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Wie wir sehen, vertritt Hotmann schon damals,wenn auch noch unklar und unbestimmt, den Standpunktder sogenannten Naturstandshypothese, der den ursprüng-lichen Gesellschaftszustand als einen Zustand der Wild-heit und Gesellschaftslosigkeit bezeichnet. Er sieht darumalles Heil für das Vaterland in dem Zurückgehen aufden Status guo antu, d. h. auf den ursprünglichen, na-türlichen Zustand, und kommt in den 2? Kapiteln seinesBuches zu folgenden Resultaten:
1. Die beste Regicrungsform ist diejenige, die diedrei Formen des Staates (Monarchie, Aristokratie, De-mokratie) vereinigt. Volk und König stehen ihrer Naturnach zu weit auseinander; deßhalb bedarf es eineseinigenden Bandes, das Hotmann in der Aristo-kratie sieht. So entsteht aus den widerstrebenden Ele-menten ein einheitliches Staatsgebilde."") Dieses ausCicero (äo rexudlica) entnommene Staatsideal siehtHotmann in der Staatsform des alten Gallien ver-wirklicht; denn er sagt: „yueva ex tribus xernuxbisMnerikus tsinxeratuiv Majores nostri in k'rsmeo-6nIIia,o leZno eonstituenäo tenuorrmk."
2. An der Spitze dieses Staates steht der König.Aber Staat und König sind nicht dasselbe. Das ganze19. Kapitel handelt über den Unterschied zwischen Königund Staat.
3. Die höchste Entscheidung steht nicht dem König,sondern allein dem Volke zu. Denn das Volk ist frei,wie schon der Name der alten Franken andeutet. Ausfreiem Willen haben sie sich ihre Könige gewählt, sichselbst zum Schutz und zum Schutz der Freiheit. (Cap. V,Seite 56.)
4. Das Volk gibt seinen Willen kund durch dieöffentliche Volksversammlung. Bei ihren Entscheidungenlasse sie sich von jenem alten, goldenen Gesetze: „snlnsxoxnli suprvma, lax esto", leiten (S. 138). Auf dieEntscheidungen der Volksversammlung beziehe sich dieFormel: „yuia tnlo est nostrum xlaoltum," welcherman jetzt den Sinn gegeben habe: „cnr toi est notroplaisir". (S. 184.) Die Volksversammlung, d. h. dieVersammlung der Stände, entscheidet über Krieg undFrieden, über die Gesetze, die höchsten Ehren und Aemter,über das Erbgut der Söhne des verstorbenen Königs,über die Mitgift der königlichen Töchter und, wenn esnöthig ist, über die Entsetzung des Königs.
5. Der König ist absehbar. Er beweist dies ausverschiedenen Beispielen, u. a. ans dein Geschick desMerowingers Childerich (S. 84). Ein Vorrecht bei derWahl in der öffentlichen Volksversammlung (prne-rogntivum in comitüs) hätten die Könige für ihreSöhne nur, wenn sie letztere gut erziehen und unterrichtenlassen (Seite 92: „og, sxo.... nääuoti summnmin üliis üono IionesteHne instituenäis stuäiumcolloenront").
Wenn so Hotmann das Recht der Volksversamm-lung, nach freier Entscheidung sich den neuen König zuwählen, als das erstrebenswerthe Ideal aufstellt, so rechneter doch genug mit den bestehenden Verhältnissen, um dem„Salischen Gesetz" das Zurechtbestehen zuzusprechen.
6. Das „Salische Gesetz" beziehe sich Zwar eigentlichnur auf das Privatrccht, es habe aber auch bezüglich der
k'raiieisei Hotmavoi .^raneo-Oallia" kd'üucoiui-tiSpuck OeoiF l'iek^viit 1063. I'raelutio IZI. 7.
°") bü'sneo-Lallia, ext. XII, S. 137 f.
Thronfolge durch jahrhundertlange Gewohnheit Gesetzes-kraft erlangt (S. 118).
7. Der König hat kein Recht an die Staatsdomäne,nur an sein Erbgut (S. 100).
8. Die Nationalversammlung hat heute dem Par-lament von Paris Platz gemacht, womit die Herrschaftder Juristen (rognnva rnbularinm) begonnen hat (ok.ext. XXVII).
Wenn auch die Iranoo Oailia. bald wieder vor denTheorien, die zur Befestigung des Absolutismus aufge-stellt wurden, zurücktreten mußte, so hat sie doch in denJahren ihres Erscheinens einen starken Einfluß auf dieZeitgenossen ausgeübt. Sie erschien ihnen bemerkens-werth vor allem wegen der Betonung der Volkssouvcräne-tät und der Stellung des Verfassers dem römischen Rechtgegenüber.
(Fortsetzung folgt.)
Hans Eschelbach's „Wildwnchs".
Von I. B. F.
(Schluß.)
Durch „Einst und Jetzt" geht der süße Hauchklagender Liebe; klassisch bewegt sich „Asträa". Einmärchenhaftes, traumverlornes Lied ist „Unerreichbar".Eine anmnthvollc Romanze in markigen Versklängen habenwir in dem Gedichte „Die Königin der Nacht".Aus „Wissenschaftliche Naturstudien" brichtwieder wie strahlendes Sonnenlicht wahrhaft goldncrDichterhumor hervor. „Verklungen" zieht wie einsehnendes Nachtigalllied durchs Herz. Der Dichter leihtder Klage und dem Schmerze seine Leier; doch Licht undLebensfreude, die Quellen der Poesie, versiegen nie. Indie lyrische Naturbeseligung mischt sich „holde Frühlings-andacht" wie in dem Gedichte „Das Christus bildim Frühling", wirkungsvoll wie Goethe's „Erl-könig ". „Vor Allerseelen" ist eine tief ergreifendeErinnerung an eine vieltheure Todte. Während so vielevon des Dichters Zunftgcnossen in ausgetretenen Geleisensich bewegen, geht Eschclbach gern seine eigenen Wege.Wenn auch im „Wildwnchs" öfters eine alte Idee nur inneuer Form wiederkehrt, so weht doch überall die frischeLuft der deutschen Gemüthswelt. Sich in verschwommenen,nebelhaften Vorstellungen und Gefühlsschwärmcreien zuverlieren, das ist nicht unseres Dichters Art. In all-weg huldigt er dem Grundsätze, wie Herbert ihn inihren geistvollen „Aphorismen" aufstellt: „Ein zu weichesHerz haben ist fast so verderblich als keines haben."
„Friedhofsrosen" sind Todtenblnmen: „Blumenauf das Grab meines Vaters" und „Immortellen aufFrcundesgräber" hat sie der Dichter genannt. Die
„Koblenzer Volkszcitung" und die „Deutsche Reichs-
zeitung" wollen darüber einig sein, daß sich in der
ganzen deutschen Literatur leine Lieder finden, die sich
den „Fricdhofsroscn" gleich stellen können. Auf demstillen Fricdhofe ruht ein guter Vater, und junge Freunde,Frühlingsblüthen der Menschheit, deren reinen Schmelznicht des Lebens frostiger Hauch trübte, liegen friedlichzwischen Blüthen und Blumen. Von den letzten Stundenseines treu besorgten Vaters spricht der Dichter austiefem Herzen:
„Wer weiß, ob ich lebe noch morgen;
Johannes! Nm eines bitt' Dich ich:
Du mußt für die Mutter sorgen!"
lind nun haben sie den Vater in die fühle Gruftgebettet; hier schlummert .r Auferstchungsmorgcn