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räch der Anschauung Michaels „in der Regel gering",bei Unglücksfällen wurden die üblichen Leistungen ganzoder thcilweise nachgelassen; drückend waren vielfach dieFrohnden, nach unserer Anschauung jedenfalls drückenderals nach der des Verfassers, insbesondere die Burgbau-frohnden. Verdient die rücksichtsvolle Zartheit zwischenHerren und Knechten in den Weisthümern besondereHervorhebung, so nicht minder die ebenso häufige schand-bare Behandlung der Untergebenen. Uebercifrige Beamtehaben nicht selten dem Bauern das Dasein verbittert,und die Hcrabminderuug der bäuerlichen Abgaben durchdiesen oder jenen Grundherrn spricht auch nicht selten gegendas patriarchalische Regime, an das M. manchmal denkt.Nicht immer und überall war auch unter dein Krummstabgut leben, von den weltlichen Herren, die naturgemäßmehr Aufwand trieben, ganz zu schweigen. Wer ausStraßenraub sich kein Gewissen macht, wie viele Adeligejener Zeit, der kennt auch für seine Grnndholden keineRücksicht. Nicht selten mußte die Kirche zu Gunsten derUnterdrückten mit allen ihren Machtmitteln einschreiten.— An sich einer der schwersten Dienste waren die Wein-fuhren der Frohnbauern im Herbste, doch wurde nichtselten durch die Leutseligkeit der geistlichen Häuser darausein kleines Volksfest. S. 48—52. Eine häufig wieder-kehrende Abgabe war in älteren Zeiten das Bcsthaupt,d. h. das beste Stück Vieh, welches der Gutsherr nachdem Tode des Hörigen aus dessen Nachlaß sich aneignete.S. 53. Daß hie Bauern beim Aufkommen dieser Ab-gaben damit zufrieden waren, ist doch schwerlich glaub-haft. Der Grundherr läßt ein sreigewordencs Bauern-gut nicht uubcnützt liegen. Nicht zu jedem, der sich ihmanbietet, hat er das nöthige Vertrauen; er kann es ver-nünftigerweise nur dem Sohne des Verstorbenen geben,und es wäre sehr merkwürdig, wenn dieser trotz seinesVersprechens der pünktlichen Entrichtung von Grund-abgaben auch noch das Erscheinen des gutsherrlicheu Be-amten begrüßt hätte, der ihm das beste Pferd oder diebeste Kuh aus dem Stalle trieb! Im 13. Jahrhundertwurde das Besthaupt mehrfach verpönt, das erhobenwurde zu einer Zeit, wo die Familie ihr Haupt, ihrenErnährer verlor. Daß es damals schon zn Erleichter-ungen kam, mag richtig sein; bewiesen hat es der Autornicht, und wir haben bisher geglaubt, daß es erst rechtvon da an zur allgemeinen Einführung kam. In Bayern und auch anderswo bestand es bis ins 19. Jahrhundert,bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft. Darum könnenwir auch nicht mehr so allgemein an „das wahrhaftpatriarchalische Gepräge" glauben, welches trotz mancherAusschreitungen bestanden haben sollte. Die Auflösungdes Hofsystcms wirft jedenfalls einen bedenklichen Schattendarauf zurück. „Das patriarchalische Hofsystem machteauch die Einholung der Erlaubniß zum Heirathen der imHosverbaude lebenden Leute nothwendig, natürlich auchwieder gegen eine Abgabe", S. 53- 54, doch ist diesenicht als Ablösung eines schandbaren gutsherrlicheu Vor-rechtes aufzufassen, des sog. ,jus xriraao noetis, welchesnie nnd nirgends bestanden hat, aber mit der Lcbeus-zähigkcit einer frommen Legende in gelehrten Köpfen nochmehr als in »»gelehrten sein Dasein fristet. War auchdas Mittclalter weniger feinfühlig für uns anstößigdünkende Verhältnisse, so ist es immerhin empörend, ihmtraditionell eine Schmach aufzubürden, die eine gänzlicheVerachtung aller menschlichen und christlichen Sitte voraus-setzt. Wir können es mit dem ganzen Geiste des Mittel-alters nicht vereinbaren, es ist dem deutschen Rechte durch-
