Ausgabe 
(31.12.1897) 74
 
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31. yer. 1897.

Geschichte des deutschen Volkes seit dem 13. Jahr- >hundert bis zum Ausgang des Mittelaltersvon Emil Michael 8. (l.

(Schluß.)

V. Verfassung und Hlecht.

1. Königthum und Kaiserthum. Die Königs-wahl. Das Kurfürstencolleg. Entstehung derLandeshoheit.

An der Spitze des deutschen Volkes stand der König.Das Königthum war innigst verwoben mit den Geschickender Nation, von Alters her hatten die Germanen Königegehabt.

Zu einer Zeit, wo (Wende des 9. Jahrhunderts)Deutschland sich in seine Theilfürstenthümer auflösen zuwollen schien, trat das Papstthum zum Schutze desdeutschen Königs ein, indem es auf der Synode zuHohenaltheim (916) diejenigen, welche dem König dieTreue brachen, mit dem Banne bedrohte. Die ver-häugnißvolle Heimsuchung ging vorüber, unter Heinrich I. erhob sich das Königthum zu neuer Kraft und neuemAnsehen. S. 266267. Bis zur Mitte des 13. Jahr-hunderts gingen in Deutschland Erbrecht und WahlrechtHand in Hand. S. 268.

Dem fränkisch-deutschen König Karl dem Großenhat Papst Leo III. an dem denkwürdigen WeihnachtsfestdeS Jahres 800 die Kaiserkrone auf's Haupt gesetzt.Karl übernahm damit die Pflicht, Kirche und Papst zuschützen, die Oberhoheit über alle christlichen Fürsten; erwurde der erste weltliche Machthaber der Christenheit,der Vorkämpfer gegen jede auswärtige Friedensstörung. Das spätere Mittelalter hat die Krönung Karls alseine Nebertragung der Kaiserwürde von den Griechen aufdie Franken aufgefaßt. Diese Anschauung lag demkrönenden Papste wie dem gekrönten Kaiser ferne. Seit962 verblieb die Kaiserkrone, wie durch ein Gewohnheits-recht gesichert, dauernd bei den deutschen Königen, diedeswegen auch den Titelrömisch-deutscher König"führten. S. 268-270.

Das mittelalterliche Kaiserthum war eine SchöpfungoeS Apostolischen Stuhles; es hatte nur Bestand kraftder Krönung des jedesmaligen deutschen Königs durchden Papst. Diese Auffassung wird von dem Verfasserdurch viele Quellenstellen belegt und gegen andere An-sichten mit Erfolg, wie uns bcdünkt, vertheidigt.S. 271-272.

Bemerkenswerth ist die folgende Schilderung derkn der öffentlichen Meinung lebenden idealen Erhaben-heit des Kaisers. S. 273275.

Bekannt ist die dem Mittelalter geläufige Zwei-Schwerter-Theorie: das geistliche Schwert ist dem Papste,das weltliche dem Kaiser anvertraut, um das ReichGottes auf Erden in gegenseitiger Förderung und Unter-stützung zu verwirklichen. Weniger bekannt ist der Ver-gleich des Papstes und des Kaisers mit Sonne undMond und die mystische Deutung des CäsariuS vonHeisterbach. S. 275-279.

Das Reichswappen und die Reichsinsignien erfuhrensinnige Deutungen. S. 279281.

Der Ceremoniell der Kaiserkrönung war erhebend.S. 281-284.

Die Königskrönung, welche nicht bloß für Deutsch-land, sondern auch für Burgund und Italien galt, war

der Kaiserkrönung mehrfach ähnlich. Die bei der Krönungund dem folgenden Mahle betheiligten Fürsten gewannen umdie Mitte des 13. Jahrhunderts einen entscheidenden Einflußauch auf die Wahl des deutschen Königs. Früher wurdedieser durch die deutschen Fürsten gewählt unter Bet»stimiiinug des Volkes; später finden nur mehr die Fürsten Erwähnung, welche zu Beginn des 13. Jahrhundertsnoch alle wahlberechtigt waren. Aber die Ceremonieder öffentlichen Wahl, die Verkündigung des Kursprucheswar Aufgabe der sieben Kurfürsten. Das ist der Sinnder berühmten Stelle im Sachsenspiegel. In berechtigtemPatriotismus schließen dieser und der sogen. Schwaben- spiegel den böhmischen König als Nichtdeutschcn von derKur aus. Die Entwicklung ist eine sprunghafte. Beider Doppelwahl des Jahres 1257 erscheinen die sieben Kur-fürsten zum erstenmale mit völlig neuen Befugnissen und be-Häupten sich in deren Besitz. Was im einzelnen dicsmGang der Ereignisse bestimmte, ist vielfach noch nichtaufgeklärt. S. 284287.

Damit geht Michael dem Streite der Gelehrten umdie Entstehung des KurfürstencollcgS aus dem Wege. AufGrund des vorhandenen Materials läßt sich weder dieeine noch die andere Ansicht zwingend beweisen, aufdem Gebiete der Konjekturen hat mehr oder minderJeder Recht.

Mit der Entstehung des Kurfürstencollegs war denBestrebungen einzelner Großen des Reiches gegenüberder Krone ein nahezu unabsehbarer Spielraum gegeben.Fast zu derselben Zeit erfuhr das Königthum eine weitere,sehr empfindliche Schmälerung durch das Aufkommen undErstarken der Landeshoheit. Das Lehenwesen brachte eSmit sich, daß die Nachfolge in der Grafschaft, Markgraf-schaft und im Herzogthum durch den ununterbrochenenErbgang bestimmt wurde. Die erblichen Landesherrentrachteten darnach, sich dem Einfluß des Königs möglichstzu entziehen. Den Urbarungen der Cisterzicnser abermöchten wir nicht mit Michael eine gleich hohe Bedeutungfür die Entwicklung der Landeshoheit wie dem Lehen-wesen zuschreiben. Die Landeshoheit entstand in ganzDeutschland ohne die Rodungen der Cisterzicnser. Eswaren die ersten Anfänge des modernen Staates. S. 287bis 289. Daß es dabei nicht ohne offenbare Unge-rechtigkeit abging, beweist zum Beispiel die Geschichte vonTirol. S. 289.

Von entscheidender Bedeutung für die Umgestaltungder alten staatsrechtlichen Ordnung wurden die umfassen-den Zugeständnisse Friedrichs II. an die geistlichen undweltlichen Fürsten 1220 und 1231. S. 290. Nachunsernr Dafürhalten hätten die OonkoackorLtio und dasLtabutuM eine eingehende Würdigung verdient, warensie doch die Gründungsurkunden der Territorien.

Am frühesten zeigen sich die Ansätze eines ge-schlossenen landesfürstlichen Territoriums in Oesterreich und Steiermark; folgt eingehende Begründung dieser Er-scheinung. S. 290 292. Aehnlich wie in Oesterreich entwickelte sich die Territorialhoheit in Bayern, wo Herzog . Ludwig I. sich bereits 1204Inhaber der bayerischenMonarchie" nannte, und anderswo. S. 292293.

Infolge der Schwächung der Centralgcwalt be-trachteten sich die einzelnen Fürstenhäuser als wahreEigenthümer der ihnen überwiescnen Gebiete und gabendem unzweideutigen Ausdruck durch wiederholte Lander-theilungen. S. 293,