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1572 in die Heimath zurückgekehrt, erhielt der 24 Jahrealte Theolog auf Ansuchen daS Diakonat bei Heiligkreuz,rückte 1579 auf die Pfarrei St. Anna vor und nahmbald darauf als Superintendent und Rektor des Kol-legiums St. Anna die höchste Stelle im geistlichen Mi-nisterium ein. Ausgezeichnet durch Gelehrsamkeit undein beliebter Prediger, trat er auch als ein streitbarerund seiner Würde nichts vergebender Magister auf, welcheCharaktereigenschaften ihn mit den übrigen 13 Prädi-kanten zu einer scharfen Fehde mit der weltlichen Ob-rigkeit hinrissen. Die Nachsicht der beiden StadtpflegerHeinrich Nehlingen und Ch. Peutinger, welche keinemStaatS- oder Kirchendiener gegen die angestrebte Aus-dehnung ihrer Amtsbefugnisse eine Schranke setzte, wasdie evangelischen Kirchenpfleger im Rathe soweit irreführte, daß sie, obwohl nur zur Vermittlung des Ver-kehrs der Prediger mit dem Rathhause berufen, die Ver-tretung des PredigamteS, sich anmaßten, zeitigte auch beidem von einen einflußreichen Anhange umgebenen Dr.MyliuS den irrtümlichen Glauben, daß er mit demKonvent einen eigenen und besonderen Stand im Reichebilde, dem die ordentliche Obrigkeit in Neligions- undGewissenssachen nichts vorzuschreiben habe, wie derselbeauch ausschließlich zur Regelung der kirchlichen Ange-legenheiten berufen sei.
Diesen Rechtsboden, weil mit dem jns krinoixisdes Rathes einer freien Reichsstadt nicht vereinbar, be-stritten die 1575 gewählten Stadtpfleger Marx Fugger-Kirchberg-Weißenhorn und Anton Christoph Nehlingen-Horgau dem Superintendenten, waS ihn nach der schon1576 gemachten Erfahrung nicht überraschen durfte. Erwar nämlich wegen der am Sonntag Dxauäi gehaltenen' Predigt, worin er die Jesuiten anklagte: „durch ihr blut-gieriges Einblasen der Potentaten Herz verbittert unddadurch die Pariser Vluthochzeit (1572) angezettelt zuhaben", vor die Stadtpfleger geladen und allen Ernstesermähnt worden, „solcher Sachen in dieser Zeit auf derKanzel zu geschweige»". Hatte ihn, den Diakon, dieCitation und der Verweis, wozu er nur das Ministeriumals berechtigt erachtete, gekränkt, so hoffte er in der jetzigenWürde das, was der Helfer in stillem Zorne hinnehmenmußte, mit Erfolg zurückgeben zu können. Die Gele-genheit zu dieser Kraftprobe stellte sich bald ein.
Seit dem 15. Oktober 1582 gebrauchten mehrereeuropäische Staaten die neue Zeitrechnung, in Folge dessender dorthin gerichtete deutsche Handel mit Widerwärtig-keiten mancher Art und mit empfindlichen Verlusten sichbedroht sah. Den darüber verlauteten Klagen halfenetliche Fürsten und Stünde im Reiche durch Annahmedes neuen Kalenders ab. Argwöhnisch betrachtete Dr.MyliuS diese Vorgänge, und er hielt es jetzt an der Zeit,ehe auch der hiesige Rath mit der Angelegenheit sich be-schäftigen könnte, seine Gemeinde an den Gedanken zugewöhnen, Allem, was von dem Papste ausgehe, dieKirchen zu verschließen. Willig gehorchte der gemeine,urtheilslose Haufen dem Lockrufe, der aber auch gebildeteMänner verführte, darunter sonderbarer Weise den be-rühmten Botaniker und Stadtarzt Dr. Adolf Occo (geb.1524), welchem Deutschland die Einfuhr der Tabak-pflanze verdankte. Aergerlich über die voreilige Ver-hetzung der Bürgerschaft, vermieden doch die katholischenStadtpfleger jeden Schein der Gewissensbedrückung undsie schritten gegen die Prädikanten nicht ein; allein mitungetrübtem Blicke in die Zukunft schauend, wollten sie
für alle Fälle gegen kurzsichtige Gegner gerüstet sein.Sie beauftragten deßhalb den Augsburgischen Mathe-matiker Dr. Georg Henisch mit der nochmaligen Prüfungder Kalenderänderung, und der allgemein geachtete Ge-lehrte sprach sich rückhaltlos dahin aus: „er finde an demneuen Werke nichts Ungereimtes."