aus fremd gewesen, mögen aber auch anderseits nicht inAbrede stellen, daß da und dort ein unsittliches Ver-hältniß des Gutsherrn zu seinen weiblichen Untergebenenstattgefunden hat; aber es als rechtliches Institut aufzu-fassen nnd darzustellen, verräth bodenlose Ignoranz oderBosheit. Vgl. S. 54, Anm. 2. — Nach dem Grund-satz: „die unfreie Hand zieht die freie nach sich", folgtendie Kinder immer der „ärgeren Hand". Hatte so derGrundherr dem Hörigen gegenüber bedeutende Rechte, sowar er jenem keineswegs schütz- und rechtlos preisgegeben,vielmehr verbürgten die wirthschaftlichen Opfer und per-sönlichen Dienste dem Hörigen meist ausreichende Sicher-heit seiner Existenz, S. 55, doch möchten wir diese Sicher-heit auf den normalen Verlauf der Dinge beschränken.Jedenfalls segensreicher als die Hofgeuosseuschaft wirktenanf die Besserung der bäuerlichen Verhältnisse die Kreuz-züge, die Kolonisation, der Aufschwung der Städte undbesonders das Walten der Kirche. Diese Dinge triebendie Boden- nnd Gctreideprcise in die Höhe, aber trotzder Preisesteigerung ist der Ncunwerth der Abgaben der-selbe geblieben; ihr Werth betrug infolge der Mnnz-verschlechtcrung nnd der gesunkenen Kanfkraft des Geldeskaum noch die Hälfte des früheren Zinses. Bedeutetemithin das unerhörte Steigen der Grundrente schon einesehr beträchtliche Verminderung der einstigen Last, sowurde diese nochmals wenigstens doppelt leichter, wennsie die Form der Geldzahlung angenommen hatte. S. 56bis 57. Die wirksamste Ursache aber, nicht wie M. will,eine der wirksamsten, für die gesellschaftliche Hebung derlandarbeitendcn Klassen war die Auflösung des Hof-systems. Wir constatiren hier einen Widerspruch desVerfassers vorher im Preise des Hofsystems und jetztseiner Verurtheilung. Insbesondere die Nothlage mancherGutsherren führte zur Einführung neuer Bodennutzungs-formen in den verschiedensten Arten der freien Pacht.Durch diese und andere Vergünstigungen besserte sich dieLage der bäuerlichen Bevölkerung zusehends. Die wachsendeFreiheit und zunehmende Wohlhabenheit des Einzelnen be-ruhte aber zum mindesten aus gntsherrlicher Freundlich-keit, Schonung nnd Menschenliebe, wie M. glauben machenwill. Gefördert wurde die Wohlhabenheit des Bauer»noch durch die Unthcilbarkcit des Gutes, durch Anfkommen des Auerbeurechtcs. Ob dieses aber auch zumNutze» des Volkes, ist eine sehr diskutable Sache. Einchweiteren Schutz endlich fand der Bauer darin, daß nachdem Sachsenspiegel Erbschaftsschulden nur insoweit zubezahlen waren, als die fahrende Habe reichte. S. 57—59.
2. Die Schutz- oder Vogteihörigen waren nur einerSchutzherrschaft infolge freier Wahl oder Abstammungvon schutzhörigen Eltern unterstellt. Für den Schutzzahlten sie alljährlich eine Abgabe, im übrigen genossensie vollkommene Freiheit und konnten auch über ihr Ver-mögen nach Gutdünken verfügen. Zu den Schutzhörigenzählen in erster Linie viele Altarhörige, dann die Wachs-zinsigcn, die jährlich nur ein paar Pfund Wachs odereinige Denare abzuliefern hatten — die mildeste Formder Hörigkeit, wie jedermann einsehen muß. S. 69.
Neben den genannten, in sich vielfach abgestuftenKategorien gab es auch allenthalben in Deutschland ganzfreie Bauerngüter nnd Bauerngemeinden, über welche wirgerne nähere Angaben gewünscht hätten, als bloß dasZeugniß Ncidharts und Seifried Helbiugs. Wenn amEnde des 13. Jahrhunderts z. B. in Oesterreich alleBauern frei waren, so hätte deren Lage eine zummindesten halb so breite und klare Darstellung verlangt.