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Die Grenzen der Marken, wie der einzelnen ausgeschiedenenTheile, waren sorgfältig abgesteckt; die Beschädigung einesGrenzsteines oder Malbaumes, sowie dessen eigenmächtigeBerrückung wurden nach dem Sachsenspiegel schwer be-straft, auch die eigenmächtige Setzung solcher war ver-boten. S. 19—20. Getrcidearteu waren Weizen, Spelz,Roggen, Gerste, Hafer und Hirse. Seit Karl dem Großenwar das System der Dreifelderwirtschaft immer mehr inUebung gekommen. Für die Bereitung des Brodes dientedas Hafermehl zumeist, Weizenbrod aßen nur die besserenStände. — Bei Herstellung der Ackerwerkzeuge kam durchden Aufschwung des Bergbaues und der Gewerbe dasEisen schon zu häufigerer Verwendung. Nach der Be-stellung des Feldes im Frühjahre wurden Aecker undWiesen, vermuthlich nur soweit sie einer Beschädigungausgesetzt waren, mit Zäunen umgeben oder „umfangen",auf deren Verletzung hohe Strafe stand. Die landwirt-schaftlichen Arbeiten vollzogen sich in derselben Reihen-folge wie heute noch in den von der Natur stiefmütterlichbedachten und bei der Dreifelderwirthschaft älterer Ord-nung stehen gebliebenen Gegenden. S. 26—28.
Ein Hauptbestandteil der alten Marken war derWald. Da die weite Ausdehnung des Urwaldes einehöhere Cultur unmöglich machte, so war man Jahr-hunderte lang auf die Lichtung und Rodung desselbenbedacht. Der starke Verbrauch des Holzes für die Bautenvon Häusern und Kirchen, sowie iür landwirtschaftlicheZwecke ließ manchen Orts schon ani Ende des 12. Jahr-hunderts an den Schutz deS Waldes denken durch Begrenzungder Holzbcrechtigungen. Was heutzutage vielfach imparteipolitischen Kampfe gegen die Kirche ausgeschlachtetwird, die Festlegung der Holzbcrechtigungen, war eineder nothwendigsten und nützlichsten Maßregeln zum Schutzedes Waldes, zur Vorbeugung des Holzmangels. Sämmt-liche Rechtsbücher des 13. Jahrhunderts enthalten bereitsznm Theil scharfe und weitgehende Schutzbestimmungenfür den Wald. S. 29—30.
Der Inbegriff aller Nutzungen des Bauern in dergetheilten und ungeteilten Mark, einschließlich des Hofesund der Hofgebäude, hieß Mausns, Hübe oder Hufe.Die einzelnen Bauerngüter waren der Größe nach inverschiedenen Ortschaften verschieden, aber in ein unddemselben Dorfe ursprünglich immer gleich. Das kleinsteursprüngliche Hufenmaß ist das von 30 Morgen oderTagwerk, gleich 1<U/z Hektar. Es gab indeß auch halbeund Viertelshufen, später auch Bauerngüter von 60 und120 Morgen Ackerland. S. 20.
Wir dürfen es dem Autor glauben, daß die Land-wirthschaft mit all ihren Zweigen während des 13. Jahr-hunderts in kräftiger, naturgemäßer und darum gesunderEntwicklung begriffen war. Das Streben, möglichst vielBoden urbar zu machen und daraus den größten Gewinnzu ziehen, war bedingt durch die sogenannte bäuerlicheLeihe. Noch wirksamer förderte den Landbau der all-mähliche Uebergang der Grundhörigkeit in ein freieresErbpacht- oder Zinsverhältniß. Diese Erbpacht, eine Er-findung der Klöster, gab dem freien Pächter die nöthigemoralische Kraft zur Arbeit: konnte er doch seine Lagedurch eigene Schuld verschlimmern, oder durch angestrengteThätigkeit verbessern. Die Form der Leihe und diedingliche Leistung als Vergütung entzogen Grund undBoden der Ausbeutung durch das Kapital, eine damalsnicht geahnte Wohlthat! Die kirchlichen Zins- und Wucher-verbote waren daher nur der rechtliche Ausdruck einerökonomischen Nothwendigkeit. Und doch entbehrte der
Bauer nicht der Vortheile eines wahrhaft förderndenDarlehens, des sogenannten Nentenkaufes, der vermögeseiner Unkündbarkcit die Landwirthschaft vor der Ver-schuldung gerettet hat. S. 35—37.
