Ausgabe 
(18.12.1897) 72
 
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ein sorgenloses Dasein bekam und seine Zeit edleren Be-strebungen widmen konnte. S. 138.

Die Stellung der bisher wirksamen wirtschaftlichenFaktoren, des Grundbesitzers und des Arbeiters, verschobsich; verbesserte sich einerseits, verschlechterte sich ander-seits für den Arbeiter, der seine sichere Stütze verlorenhatte. Erfreute sich dieser durch seine Entlassung ausdem gntsherrlichen Verhältniß jetzt auch größerer Frei-heit, so wurde er auch der genossenen Vortheile beraubt,da sein Interesse mit dem eines andern innig verknüpftwar. Die Üeberlegenheit des Reichthums druckte aufdie minder begabten Coucurrenten, die trotz aller An-strengung nicht mehr emporkommen konnten. Erst mitder Herrschaft der Geldwirthschaft ist enormer Reichthumauf der einen Seite, Massenelend und Neberhandnehmendes Proletariates auf der andern möglich geworden.S. 138-139.

Die üblen Folgen der an sich vollkommen berechtigtenGeldwirthschaft sind von den Dichtern und Predigern des13. Jahrhunderts mit lebendigen Farben geschildert worden,so von dem Dichter des Freidank , von Walther von derVogelweidc, von einem unbekannten Dichter des StiftesBenediktbcnern, besonders aber von Berthold von Rcgens-burg. Dieser letztere war unermüdlich in seinem Eifergegen die Schäden der Geldwirthschaft. Es nimmt denAnschein, als habe der von Liebe zu den Seelen glühendeBnßprediger alle seine Kraft aufgeboten, um das nochjunge Unkraut in der Wurzel zu treffen, mit Stumpfund Stiel auszurotten und so größerem Unheil vorzu-beugen. S. 139144.

Gegen die Schäden der Geldwirthschaft wurde einwirksames Heilmittel gerade in jener Einrichtung ge-geben, durch welche dieselbe wesentlich gefördert wurde.Es war das Zunftwesen.

2. Die Zünfte.

Ein altdeutsches Sprichwort lautet:NiemandesHerr und niemandes Knecht, das ist des BürgerstandcsRecht." Das war das Ideal des mittelalterlichen Ge-nossenschafts- oder Zunftwesens. S. 144.

Das bisher durch gntsherrliche Abhängigkeit ge-bundene und eben erst in den Städten frei gewordeneHandwerk empfand das Bedürfniß einer Sicherstellnngfür die errungene Freiheit. Es wurde befriedigt durchdas Einignngsprincip. In ganz Deutschland traten untermannigfachen örtlichen Verschiedenheiten Zünfte ins Leben.Ursprünglich vielfach bloß kirchliche Vereine, bildeten siesich zu gewerblichen Vereinen um, ohne den kirchlichenCharakter je zu verlieren. Die weitaus meisten wurdenvon vorneherein zu gewerblichen Zwecken begründet. Dasbeweist vor allem der Zunftzwang, der keineswegs alslähmende Fessel empfunden wurde; darnach mußten alleGewerbetreibenden dem entsprechenden Verbände des Ortesbeitreten, wodurch das freie Handwerk lebensfähig undkräftig wurde. Er ging aus von den Stadtherren, dieanfänglich den Zünften gegenüber bedeutende Rechtehatten. Mit der wachsenden Freiheit des Handwerkeswurde er durch einen von den Genossen gewählten Zunft-meister geübt. Das Aequivalent des Beitrittes war fürdesHandwerks rechten Genossen" das durch die Zunftgewährleistete Recht auf Arbeit. Durch den Zunftzwangwar offenbar auch bedingt das Baunrecht, d. h. inner-halb eines gewissen Unikreises eines Marktes durfte keinGewerbetreibender sich niederlassen und, seine Waare»unabhängig von der Zunft in der Stadt absetzen.S. 145-148.

