Ausgabe 
(22.5.1896) 43
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gewährt wurde. Der Rath antwortete jedoch ohne Ver-zug Mit der xstltio xro oassalions raanäuti, und UMdem Mißtrauen nicht weitere Nahrung zu geben, aberauch zur Verhütung einer Täuschung, daß er den ange-fochtenen Beschluß zurücknehme, machte er öffentlich be-kannt, daßdes Gerichts, Raths und der Märkte halbergemäß seinem Dekret nachgegangen werde und nur, wieauch bishero, wegen der Haltung der Feiertäge nach demneuen Kalender ein Kammergerichts-Erkenntniß abge-wartet werden wolle".

Anstatt nun in Ruhe dem Verlaufe deS Prozessessich zu fügen, steigerte sich immer mehr die Verbitterungunter den Bürgern, und brutale Ausschreitungen warenkeine Seltenheit. Derselben Meister zu werden und dieöffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, sahen sich dieStadtpfleger genöthigt, die Stadtgarde mit mehrerenKnechten zu verstärken. Ungeachtet dadurch die Steuernicht erhöht wurde, ja sogar die ökonomische Lage derStadt die Verringerung des Umgelds ermöglichte und dieaus der Zeit des Schmalkaldischeu Krieges herrührendeSchuldenlast sich verminderte, wuchs die Unzufriedenheitmit den Negterungshandlungen, und die feindselige Stim-mung artete in die thörichtsten Exzesse aus. Ein dumpfesGerücht schlich durch die Gassen, es sei der Plan ge-schmiedet, am Tage Simon und Judä die evangelischenEinwohner zu massakriren und sie ihres Eigenthums zuberauben, und angesehene Familien schämten sich nicht,dem Blödsinn Glauben zu schenken, dennsie fingen an, ihreBehausungen aufs best zu verriegeln und zu vermauren,mit einer Anzahl von Büchsen zu versehen und sie legtenKnechte hinein, nicht anders als wenn der Türk vor denThoren stände".

Diesem unleidlichen, durch das Stillschweigen derPrädikanten unterstützten Zustande schien ein Mandat desKaisers ein Ende zu machen. Rudolf II. , dessen Schwer-fälligkeit bei der Erledigung aller Staatsgeschäfte allge-mein bekannt war, verfügte am 4. Scpt. 1583:wirhaben uns entschlossen das neue Calcndarium sowohl alsRömischer Kaiser deutscher Nation, als auch in unserenKönigreichen und Landen zu gebrauchen und dasselbe aufden Oktober des laufenden Jahres einzurichten, und wirleben der gnädigen ungezweifclten Zuversicht, ihr werdeteures Theils euch solcher unserer Resolution und Erin-nerung zu accommodiren und derselben gemäß zu haltenwissen." Der Rath, sehr erfreut, in dem allerhöchstenBefehl die gleichen Erwägungen anzutreffen, die ihn bis-her in der Sache geleitet hatten, ließ das Mandat unterTrompetenschall auf allen Plätzen der Stadt verlesen undgleichzeitig publiziren:hierauf wird sich männiglichgegen der kaiserlichen Resolution der Gebühr zu erzeigen,und sich fürohin gegen einem Ehrsamen Rath schuldigenGehorsams zu verhalten, auch alles das zu vermeidenwissen, das der ordentlichen Obrigkeit verkletnerlich, auchihnen selbst verweißlich fällt und zu Pflanzung oder Fort-setzung dergleichen Mißtrauens und Spaltung, so durchetliche (denen es zum wenigsten gebühret) hierüber ohnealle Noth und Fug erwecket worden ist, fürdersam unddienstlich sein mag. Das wird ein E. Rath gegen dieso sich getreue Warnung und eines E. Raths Lang-müthtgkeit nicht zur Besserung leiten lassen, mit allemErnst zu ahnden keineswegs umgehen."

