Ausgabe 
(24.12.1897) 73
 
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und Ordnung sind auch in erster Linie die Mittel ge-wesen, mit denen nicht etwa ganz Deutschland , sondernnur ein Theil des Gesammtkörpers ohne Zuthun vonKaiser und Reich jahrhundertelang in der Hansa eineSeemacht entfaltet hat, welche als die großartigste or-ganisatorische Schöpfung des durch Gewerbe und Handel ge-hobenen deutschen Bürgerthums', als ,die herrlichsteBlüthe des deutschen Genossenschaftswesens' geltenmuß." S. 204.

IV. Das Nitterlhum. Mauöwesen und Iriedeus-vestrevungcrr.

1. Lehenwesen und Nitterthnm.

Eine Verleihung von Grundstücken gegen Kriegs-dienst kannten die Römer schon; den Germanen eigen-thümlich war ein persönliches Treuvcrhältuiß. Aus diesenzwei Elementen ging das Lchenwesen hervor, ein Nechts-verhältniß zwischen dem Obcreigeuthümcr eines Grund-stückes und einem Vasallen, der dasselbe unter der Be-dingung wechselseitiger. Treue als Nutzeigenthum empfing.Die gegenseitige Treue fand ihre Grenze in dem Geboteder Sittlichkeit. Die Verletzung der Treue, Felonie,wurde mit dem Tode bestraft. S. 205206.

Aus dem Wesen des Lehens erhellt seine innigeBeziehung zur Naturalwirthschaft. S. 206.

Die Lchenverfassuug hat die Fürsten mit dem Volke,Land mit Leuten, Alaun mit Gut verknüpft; sie ist diewahre Mutter des Reiches und des inneren Ländcrvcr-bandes geworden. Als Uebergaugsstadium in der Ent-wicklung unseres Volkes hat sie einen ebensoviel undebensoweniggrundsätzlich staatszcrstörcnden Charakter"als jede andere Ucbergangsform im Staats- und Gesell-schaftsleben. Das sollte dem Geschichtsschreiber der Evo-lution, Lamprecht, ohne weiters einleuchten! S. 207.

In Deutschland fiel das Feudalsystem mit deinKriegswesen zusammen; aus der fortlaufenden Kette derLehenverbindungen beruhte die Heerschtldordnung, wie siemit kleinen Abweichungen in den Rechtsbüchern nieder-gelegt ist. S. 207210. (Den 5. Hecrschild habendie Schöffenbarfreicn inne; nach Zallinger habe es solchenStand gar nicht gegeben. Nun, Eile von Nepgau rechnetsich selbst dazu; er wird wohl kaum für sich allein einenHeerschild beansprucht haben! Diejenigen Freien, die ihreangeborne echte Freiheit durch kein Lehen - noch Dienst-verhältniß gemindert haben, wie die friesischen Etheliuge,die freien bäuerlichen Großgrundbesitzer, wie Meier Helm-brecht, bilden die Schöffcnbarfreien. Was sollen wir unsaber unter denaltfreien Ministerialen" R. Schrödersdenken? S. 209.)

Infolge seines Dienstes konnte anch der Unfreie alleEhren des Ritterstandes genießen; aber nicht alle, welchezum Nittcrstande gehörten, waren dadurch schon ritter-bürtig; man mußte auch soviel Vermögen besitzen, umrittcrmäßig d. h. vornehm leben zu können. Gegen Endedes 13. Jahrhunderts gab es fast nnr freie Ritter.Frankreich ist für das Nitterthnm Deutschlands die hoheSchule gewesen, doch hat es von den Franzosen nichtimmer Gutes gelernt. S. 211212.

