt. nr. 1073. DasArchiv der Pfarrei Abenberg besitzt noch ein sehr schöngeschriebenes Manuskript Mönchs, worin er die ArbeitWilhelm Cupers bei den Bollandtsten über Stilla über-setzt und mit Noten versehen hat. Die Uebersetzung trägtdie Jahrzahl 1778.

Einzelne zu seiner Ermordung berechtigt; sonst dagegendürfe man sich nicht gegen ihn auflehnen.

Richard Krebs (Die politische Publicistik der Jesuiten und ihrer Gegner in den letzten Jahrzehnten vor Aus-bruch des 30jährigen Krieges. Halle 1890. S. 29)schrieb getreulich nach, was Felix Stieve vorgesagt:Da-neben aber sprach er (Vetter) sogar dem Einzelnen dasRecht zu, einen ketzerischen Fürsten zu tödten, falls dieserdie Katholiken verfolge." Beide Schriftsteller berufensich auf die gleiche Schrift Vetter's, deren langgezogenerTitel vollständig lautet:Puffer, das ist Zerschmetterungendeß Predicantischen Jesuwiderspiegels Philipp Heilbrunnersmit lebendiger Beschreibung sein und seiner ZnnfftgenossenPredicantischen Geistes, das ist Lugen -, Läster-, Lcrmen-,Auffrhur-, Mord- und Blntgirigen Geistes, gar ordent-lich in 4 Püff abgetheylet, Deren I. Ist der verteutschteAppendix, aufs welchen der Heilbrnnner Lateinisch znantworten, ihm selber nicht gctrawet. II. Ist eine auß-führliche Widerlegung aller Lügen und. Lästerungen, soin dem ersten Theyl seines Spiegels begriffen. III. Isteine Zerschmeissung deß Spiegels in 164 Trümmer oderScherben, das ist 164 öffentlicher und greifflicher Lugen,so in dem andern Theyl des Spiegels begriffen. IV. Istder friedsame Luther, das ist deß Luthers und derLutherischen Predicanten selbst eygne Zengnuß ihres fried-hässigen, anffrührischen und blutgirigen Geistes. Durch-N. Conradum Audreae rc. Jngolstadt in der EderischenTruckerey durch Andream Angcrmeyr Unno LIVOI."

Was lehrt nun Vetter in seinemPuffer" über die Er-laubtheitdes Tyrannenmordes?Die Theologi", sagt er S. 9,'die Juristen und pstilosopüi rnoralas setzen dise Frag:Ob ein jede Privatperson dörffe einen Tyrannen um-bringen? Sovil die Proposition oder Fürhalt diser Frag be-langt, ist solcher weder lobens- noch scheudenswerth, sondernallein die ^ssortio und Aussag. Denn wenn die Frag:Ob man einen Tyrannen mit Recht und Fug möge um-bringen, eine auffrührische Frag sein sollte, so muß für-wahr dise noch vielmehr auffrürisch sein: Ob man einenUnschuldigen oder ob mau die Sünder möge umbringen.Dann ja vil mehr Unschuldige und vil mehr Sünder seynals Tyrannen. (S. 1011.) Fragen macht kein Auf-ruhr, sondern das Predicantisch Jachtzen und Neinchtzen."

Hierauf entwickelt Vetter die Anschauungen desGregor von Valentin, des Cajetcm und des Soto (Seite1417) und zieht die Folgerung: Ein König, dertyrannisch regiert, aber im rechtmäßigen Besitze der Ge-walt ist, darf nach St. Thomas von keiner Privatpersongetödtet werden. Dann heißt es weiter: Die Frag: Obeine Privatperson seinen oder eines anderen Herrn, denEr bei sich selbst für einen Tyrannen oder Ketzer hält,hinrichten möge, ist nicht der Jesuiten , sondern dein(Heilbrunner's) eigens schamloses Gedicht, so von dir alseinem lutherischen Schalk und Betrüger den Jesuiten An-gelogen und aufgelogen. Auf diese Frage aber antworte, werda wölle, so ist gewiß, daß er mit trucknen Worte einverneintliche Antwort geben würde. Dann es eineüberaus schädliche Ketzerey wär, auf solche Frag ja sagenund recht heisscn: wäre auch dem Beschluß des CostenzcrsConcils zuwider.^ (S. 18.) Vetter lehrte somit das

') In der 16. Sitzung am 6. Juli 1415 verurtheiltedas Concil zu Konstanz, ohne den Urheber, den Franzis-kaner Petit, zu nennen, den Satz:Jeder Tyrann kannund muß erlaubter- und verdienstlicherweise von jedem,seiner Vasallen oder Untergebenen auch durch heimliche Nach-stellung und fein ersonnene Schmeichelei getödtet werden,ohne Rücksicht auf einen geleisteten Eid oder einen ein»