Mit dem blühenden Zustand der Laudwirthschaftwar verknüpft die Besserung der gesellschaftlichen Stellungder Bauern, welche sich bisher nie so wohl gefühlt hatten,wie im 13. Jahrhundert. S. 37.
(Fortsetzung folgt.)
Die Passiv der Thebäischerl Legion.
Die kassio ^oannsiioium inartxrum ist, wie jetztunbestritten feststeht, von Encherins, Bischof von Lyon,der nach 6ouuuäiu8 clo vir. ill. oop. 63 zwischen 450und 455 starb, verfaßt und dem Bischof Silvins') vonOctodurum (Martigny ), in dessen Diöcese Acannus (heuteSt. Maurice) lag, gewidmet. Da ihr die Erzählung desBischofs Jsaak von Genf, eines Zeitgenossen des BischofsTheodorus^) von Octodurum , der die Gebeine der hl.Märtyrer auffand und über ihnen eine Kirche erbaute,zu Grunde liegt, so kann sie als gut beglaubigt gelten.Dennoch hat gerade diese Legende die heftigsten Angriffeerfahren, weil den meisten Forschern die Niedermctzelungeiner ganzen Legion als etwas ungeheuerliches erschien.Ließen die einen wenigstens noch die Möglichkeit offen,daß eine Cohorte (etwa eine evstors miliariu) der Wuthdes Tyrannen Maximian zum Opfer gefallen sei, so re-duzirte Franz Stolle^) die Zahl der Märtyrer bereitsaus drei: den xrimiooriu3") Klauritüm, den sona-torluilitum Oanclicius, den eampidootoi' Lxuporlrw, dieeinzigen, welche Encherins neben dem Veteran Victor")mit Namen anzugeben vermochte. Noch weiter geht E.Tümmler, der in seiner Ausgabe der metrischen Behand-lung dieses Stoffes (in Lcouiuen) durch Sigebert vonGembloux auch die Namen der Thebäer als erfundenbezeichnet. Er sagt wörtlich folgendes: ?)
„Sie sind wenig individuell. Mauricius (der Mohr)konnte den Afrikaner bezeichnen, Exupcrius (von ox-supsrars) den Ueberwinder, Ccmdibus (und Jnnocentius")den Reinen, Victor den Sieger. Mit Gelpke wäre ich
') Vermuthlich eben jenem Polemius Silvius , derEucher im Jahre 448/49 seinen Imtsronlns dedicirte, s. 0.,7. I,. 1 p. 333. Die älteste Handschrift der I'a^io (— cock.l?gris. Q. 9550 aus dem Kloster St. Claude im Jura) ge-hört noch dem 7. Jahrhundert an, s. Krnsch a. a. O.Seite 22.
-) Theodorus nahm im Jahre 331 an dem Concil vonAgnileja und im Jahre 390 an dem Concil von Mai-land theil.
I Theodorns grub eben da nach, wo die Traditiondie Märtnrerlegion bestattet sein ließ. Eucher stellt diesso dar, als wenn die Auffindung der Gebeine infolgeeiner Offenbarung geschehen wäre.
U Das Martyrium der thebäischen Legion. Münster 1891, S. 82.
Ey Ueber Iirnnioorias und ssnator militniv, die nächstenRangstufen nach dem Tribun, vgl. Uioron^mus ack Uam-raaolnam cap. 1!) (At§uo l?. I-. 23 col. 370). Ueber oam-xickootor vgl. VogotinZ cks rs mit. III, 6 n. 8.
") Den Passus über den Veteran Victor (oap. 12 u.oag. 14) betrachtet Stolle (S. 84 f.) als spätere Inter-polation, vgl. dagegen Keusch S. 21. In Bezug auf Urfusund Victor, welche in Solothurn den Martertod erlitten,hat Stolle recht (vergl. eap. 13), doch ist diese Inter-polation uralt.
I S. Abhandlungen der Berliner Akad. d. W., Berlin 1893. I. S. 20 A. 2. Auch Krnsch findet die Namen sehrverdächtig. (!)
°) Die Stelle, welche von der Auffindung der Gebeinedes Jnnocentius handelt, rührt nicht von Eucher her, s.Krusch S. 25.