Aus dem 12. Jahrhundert sind nur 5 Handwerke»znnftbriefe erhalten, im 13. Jahrhundert ist ihre ZahlLegion. Am frühesten vereinigten sich naturgemäß jeneHandwerke, welche den Bedürfnissen des täglichen Lebenszunächst entsprachen. Mit der Entfaltung eines Hand>Werkes gingen aus einer ursprünglich einzigen Zunft oftmehrere hervor. Die Münchener Weberzunft spaltete sichin Leinen- und Lodeuweber, Tuch- und Zeugmachcr.Tuchschcerer, Strumpfwirker und -stricker. S. 148 149

Das Bedürfniß des Zusammenschlusses vereinigte dirGenossenschaften auch örtlich, indem in den mittelalter-lichen Städten die Straßen vielfach nach den Gewerbs>leuten benannt wurden, welche in ihnen wohnten.S. 149-150.

Das Zunftrecht war erblich; auch Frauen hattenZutritt. S. 149.

Nachdem die Zünfte im 13. Jahrhundert als ge-werbliche Genossenschaften sich Geltung verschafft hatten,erlangten sie im 14. auch politische Bedeutung, indem siemit den Geschlechtern oder gegen die Geschlechter zu denersten städtischen Verwaltungsämtern gelangten. Auch diemilitärischen Verpflichtungen und die gesellige Unter-haltung spielten jetzt noch eine untergeordnete Rolle.S. 150.

Weit stärker trat der religiöse Charakter der Zünftehervor. Die Religion und ihre Uebung verband dieZuuftgenossen in Lieb und Leid. Die Zunft war einegroße Familie, welche vom Geiste des Glaubens durch-weht war. Sie bildeten zugleich immer fromme Bruder-schaften oder waren solchen eingegliedert, sie hattenHeilige zu Schutzpatronen, hatten gemeinsame Gottes-dienste, auch für die Verstorbenen. Die Pflicht derSonntagsheilignng ward strenge eingeschärft und ihreVerletzung durch Geldbußen geahndet. Große Opfer-willigkeit bekundete sich unglücklichen Genossen gegenüber.Scharf wachte die Zunft üoer die Sittlichkeit der Mit-glieder, noch schärfer aber über die gewissenhafteste Ehr-lichkeit des Handwerkes; diese Vorschriften waren uner-bittlich, die Strafen empfindlich, was der Verfasser mitvielen Beispielen belegt. Speziellmit dem Weiufälschennahm man es fast so ernst wie mit einem Attentat aufdie jungfräuliche Ehre oder mit einerDiajcstätsbeleidigung".Falsches Werk", d. h. schlechte, vorschriftswidrige Arbeit,war ausgeschlossen. S. 150153.

Diese Satzungen gingen anfangs wohl von derStadtobrigkeit aus, ebenso die Bestimmung des Preisesfür die Waaren der Handwerker. Allein schon im 13.Jahrhundert wurde die Preisregulirnug von den Gewerbe-treibenden selbst versucht. S. 154.

Man unterließ auch nicht, die Höflichkeit im Ver-kehrslcben zu empfehlen. Ein Radikalmittel gegen dieUrwüchsigkeit der Fischweiber war das Verbot des Fisch-handels für Frauen in Notheuburg und Augsburg.S. 155. Die Strafen bestanden meist in Geldbußen,selten in körperlicher Züchtigung und entehrender Schau-stellung. Die härteste Strafe war Ausschluß aus derZunft und traf denjenigen, dessenBosheit sich bewährthatte". Die Zünfte sollten rein sein, als wären sie,wie das Sprichwort sagt, von den Tauben zusammen-gelesen worden. S. 155 156.

Die Ueberwachung des Gewerbes und die Ermitt-lung von Zuwiderhandelnden war Ausgabe derer, welchevon der Stadtobrigkeit, später von den Zünften selbstdazu erwählt wurden. Diese Vertrauensmänner hießenMeister. S. 166.