Die erwartete Wirkung bei der Partei des Dr.Mylius blieb aus, und hatte sie schon denBeruf vom17. April 1683 als ganz fremd, beschwerlich und recht

verdrießlich, ja als leibliche Marter" empfunden, foglaubten die evangelischen Bürger jetzt lieber ihrem Mi-nisterium, das sich nicht scheute, das kaiserliche Mandatdes befehlenden Charakters zu entkleiden und ihm denStempel einer nicht verbindliche» Privatäußerung aufzu-drücken. In feierlicher Weise bekräftigte der ganzeKonvent seinen Widerspruch dadurch, daß er am Sonn-tag den 9. Oktober von allen Kanzelneine Purgationdes Predigamtes an seine verärgerten Zuhörer" kundgab.Nicht aus Muthwillen, noch viel weniger aus Ver-achtung unserer lieben Obrigkeit lautete der Protest sondern aus aufgedrungener Noth lehnen wir denneuen Kalender ab, wir würden sonst mit unserem Nach-sehen die löbliche Freiheit unserer Kirche schwächen, nichteinen Fuß darf der Papst in dieselbe setzen, daraus erGottlob ausgemustert ist, derohalb wir flehen uns imArgen nicht zu verdenken, wenn wir die Fest- und Feier-tage als ein pur lauter Kirchenwesen nach des PapstS Kalender anzurichten uns bestandiglich verwidern."

Der Rath nahm Abstand von der strafrechtlichenVerfolgung der beispiellosen Renitenz in der Hoffnung,ein günstiges Urtheil aus Speyer in nicht ferner Zeitzu erhalten. Dasselbe vom 13./23. Mai 1584 hobnicht nur das angefochtene Mandat auf, sondern wiesauch die Klage in allen Punkten ab und belastete dieKläger mit sämmtlichen Gerichtskosten. Bitt diesem Richter-spruch fiel das letzte Bollwerk der Gegner, die dessen un-geachtet weder kapitulirten, noch um Frieden baten. Obsie dabei auf die kräftige Vermittlung der angerufenenevangelischen Fürsten und Stünde hofften, oder durcheinen Gewaltakt eine Sinnesänderung auf dem Rath-hause erzwingen wollten, mag dahingestellt bleiben, jeden-falls machte die versuchte Verschleppung und ihre trotzigeHaltung sie verdächtig, dem nunmehr verbrieften Rechtsich zu entziehen. Zunächst reichte der ganze Conventbet dem Rath eine Supplikation ein:des kaiserlichenKammergerichts Urtheil wolle von Etlichen dahin verstandenwerden, als ob mit selbigem auch dem evangelischenKirchenwesen der neue Kalender auferlegt sei, welcherMeinung sie sich nicht versehen mögen und auch in demUrtheil nicht finden können. Demnach womit eines E.Raths Dekret dem politischen Wesen in der Stadt Maaßund Ordnung gegeben werde, wissen sie sich gehorsamstschuldig in solchem eines E. Raths Willens zu leben,wofern aber mit gedachtem Dekret auch das Kirchenwesengemeint sei, bezeugen sie für Gott, daß sie sich hierinnenim Gewissen beschwert erachten und bitten sie um GotteSWillen, mit gefährlichen Prozessen ihrer gnädiglich zuverschonen." Da nunmehr eine ganz klare Sachlage sichgebildet hatte, lag für den Rath kein Grund vor, dieübermüthige Eingabe einer Antwort zu würdigen, welchesStillschweigen dagegen die Prädikanten als ein Berück-sichtigen ihrer Einwendung ausgaben. Deßhalb ließ derSuperintendent am nächsten Sonntag von den Kanzelnverlesen, es werde am Donnerstag in altherkömmlicherWeise das Hiwmelfahrtsfest (von den Katholiken schonvor Wochen begangen) gefeiert werden. Hievon unter-richtet, ordnete der Stadtpfleger Nehlingen an, daß un-verzüglich vom Erker des Rathhauscs ausgerufen werde:dieweil wider eines E. Raths Edikt und des kaiser-lichen Kammergerichts Mandat, allem der Obrigkeit zubesonderem Trotz, Verachtung, Ungehorsam und Spott,die Diakonen in den Predigten den Auffahrtag verkün-digt haben, wolle ein E. Rath ernstlich mandirt haben,