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Eine gefallene Größe.
Augsburgische Episode aus dem 16. Jahrhundert.
(Schluß.)
Um die große und vielgestaltete Aufgabe des Handlungs-hauses zu erfüllen, bedurfte es der Arbeitskraft vieler Leute,an deren Spitze als Buchhalter Bartholomäus Nem, einAugsburger (geb. am 29. Nov. 1480), stand, welcher sichauch bet dem Geschäft selbst betheiliget. Nach einer Ur-kunde vom 1. April 1511 legte er „zu Gewinn und Ver-lust" 500 fl. für eine Speculation ein, und auf Grundder darüber im Jahre 1514 gefertigten Abrechnung be-anspruchte er an dem Gewinn von 149,770 Mark Silber schwarzen Brand und 52,915 Centner Kupfer als seinenAntheil 33,000 fl. Höchstetter wollte dagegen nur 28,000 fl.anerkennen, weil in der Zwischenzeit Rem für seinen Haus-halt ein paar tausend Gulden aus dem Geschäft bezogenhatte, allein der Buchhalter beruhigte sich dabei nicht, under verließ das Haus. Vielleicht mochte ihn zu diesemauffallenden Schritt auch bestimmt haben die gescheiterteHoffnung, als förmlicher Gesellschafter aufgenommenzu werden, oder die Besorgniß über die Folgen derLebensweise der jüngeren Familienangehörigen, denn derSohn Joachim Höchstetter, vermahlt mit Anna Langen-mantel vom Sparren, und der Schwiegersohn Hans FranzBaumgartner fröhnten unsinnig dem Spiel, dem sie beieinem Bankett nicht selten mehrere Tausend Guldenopferten, und „die Frauen hausten gar übel" — bemerktSender.
Nem reichte am 7. Oktober 1517 bet dem Stadt-vogt die von dem Licentiaten Dr. Christoph Rothan ausLeipzig verfaßte Klagschrist ein, und außerdem versäumteer nicht, die Bürgerschaft für seine Rechtssache zu ge-winnen. Dadurch erreichte er, daß die zünftigen Raths-herren 3 Männer zu Schiedsrichtern ausstellten, und dieseerkannten auf Bezahlung von 28,000 fl. baar Geld undAblehnung der Gegenforderung. Höchstetter erhob keinenWiderspruch, aber Nem beharrte auf dem ursprünglichenAnspruch, „und er floh gen St. Ulrich in die Freyung und war da heimlich zwölf Tag, damit ihn der Rathnicht fange, von wegen daß er den Spruch nicht annehmenwollt". Das Nathhaus jedoch mischte sich nimmer in denStreit, weßhalb Nem nach Spanien eilte, um des KaisersHilfe anzuflehen. Karl V. zeigte sich für einen friedlichenAusgleich geneigt, und er ernannte dazu als außerordent-lichen Commissär den allgemein geachteten Jakob Fugger in Augsburg . So lange derselbe mit der verwickeltenAngelegenheit sich beschäftigte, bestürmte Nem abermalsmit Bitten den zu Worms wegen des Reichstags sich auf-haltenden Kaiser, und er scheute sogar vor einer verhäng-nißvollen Gewaltthat nicht zurück. Er erfuhr nämlich,daß in der Stadt zwei mit Höchstetter'schem Gut beladeneWägen zur Abreise bereit stehen, daher er an den Orteilte, das Geleite angriff und die Stränge der Pferdedurchschnitt. Wegen des groben Frevels warf ihn derFiskal in das Gefängniß, das er erst nach Monaten ver-ließ, nicht für die Freiheit, sondern zur Ablieferung indie Heimath. Dort gestaltete sich für ihn der Empfangnicht erfreulich. Der Rath legte ihn auf das Hl. Kreuz-thor zur Strafe wegen seines „Austretens und der widerdie Obrigkeit geübten Mißhandlung" — womit das aus-wärtige Hilfesuchen und die Mißachtung der Schiedsrichtergemeint war —, und als er hartnäckig sich weigerte, demvon Fugger am 21. Juli 1522 abgegebenen Gutachtensich zu unterwerfen, das ihn mit 19,730 fl. in Gold für
entschädigt am Hauptgut und an Nutzungen erklärte, soließ ihn der Rath „nicht ledig". Seine Freundschaftwollte sich nicht für ihn verschreiben, und so blieb Rembis zu seinem im Jahre 1525 erfolgten Tode ein Ge-fangener.
