Ausgabe 
(28.8.1894) 70
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schritten, und zwar wenn deren Angehörige persönlich beidem Minister in St. Petersburg vorstellig werden. Dazugenügt allerdings nicht eine einzige Audienz, sondern dieBittsteller müssen sich jede Woche Monate hindurch beimMinister melden lassen. Ich reiste ein Mal aus Lit-thauen nach Warschau und fuhr auf der Eisenbahn miteinem aus St. Petersburg zurückkehrenden jüdischen Rent-ner zusammen, der seinen Sohn Jura studiren lassenwollte. Der junge Mann konnte trotz eines guten Abi-turienten-Zeugnisses nirgends immatriculirt werden, da

Juristen, Medicinern und Philologen polnischer Natio-nalität (Katholiken und Protestanten) wird übrigens beider Jmmatriculation an der Warschauer Universität neuer-dings regelmäßig mitgetheilt, daß sie niemals auf einestaatliche Anstellung innerhalb der polnischen Gouverne-ments zu rechnen haben. Beanspruchen sie nach Absol-virung ihrer Studien derartige Posten, so können ihnendiese nur im Innern oder im Osten Rußlands verliehenwerden.

An den russischen Hochschulen gibt es keine Semester,

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die Zahl der jüdischen Studirenden nicht überschrittenwerden sollte. Sechs Monate hindurch erschien der Vaterin St. Petersbnrg bei allen öffentlichen Sprechstundendes Ministers die russischen Minister müssen jedeWoche öffentliche Sprechstunden abhalten, bei denen keinemrussischen Staatsangehörigen, auch nicht dem ärmsten, derZutritt verweigert werden darf, und schließlich wurdeder junge Mann immatriculirt. Ein anderer Fall istmir bekannt, bei dem die Jmmatriculation von zwei pol-nischen Studenten mit Hülfe von 1000 Rubeln gelang.Dieser Fall dürfte übrigens nicht vereinzelt dastehen.

sondern nur Jahrescurse, wofür in allen Facultäten undan allen Universitäten je 100 Rubel zu zahlen sind.Für die Jmmatriculation hat man nur 25 Kopeken(52 Pfg.) zu entrichten. Juristen, Philologen, Mathe-matiker und Naturwissenschaftler haben je vier Jahres-curse zu absolviren, Mediciner jedoch müssen 5'/z Jahrestudiren. Bei Schluß jedes Jahrcs-Cursus finden Prü-fungen statt. Länger als zwei Jahre wird kein Studentin einem Cursus geduldet. Hat er die Prüfung beiJahresschluß nicht bestanden, so erfolgt seine Verweisungvon der Universität. Jeder Cursus hat seine bestimmten