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Erst wenn diese Führer dem Volke das Zeichen zumAufstand geben, müssen die Einzelnen folgen. Ohnedieses Zeichen ist ihnen nur passiver Widerstand erlaubt.
3. Frage: Darf man und wie weit darf man demFürsten Widerstand leisten, wenn er den Staat bedrücktoder zu Grunde richtet? (S. 102 ff.)
Die Erörterung dieser Frage bildet den umfang-reichsten und bedeutendsten Theil des Werkes. Und amSchlüsse faßt er die Resultate seiner Ausführungen zu-sammen: „In summa, ut üuue tauäsm trastatumeousluäamus, priusipss oliZuutur a Oso, coustituuu-tur s, poxulo. 11t sinZuIi priusips iuksriorss suut,ita uuivsrsi, st <iui uuivsrsos rsxrasssutaut, rsZuiosüoiaiii, xriuoips suxerivrss 8nnt. In ooustitusuäoxrinsips iutsrvsnit kosäus iutsr ipsum st xopulum,taeitum, sxprsssum, uaturals vsl etiam civils, utdous impsrauti bsus xarsatur, ut reipublioas iu-ssrvisuti «muss iussrviaut, ut Isgibus obtsmpsrautivwnes odss<iuantur; st cstsra." S. 293 ff.
4. Frage: Soll ein christlicher Fürst fremden christ-lichen Unterthanen in Sachen der Religion beistehen?
Auch diese Frage wird bejaht und also motivirt:„staso soolssia ut uuisa sot, ita stiam siuZuliskriueixibus süristiauis iu Universum st in soliäumsowwsuäata atgus commisss sst" (S. 301).
Wichtig ist dieses Buch trotz seiner geringen prak-tischen Wirkung in der Geschichte der politischen Theoriendes 16. Jahrhunderts wegen der ausgesprochen gegen-sätzlichen Stellung zur Doktrin Macchiavelli's.
Bemerkeuswerth ist auch hier wieder die Begründungdes Königthums auf einen ursprünglichen Vertrag, deraus natürlichen Bedürfnissen des Volkes (Schutz nachaußen und Ordnung im Innern) entsprungen sei und Zndem das Volk selbst die Bedingungen diktirt hat, unddie Proclamirung der Volkssouveränitätstheorie, wie siein der Ueberwachung der höchsten Gewalt durch die Volks-vertreter (Adel, Parlament und Muuizipalbeamte) zumAusdruck kommt.
Nun müssen wir noch die dritte Streitschrift er-wähnen. Es ist die radicalste von allen, und wie siedamals schon tendenziös ausgebeutet wurde, so ist sieauch heute noch ein Arsenal, aus dem die radicalcnParteien Frankreichs ihre Waffen holend) Ich meineden „Visvours surla ssrvituäs voloutairs"oder den „Ooutrs-uu" des Eticuue de la Bostie(1530—63). Dieses Buch ist wahrscheinlich schon 1546oder 1548 abgefaßt worden, aber wirksam wurde es erst,als die Hugenotten in ihren religiös-politischen Kämpfenes verwerthet und 1578 in einer Sammlung von Pam-phleten^) veröffentlicht haben.
Zum Verständniß dieses Buches muß man wissen,daß de la Bostie sich mit klassischen Studien viel be-schäftigt, sogar einzelne Werke des Aristoteles, Xenophon und Plntarch übersetzt und sich mit der italienischen Li-teratur bekannt gemacht und in den republikanischen Ver-fassungen der italienischen Städte (Veuedig's) sein polit-isches Ideal gesehen hat. Aus diesen Eindrücken undUeberzeugungen heraus hat er mit großem Aufwand vonRhetorik sein Werk geschrieben.
Seine Deduktionen sind folgende: Alle Menschensind gleich, keiner des andern Herr. Die Freiheit istdarum das höchste Gut, und ihr Verlust zieht alle Uebelnach sich. Wenn die Menschen sich Einem unterworfen
") Ooäskro^, Nist. äs la litt. traue. S. 27.