Mittlerweile fand ein Umschwung der öffentlichenMeinung zu Höchstetters Gunsten statt, und Niemandwollte als Gegner des angesehenen Handelsherrn gelten,was nicht zum Mindesten seine Bereitwilligkeit bewirkte,den ehemaligen Buchhalter nach Recht und Billigkeit zubefriedigen. Ohnehin machte er sich keine Feinde, weil erkeinem Menschen hindernd in den Weg trat. Von denWelthändeln hielt er sich, soweit thunlich, ferne, wederan Höfen strebte er nach Würden, noch suchte er in derVaterstadt ein Amt, und wenngleich er, „ein guter Christund ganz wider die Lutherei", die Bilderstürmerei von1523 freimüthig tadelte und ihn der durch die leiden-schaftlichen Predigten des Barfüßermönchs Joh. Schillingüber die weltliche Obrigkeit und die alte Kirche 1524entzündete Aufruhr empörte, so rechneten die Anhängerder neuen Lehre ihm dieses nicht hoch an, weil er allenBürgern gleich freundlich begegnete. Allerdings gefielvorsichtigen Männern der in seinem Hause an Verschwen-dung grenzende Luxus nicht, allein die Künstler und dieHandwerker vertheidigten solchen Aufwand, durch welchendas Geld durch die ganze Stadt rollte, und da erst kürz-lich (1527) der Sohn Ambras mit Katharina Neumannund das Jahr darauf der zur Gesellschaft gehörendeBruderssohn Joseph mit der reichen Benigna Adler sichverheirathet hatten, so erschien das durch das Beibringender Frauen noch mehr gestärkte Vermögen auf sicheremBoden zu stehen. Man lachte über die ängstlichen Ge-müther, welche ihre Spareinlagen zurückzogen, und beider Wahrnehmung der unverzüglichen Auszahlung dergekündigten Kapitalien drang in die weiteren Kreise derGläubiger keine Unruhe.
Um so überraschender kamen die seltsamen Nach-richten, welche gegen Ende des Jahres 1523 die Stadtdurchschwirrten. Unfälle aller Art sollten die GesellschaftHöchstetters betroffen und erschüttert haben. Die Einenwußten von einer mißglückten Speculation mit Queck-silber, Andere erzählten den Untergang eines mit Schützenbeladenen Schiffes auf dem Meere und die Beraubungder aus den Niederlanden erwarteten Frachtwägen, undDritte wollten von Hiobsposten aus Rußland gehört haben.In dem Kontor selbst aber herrschte Verwunderung überderartige Märchen, cS wickelte die Geschäfte in gewohnterWeise ab, befriedigte ohne Säumen jeden, welcher seineSpareinlage erheben wollte, und die Lebensweise der Haus-genossen zeigte keinerlei Einschränkung. Indessen hattethatsächlich die Gesellschaft empfindliche Verluste erlitten,welchen alle Opfer, dem völligen Ruin vorzubeugen, nichtgewachsen waren. Der Bankerott ließ sich nicht längerverheimlichen.
Vergeblich schrieen jetzt die „Lässigen" nach ihremGeld, und sie fanden nicht einmal das Amt willig, denälteren Höchstetter zu verhaften, „weil dies wider denalten Brauch und das Stadtbuch wäre". Auch glaubteder Rath mit dessen Eid, nicht aus der Stadt zu weichen,sich begnügen zu dürfen. Bald jedoch mußten die Raths-herren sich überzeugen, daß ein Falliment, wodurch dieUeberschnldung mit mehr als 400,000 fl. eine große Zahlvon Vermögen theils schwer schädigte, theils ganz ver-nichtete, und ein so unerhörter Vertrauensmißbranch