Als nun am 2. Januar 1583 Herzog Wilhelm vonBayern an den Rath schrieb, er sei entschlossen mit demErzbischof von Salzburg den neuen Kalender anzu-nehmen, und in gleicher Weise der hiesige Bischof Mar-quard II. zu erkennen gab, er werde in seinem von Dil-lingen bis Füssen sich ausdehnenden Gebiete denselbeneinführen, so blieb dem Rathe keine andere Wahl, alssich den Nachbarn anzuschließen, sollte nicht das Gemein-wesen und die Handelschaft schwer geschädigt, ja sogarden Jahr- und Wochenmärkten die unentbehrliche Zufuhrder Lebensmittel aus Bayern und Schwaben abgeschnittenwerden. Demgemäß entschied sich der gebotene Rath „ein-hellig" zu Gunsten des neuen Werkes, daS schon „bis andie Ringmauer der Stadt" reiche, „aber — wie bei derPublikation des Beschlusses zur Beruhigung der Bürgerausdrücklich bemerkt wurde — mit Nichten auf des PapstsErsuchung, viel weniger auf desselben Befehl und zumallerwenigsten ihm einige Superiorität über diese Stadtund derselben Obrigkeit dadurch einzuräumen oder derAugsburgischen Confessions-Neligion und ihr zugethanenBürgerschaft einigen Abbruch ihrer Lehr halber zuzu-fügen, sondern allein dessen wegen, die merkliche Zer-rüttung und Konfusion, welche ob der Ungleichheit desalten und neuen Kalenders in Haltung der Feier» undFest-, auch Raths- und Gerichtstäge, dergleichen in denkommerziell, Jahr- und Wochenmärkten nothwendig ent-stehen müssen, abzustellen, also ganz und gar ein politischWerk weder dem Neligionsfrieden noch dem Gewissen an-hängig, das anzurichten jeder Obrigkeit, die Macht hat,Statuten zu machen, Zukommt, also auch in Einführungoder Aenderung und Versetzung der Feiertäge auch derer,welche zur Ehre Gottes angesehen werden."
So wohlgemeint der durch unabwendbare Ver-hältnisse dem Rathe abgerungene Beschluß und dieihm angehängte Belehrung war, auf Dr. MyliuSund seine Anhänger wachte dieses keinen Eindruck. Sieverlangten „dem Papst seinen losen Kalender anheimzu-schicken", denn es sei „ein vermessen Stück KaiserlicherMajestät, den Kur- und Fürsten (Bayern ausgenommen)und den übrigen Ständen vorzugreifen, insonderheit vonAugsburg , allda ein getheiltes Kirchenwesen gefundenwird, daher alles so lange in Ruhe zu stehen habe bisein anderes durch den Reichstagsabschied festgesetzt seioder der Augsburgischen Confessionsverwandten hohe undniedere Neichsstände sich dessen miteinander einhellig ver-glichen haben werden". Weil die drei Kirchenpfleger sichanmaßten, „die ganz unbescheidene Schrift" am 15.Januar zu vertheidigen, so wurden sie „unter Verweisungihres Unfugs glimpflich verabschiedet", die Supplikantenaber verständigt, daß es bei dem Rathsbeschluß ver-bleibe. Die dadurch wegen ihrer Religion geängstigtenevangelischen Bürger, bestärkt in dem Irrthume, daß derRath nur auf die Ausrottung der Augsburgischen Kon-fession abziele, scheuten sich jetzt nicht, gegen die eigeneObrigkeit den Rechtsweg einzuschlagen. Sie reichten beidem Kammergericht zu Speyer eine Klage ein und ver-banden damit die Bitte um ein munäutniu sins oluu-Luiu. das ihnen auffallender Weise schon am 26. März