Llsmoires äs l'Ütat äs b'raues sons Ldarlss IX.
haben, so geschah das theils aus Gewohnheit, theils anSFeigheit, und sie sind selbst schuld an der zu erduldendenTyrannei. Der Tyrann setzt seinen Willen an die Stelleder Vernunft (kaisaut sou sstat äs oomxtsr sa vo-louts pour raisou. ^ Zum Schluß hören wir dieAufforderung zur Verweigerung des Gehorsams.
Man wollte de la Bostie schon als gemäßigtenRoyalisten erscheinen lassen. Jedenfalls hat er sein Werknicht in dem Sinne geschrieben, in dem es später vonden Hugenotten aufgefaßt wurde. Und Montaigne, seintreuer, geistreicher Freund, hat es bedauert, dieses Buchveröffentlicht und nicht in seine „üissais" aufgenommenzu haben, als er diese tendenziöse Ausbeutung sah.
Wir treten in die Zeit ein, in der Frankreich derSchauplatz heilloser Wirren ward. Heinrich III. setzt dasverächtliche Schaukeln zwischen den Parteien der Katho-liken und Hugenotten fort und bringt sein Land durchseine Sittenlosigkeit, Perfidie und Verschwendung an denäußersten Rand des Untergangs. Und da ist es einemerkwürdige Erscheinung, daß gerade damals ein Buchan die Oeffentlichkeit kam, das der Souveränität desVolkes die Souveränität des Fürsten gegenüberstellt undso den wiedererwachenden Geist des absoluten Regimentsankündigt. Es ist Bodin's Buch vorn Staate,das einzige staatsrechtliche Werk des 16. Jahrhunderts,das um so dauernderen Ruhm erlangt hat, als es keinerleiPartcistandpunkt vertritt?^)
Als Grundlage seiner staatsrechtlichen Untersuchungendient Bodin die Familie. In ihr sieht er die Elementedes Staates. Darum seine Definition vorn Staat: rss-pudlisa sot kamiiiarum rsrumyus iutsr ipsas som-muuium summa potsstats as rations moäsratawultituäo (I, 1, S. 1). Dieselbe Stellung, die derpatsrürmilias in der Familie, nimmt der Inhaber derhöchsten Gewalt im Staate ein. Diese ist aber eine un-umschränkte oder souveräne. Nun schreitet er zur De-finition des Souveränitätsbegriffes. Bodin war nämlichder erste, welcher die Idee der Souveränität zu definirensuchte und einer einläßlichen Untersuchung unterwarf.^
Bodin gibt drei charakteristische Merkmale derSouveränität an. Sie ist die höchste (summa), vomGesetz unabhängige (IsZidus soluta) und keiner zeitlichenBeschränkung unterworfene Gewalt (uso tsmxors äs-knita potsstas) (I, 8, S. 123 u. 125). Eine solcheMacht kaun aber nur in der Hand Eines ruhen, derkeine höhere irdische Gewalt über sich erkennt und auchneben sich keinen Mitregcnten duldet.
So kommt er auf die Monarchie zu sprechen (lud. II,cap. 2). Nach ihm gibt es drei Arten der Monarchie,die königliche oder legitime, die feudale und die Tyrannen-herrschaft (ll, 2, S. 305).
Die älteste ist die feudale Monarchie; sie ist zugleichdie älteste StaatSform überhaupt; denn am Anfang allerDinge, als zuerst die Gesellschaft sich bildete (soalssssrssooxit), war alle Herrschaft in der Hand eines Einzigen.Es irrt Aristoteles, sagt Bodin, wenn er sagt, daß dieKönige ursprünglich durch freie Volkswahl eingesetzt wordenseien (II, 2, S. 306). Die meisten Herrscher jener Zeitverdanken ihre Herrschaft dem Krieg.
*°) ok. .luvsnsl: dos volo, sie zubso: sit pro rationsvoluntas (Satire 6 , 223 ).
Jean Bodin 1530 —1596. Sein Buch: äs rs>pudliea lidri sex erschien 1578, in's Lateinische über-setzt 1586.
Bluntschli, Geschichte d. neueren Staatswissensch.1881, S. 32.