Ausgabe 
(10.8.1894) 65
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XXXIV.

Der Sitzungssaal, in welchem am anderen Morgendie Verhandlung gegen Nölling stattfand, war bis andie Thüren gefüllt. Rölling war der einzige Angeklagte.Ob die beiden verdächtigen Strolche, welche sich am Tagevor dem Einbrüche in der Kreisstadt herumgetriebenhatten, an dem Verbrechen betheiligt waren, konnte nichtermittelt werden, da sie spurlos wieder verschwunden waren.

Der Angeklagte war, wie seine Personalien ergaben,in früheren Jahren schon einmal wegen Diebstahls mitGefängniß bestraft worden und gehörte notorisch unterdie dunkeln Existenzen der Hauptstadt. Er hatte zwarein Alibi beigebracht, zur Zeit des Einbruchs imBlu-tigen Knochen" gewesen zu sein, aber die Zeugen, welchedies bekunden wollten, waren selbst so übel beleumundeteSubjekte, daß das Gericht sie abgelehnt hatte.

Nach der Verlesung der Anklage schwieg Nöllingeinige Augenblicke. Dann antwortete er mit leiserStimme:Nicht schuldig."

Die beiden ersten Zeugen, welche zur Beweisauf-nahme vorgerufen wurden, waren Teßner's Dienstmädchenund Kutscher, deren Aussagen sich nur auf die Situationbeschränkten, die sie bei Entdeckung des Einbruchs vor-gefunden hatten.

Ueber Nölling's Stirn flog ein Schatten, als derName des nächsten Zeugen, Otto Maitland, aufgerufenwurde.

Maitland erstattete über alles, was er selbst injener Naubnacht erlebt hatte, einen genauen und klarenBericht. Er hielt sich dabei auch streng an die Wahr-heit, nur in einem Punkte machte er hiervon eine Aus-nahme. Er hatte, wie der Leser sich vielleicht erinnert,Melanie's leisen Schrei gehört, sich damals jedoch ein-geredet, er habe nur geträumt, und war liegen geblieben,bis er es an der Zeit fand, seinem Abenteuer nachzu-gehen. Um jeder verfänglichen Deutung auszuweichen,stellte er die Sache-so dar, als sei er infolge des ver-nommenen Schrei's aufgestanden und hinauSgceilt; seineRede und sein Ton wurden jedoch hierbei unsicher, weiler erst in dem Augenblicke, wo er diesen Punkt berührte,die Nothwendigkeit erkannte, von der Wahrheit abzuweichen.

Haben Sie einen von jenen beiden Männern, diein Ihrem Zimmer waren, seitdem wiedergesehen?" fragteder Vorsitzende, nachdem Maitland seine Erzählung be-endet hatte.

Ich sehe eben jetzt einen vor mir," antworteteMaitland,der Angeklagte ist einer jener Männer."

Während er sprach, richtete er sein Auge voll aufNölling's Gesicht, und dieser erwiderte den Blick ebensostolz und fest.

Nachdem das Hauptverhör mit Maitland zu Endewar, erbat sich Nölling's Vertheidiger vom Gerichtshöfedie Erlaubniß, einige Fragen an den Zeugen richtenzu dürfen.

Dem Vertheidiger war die schwache Seite in Mait-land's Darstellung nicht entgangen.

Sie haben soeben ausgesagt," redete er den Zeugenan,Sie wären infolge des Schreies, den Sie gehört,sofort aufgestanden, Hütten die Thür geöffnet und wärendann von den beiden Männern zu Boden geschlagenworden. Dem widerspricht aber die Aussage des Fräu-leins Rettberg, welche nach ihrer ersten Vernehmung amTage nach dem Einbruch zu Protokoll genommen wordenist. Danach muß zwischen dem von ihr ausgestoßenen

Schrei und dem Augenblicke, wo Sie die Thür geöffnethaben, eine geraume Zeit vergangen sein, denn es hatzwischen ihr und den beiden Einbrechern erst eine längereVerhandlung stattgefunden, ehe jene beiden Männer anIhrer Thür gewesen sein können."

Maitland wandte sich an den Vorsitzenden mit derFrage, ob diese Art Verhör gestattet sei, da dieser abernichts dagegen einwenden konnte, so mußte er sich vomVertheidiger eine ganze Reihe peinlicher Fragen gefallenlassen: wie er den Widerspruch zwischen jenem Protokollund seiner Behauptung erklären könne; welchen Grunder habe, in seiner Darstellung von der Wahrheit abzu-weichen u. s. w. Der Vertheidiger hatte die Freude, zusehen, daß seine Absicht, den Zeugen in Verwirrung zusetzen und in Widersprüche zu verwickeln, vollkommenerreicht war. Hierauf fragte er ihn, an welchen Zeichenund Merkmalen er in dem Angeklagten einen der Ein-brecher wiedererkenne, da er doch im Hauptverhör selbstzugestanoen habe, daß die Gesichter der Männer inschwarzen Flor gehüllt gewesen seien.

Ich erkenne ihn an seiner Figur, an seiner unge-wöhnlichen Größe wieder," antwortete Maitland.

Dieses Kennzeichen bewegt sich zu sehr in derAllgemeinheit," entgegnete der Vertheidiger,um auf diePerson des Angeklagten eine unmittelbare Anwendungzuzulassen. Einer der beiden verdächtigen Herumtreiber,die am Tage des Einbruchs hier gesehen worden sind,soll ebenfalls von ungewöhnlicher Größe gewesen sein."

Ich habe ihn nicht allein an seiner Figur, sondernauch an seiner Stimme wiedererkannt," sagte Maitland,dem die augenblickliche Erbitterung die Besonnenheitraubte,ich erwähnte schon vorhin, daß ich ihn einigeWorte mit seinem Complicen reden hörte."

Aber," rief der Vertheidiger,wie können Siewissen, wie die Stimme des Angeklagten klingt, da Sieihn hier vor Gericht noch gar nicht haben reden hören,denn während seiner Vernehmung befanden Sie sich imZeugenzimmer."

Unmöglich konnte Maitland auf die gestrige Unter-redung mit dem Gefangenen exemplificiren, da dies fürihn selbst mehr als eine unangenehme Folge nach sichgezogen haben würde. Er schwieg, und damit war seineZeugenrolle ausgespielt.

Maitland verließ die Zeugenbank mit finster ge-runzelter Stirn, nahm aber einen Platz unter dem Audi-torium ein, um den weiteren Verhandlungen beizuwohnen.

Als der nächste Zeuge, Melanie Nettberg, aufgerufenwurde, begannen zwei Herzen in der Versammlung stür-mischer zu klopfen das des Angeklagten und dasMaitland's.

Während sie erzählte, was in der Nacht des Ein-bruchs geschehen war, fühlte sie den Blick Maitland's,der in ihrer Nähe saß, auf sich gerichtet, als ob er ver-suchte, sie durch finsteres, starres Ansehen einzuschüchtern.Dock Melanie fuhr unbeirrt in ihrem Berichte fort. Sieerzählte alles aufs genaueste und stellte auf die Fragedes Vorsitzenden, ob sie einen der Verbrecher mit unver»hülltem Gesickt gesehen, dies auch nicht in Abrede, abersie sagte nichts, was mit ihrem Versprechen, ihn nichtzu verrathen, unverträglich gewesen wäre.

Bedenken Sie," mahnte sie der Vorsitzende in etwasstrengem Tone,daß kein Versprechen, welches Ihnendurch eine Drohung mit dem Tode abgerungen wordenist, auch nur einen Augenblick bindend sein kann, und