Als einen der gelungensten Abschnitte im WerkeMichacl's dürfen wir den von der Entstehung, demwesentlich christlichen Charakter des Nitterthums, demJdealbilde eines Ritters bezeichnen. Zucht und Scham,Gehorsam und Sittigkeit, Geduld und reine Gottesminne,Demuth und Treue, Tapferkeit und Stärke, Zartheit undEdelmuth mußten den wahren Ritter zieren. S. 212 bis

220. Doch wir sind frivol genug, es ausznsprechen, wiewenig wohl diesem Ideale entsprochen worden sein mag!Solche Fälle von Tugenden und menschlich schönen Eigen-schaften eignet nicht denen, derenErbtheil von Altersher Kampfeslust bis zum Uebermaß" war. Michael ver-gißt zwar nicht ganz, die Ausschreitungen in der Ritter-welt zu erwähnen an Beispielen mangelt es wahrlichnicht, um so reichlicher aber bedenkt er die Zierdender Ritterschaft. Wir möchten nicht, ivie es der Ver-fasser thut, den Fall verallgemeinern, daß einen Ritterdie Betrachtung einer welkenden Blume zur Weltentsaguugvermochte. Auch möchten wir die Wnudergeschichte vonWalther von Birbach gerne missen. S. 221224. MitFug und Recht werden wir an die Ritterschaft anch zurZeit ihrer schönsten Blüthe den Durchschnittsmaßstab desMenschen anlegen dürfen, wenn wir auch das Complimcnt,welches der Italiener Thomasin von Zirklaria der deutschenRitterschaft macht, indem er sie als die würdigste preist,nicht ablehnen wollen. Fast wie eine Ironie auf dievorausgehenden, von dem Zauberglanze idealer Be-trachtungsweise verklärten Ausführungen klingt es, wennder Verfasser weiter schreibt:Noch zu Ende des 13.Jahrhunderts ist der österreichische Ritter und DichterScifried Helbling eine ehrcnwerthe Erscheinung." S. 225.So schnell ist das Morgenroth der Ritterherrlichkeit ver-blaßt! Wenn Theorie und Praxis nicht so ganz grund-verschiedene Dinge wären!

Der Ritter, wie er sein sollte und zum Theil auchwirklich gewesen sein mag, ist ein Mann von Charaktergewesen: er handelte nach den Grundsätzen der Wahrheitund Gerechtigkeit, zu der ihn seine Erziehung hinlcitete.Waren die ersten Kinderjahre unter der Obhut der Muttervorüber, so mußte der Junker dieVrumicheiteu" desRitters erlernen, wozu auch das Dichten gehörte. Singenund Sagen lernte die adelige Jugend auch in den Kloster-schulen. Gewöhnlich brachte der Vasall seine Söhne aufdie Burg des Lehenshcrrn oder an einen Fürstcnhof zurErlernung derZucht" unter einem Znchtmcister, einemälteren erprobten Ritter. Die jungen Herren gingenwohl auch mit ihrem Hofmeister in die Fremde. Manchelernten auch Latein und Griechisch, was dem Ver-fasser Niemand glaubt; zumal es nicht einmal daraufangekommen ist, denkindelin" Lesen und Schreiben bei-zubringen. S. 225- 230.

Den Inbegriff alles dessen, was ein Nitterkind anhöfischer Zucht und Sitte sich anzueignen hatte, enthält,die DichtungDer Winsbeke" . S. 230231.

Erst mit der Schwcrtlcitc oder Schwertnahme, wegenihres religiösen Charakters anch Nitterwcihe genannt, tratder junge Mann eigentlich in den Nittcrstaud ein. Vordiesem Akte führte der Streiter den Namen Knappeoder Knecht. S. 230235. Für die Weihe des Rittersgab es eine bestimmte kirchliche Formel. Anch kannteman im 13. Jahrhundert schon den Ritterschlag. S. 235bis 240. Den kirchlichen Ceremonien folgten weltlicheVergnügungen und Lustbarkeiten, insbesondere Turniere,ohne welche ein mittelalterliches Fest der höheren Ständesowenig denkbar war, wie ein nicderbayerisches Volksfestohne Pferderennen. Man unterschied den Buhurd, einWaffcnspiel; die Tjost und das Turnier, welche beidewirkliche Kämpfe waren und gefährlich werden konnten,wie zahlreiche Beispiele beweisen, obwohl das zarte Ge-schlecht nicht unter den Zuschauern fehlte. Turniere gabes um Ehre und um Beute. Das Siegeszeichen waroft wie für den olympischen Sieger eine wenig kostbare